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Auf Bewährung

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe für Höcke

Die Staatsanwaltschaft hat am vorerst letzten geplanten Prozesstag gegen Björn Höcke am Landgericht Halle eine Bewährungsstrafe gefordert. Zusätzlich soll es eine Geldstrafe geben.

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„Alles für Deutschland“, sagte Thüringens AfD-Vorsitzender Björn Höcke zum Abschluss einer Wahlkampfrede in Halle. Wegen dieser drei Worte wird ihm nun der Prozess gemacht. Laut Anklage hat er damit eine verfassungswidrige und terroristische Parole der SA benutzt. Die Strafe sei „zur Einwirkung auf den Angeklagten unerlässlich.“

Höcke habe sich auch nach der Tat nicht von seinen Aussagen distanziert, erklärte Staatsanwalt Benedikt Bernzen. Er fordert eine sechsmonatige Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung. Höcke soll 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung wie eine NS-Gedenkstätte oder ein Aussteiger-Programm für Rechtsextremisten zahlen.

Die Staatsanwaltschaft sah es als erwiesen an, dass Höcke den Spruch „Alles für Deutschland“ benutzte – obwohl er um dessen geschichtliche Bedeutung wusste. Höcke selbst bezeichnete sich vor Gericht als „völlig unschuldig“. Er habe die SA-Parole nicht gekannt und bei seiner Rede lediglich „spontan“ einen Dreiklang improvisiert, wie er es auch in Thüringen mache. Ein Urteil gegen Höcke wird noch heute erwartet. Erwartet wird maximal eine Geldstrafe.

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