EuGH-Gutachten
Staatenlose Palästinenser aus Gaza sollen in der EU einfacher Flüchtlingsschutz erhalten
Ein EuGH-Rechtsgutachter empfiehlt erleichterten Flüchtlingsschutz für Palästinenser aus dem Gaza-Streifen aufgrund der aktuellen Lage. Besonders nach dem Hamas-Terror gegen Israel betont er die Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde bei erzwungener Rückkehr.
Inmitten der anhaltenden Spannungen im Gaza-Streifen seit dem mörderischen Angriff der Hamas auf Israel, hat ein Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfohlen, Palästinensern aus der Region erleichterten Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union zu gewähren.
Nach Ansicht des richterlichen Rechtsgutachters beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, Nicholas Emiliou, müssen zuständigen Behörden die aktuelle Situation im Gaza-Streifen berücksichtigen und eine Einreise für Palästinenser erleichtern. Nach bisher geltendem EU-Recht sind staatenlose Palästinenser, die jedoch beim UNRWA registriert sind, zunächst von der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ausgeschlossen. Diese Regelung verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn das UN-Hilfswerk seine Arbeit einstellt oder Palästinenser den Schutzbereich verlassen müssen.
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Hierzu erklärte nun Emiliou, dass die zuständigen Behörden die Gründe berücksichtigen müssen, weshalb Palästinenser den Schutzbereich des UNRWA verlassen. Wichtig sei zudem, ob es ihnen überhaupt möglich wäre, dorthin zurückzukehren.
Angestoßen hatte die Debatte zwei nach Bulgarien eingereiste staatenlose Palästinenser. Beide ersuchten im August 2022 Flüchtlingsschutz. Ursprünglich lebten sie im Gaza-Streifen und waren beim UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) registriert. Den Schutzbereich des UNRWA mussten sie dann aber verlassen.
Das Verwaltungsgericht Sofia wandte sich daraufhin an den EuGH mit mehreren Fragen, wie man mit diesen beiden Männern umzugehen habe. In dieser Beantwortung der Fragen erklärte Emiliou jetzt, dass die zuständigen Behörden die Gründe für das Verlassen des UNRWA-Schutzbereichs durch Palästinenser sorgfältig prüfen müssen, bevor sie die Staatenlosen ablehnen könnten. „Besonders wichtig“ sei es, zu berücksichtigen, ob es den Betroffenen überhaupt möglich wäre, in diesen Schutzbereich zurückzukehren.
In der aktuellen Situation, die durch den Hamas-Überfall auf Israel am 7. Oktober verschärft wurde, seien „genaue und aktuelle Informationen“ unerlässlich, so Emiliou. Es bestehe die Möglichkeit, dass das UN-Hilfswerk seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllen und Rückkehrer nicht mehr mit grundlegenden Bedürfnissen wie Nahrung und Unterkunft versorgen könne – Flüchtlinge seien daher nicht einfach abzulehnen, trotz der geltenden Regel für bei der UNRWA registrierte Personen.
Emiliou betonte, dass eine erzwungene Rückkehr der Betroffenen die Menschenwürde verletzen würde und gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen könnte. Im Falle von Antragstellern könne dann nicht verlangt werden, dass sie persönlich nachweisen, besonders von dieser Situation betroffen zu sein, etwa, weil ihr Haus Ziel von Raketenangriffen war oder ist. Diese Grundsätze gelten laut Emiliou auch dann, wenn Palästinenser, wie im vorliegenden Fall, zum zweiten Mal einen Antrag auf Flüchtlingsschutz stellen.
Ein abschließendes Urteil zu dieser Frage wird bald erwartet, im Normalfall schließt sich der EuGH den Rechtsgutachten an – damit wäre die Einreise dann erleichtert.
Von wem wird der EuGH nochmal finanziert? Und für wen arbeitet der EuGH eigentlich?
Frage für einen Freund.
Und dann sofort integrieren für die gehobene Beamtenlaufbahn in einer Ausländerbehörde..siehe Jennifer Morgan.
Ich habe mich schon gefragt wann das Thema mit Flüchtlingen aus Gaza aufkommt ? Natürlich können die auch alle kommen. Die AfD wird es freuen. Ihre Zustimmungswerte steigen mit jedem Flüchtling weiter an.
Aber ohne Geld nur im Zelt bei Wasser und Brot, mal sehen ob sie dann noch bleiben wollen. Wenn ein Zelt nicht reicht, müssen sie zu den Politikern ziehen, die das beschließen. Aber nicht mehr zu uns, wir haben kein Geld für die ganze Welt.
Der nächste Terroranschlag steht bevor, weil sich diese Bereicherer vielleicht dann islamophobisiert fühlen, nachdem ihnen erst die EU Geld für Raketen nachgeworfen und dann auch noch Bürgergeld in den Allerwertesten geschoben hat.
Es gibt gute Gründe, weshalb die Brüder in den angrenzenden Staaten KEINE Palästinenser aufnehmen und die EU bindet sich diesen Eiter wieder auf’s Auge. Unfaßbar!
Nun, jetzt versucht die sozialistisch durchseuchte Justiz der EU die Aufnahme weiterer Muselmanen in den Nationalstaaten zu erzwingen, weil wir noch immer nicht genügend dauerschwangere Kopftuchschicksen, Messerkriminelle, Vergewaltiger, Kinderschänder, Israelvernichter und Muselmanen haben, um eine Mehrheit der Bürger in der EU von der Welterlösung durch den ökosozialistischen Generalkurs zu überzeugen.
„Ich kann euch nicht bescheiden, was weiters noch geschah, ich weiß nur, daß man Knechte und Weiber weinen sah.“