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EuGH-Gutachten

Staatenlose Palästinenser aus Gaza sollen in der EU einfacher Flüchtlingsschutz erhalten

Ein EuGH-Rechtsgutachter empfiehlt erleichterten Flüchtlingsschutz für Palästinenser aus dem Gaza-Streifen aufgrund der aktuellen Lage. Besonders nach dem Hamas-Terror gegen Israel betont er die Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde bei erzwungener Rückkehr.

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Inmitten der anhaltenden Spannungen im Gaza-Streifen seit dem mörderischen Angriff der Hamas auf Israel, hat ein Rechtsgutachter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfohlen, Palästinensern aus der Region erleichterten Flüchtlingsschutz in der Europäischen Union zu gewähren.

Nach Ansicht des richterlichen Rechtsgutachters beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, Nicholas Emiliou, müssen zuständigen Behörden die aktuelle Situation im Gaza-Streifen berücksichtigen und eine Einreise für Palästinenser erleichtern. Nach bisher geltendem EU-Recht sind staatenlose Palästinenser, die jedoch beim UNRWA registriert sind, zunächst von der Zuerkennung des Flüchtlingsstatus ausgeschlossen. Diese Regelung verliert jedoch ihre Gültigkeit, wenn das UN-Hilfswerk seine Arbeit einstellt oder Palästinenser den Schutzbereich verlassen müssen.

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Hierzu erklärte nun Emiliou, dass die zuständigen Behörden die Gründe berücksichtigen müssen, weshalb Palästinenser den Schutzbereich des UNRWA verlassen. Wichtig sei zudem, ob es ihnen überhaupt möglich wäre, dorthin zurückzukehren.

Angestoßen hatte die Debatte zwei nach Bulgarien eingereiste staatenlose Palästinenser. Beide ersuchten im August 2022 Flüchtlingsschutz. Ursprünglich lebten sie im Gaza-Streifen und waren beim UN-Hilfswerk für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA) registriert. Den Schutzbereich des UNRWA mussten sie dann aber verlassen.

Das Verwaltungsgericht Sofia wandte sich daraufhin an den EuGH mit mehreren Fragen, wie man mit diesen beiden Männern umzugehen habe. In dieser Beantwortung der Fragen erklärte Emiliou jetzt, dass die zuständigen Behörden die Gründe für das Verlassen des UNRWA-Schutzbereichs durch Palästinenser sorgfältig prüfen müssen, bevor sie die Staatenlosen ablehnen könnten. „Besonders wichtig“ sei es, zu berücksichtigen, ob es den Betroffenen überhaupt möglich wäre, in diesen Schutzbereich zurückzukehren.

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In der aktuellen Situation, die durch den Hamas-Überfall auf Israel am 7. Oktober verschärft wurde, seien „genaue und aktuelle Informationen“ unerlässlich, so Emiliou. Es bestehe die Möglichkeit, dass das UN-Hilfswerk seine Schutzfunktion nicht mehr erfüllen und Rückkehrer nicht mehr mit grundlegenden Bedürfnissen wie Nahrung und Unterkunft versorgen könne – Flüchtlinge seien daher nicht einfach abzulehnen, trotz der geltenden Regel für bei der UNRWA registrierte Personen.

Emiliou betonte, dass eine erzwungene Rückkehr der Betroffenen die Menschenwürde verletzen würde und gegen die EU-Grundrechtecharta verstoßen könnte. Im Falle von Antragstellern könne dann nicht verlangt werden, dass sie persönlich nachweisen, besonders von dieser Situation betroffen zu sein, etwa, weil ihr Haus Ziel von Raketenangriffen war oder ist. Diese Grundsätze gelten laut Emiliou auch dann, wenn Palästinenser, wie im vorliegenden Fall, zum zweiten Mal einen Antrag auf Flüchtlingsschutz stellen.

Ein abschließendes Urteil zu dieser Frage wird bald erwartet, im Normalfall schließt sich der EuGH den Rechtsgutachten an – damit wäre die Einreise dann erleichtert.

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