Brosius-Gersdorf
SPD sieht Schuld für gescheiterte Richterwahl bei Union: Man habe sich hinter „Gewissensentscheidungen“ versteckt
Die Nachwehen der geplatzten Verfassungsrichterwahl halten an, die SPD gibt der Union die Schuld am Scheitern. SPD-Fraktiongeschäftsführer Dirk Wiese spricht von einem klaren „Vertrauensverlust“, insbesondere gegenüber Jens Spahn. Gewissensentscheidungen seien laut Wiese hinter den Koalitionsvertrag zu stellen.
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Die Streitigkeiten um die gescheiterte Verfassungsrichterwahl am Freitag lassen auch nach dem Wochenende nicht ab. Die SPD sieht die Schuld für die notgedrungene Verschiebung bei der Union. Im Gespräch mit Politico erklärte der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese: „Natürlich gibt es immer wieder Gewissensentscheidungen im Deutschen Bundestag. Aber ehrlicherweise, es gibt auch Koalitionsverträge.“
Die Abstimmung scheiterte, nachdem innerhalb der Unionsfraktion Widerstand gegen die nominierte SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf laut wurde. Die CDU-Führung konnte ihre zugesagte Unterstützung scheinbar nicht mehr garantieren. Daher schob man angebliche Plagiatsvorwürfe gegen die Juristin vor.
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte zuvor im ARD-Sommerinterview, dass es sich, bei der Besetzung solcher Ämter es sich um Gewissensfragen handeln würde, bei denen keine „Befehle von oben“ möglich seien. Zwar räumte er ein, dass der Ablauf „nicht schön“ gewesen sei, zugleich wies er jedoch den Vorwurf einer Krise zurück: „Das war am Freitag nicht schön, aber das ist nun auch keine Krise der Demokratie, keine Krise der Regierung“ (Apollo News berichtete).
Wiese hingegen sprach von einem Bruch des Koalitionsfriedens. Wenn man eine „eine Zusage bekomme“, dass die „Vorschläge für das Bundesverfassungsgericht eine Mehrheit bekommen und dann am Ende letztendlich Jens Spahn zurückrudern muss, dann ist das schon in gewisser Weise ein Vertrauensverlust.“ Er forderte erneut, die Union solle die SPD-Kandidatin zur Anhörung einladen (mehr dazu hier).
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Kritik an Brosius-Gersdorf kam auch aus der CDU selbst. Die Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig bezeichnete die Staatsrechtlerin im Handelsblatt als „unwählbar“. Sie warf ihr vor, von „Corona-Fundamentalisten“ unterstützt zu werden, und äußerte Zweifel an ihrer fachlichen Eignung. „Auch ihre Eignung als Hochschullehrerin, die auf den juristischen Nachwuchs losgelassen wird, sollte überprüft werden.“
Schuld sind immer die Anderen – wer solche Personalvorschläge macht muss damit rechnen, dass sie abgelehnt werden. So funktioniert Demokratie
woher soll die SPD das denn wissen,
Herr Wiese, nehmen Sie folgendes zur Kenntnis:
Art. 38 GG lautet seit seiner letzten Änderung vom 31. Juli 1970 wie folgt: (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
Ergo ist der Fraktionszwang vollkommen unzulässig.
an Weisungen nicht gebunden – aber doch anÜberweisungen!
Leider nicht. Das BVerfG hat den „Fraktionszwang“ als zulässig eingestuft, weil er die politische Arbeit des Parlaments vereinfacht (von mir stark verkürzt ausgedrückt).
Organisatierte Demonstrationen sind im Prinzip spontane Fraktionen der Bürger, Verbote jedoch keine Seltenheit … kteativ gedacht …
na super, SPD, wenn der Vertrauensverlust echt ist zieht bitte die Konsequenzen und löst die Koalition auf
Steht eine SPD, die solches Ideologisches Personal wie Frau Brosius-Gersdorf und Frau Ann-Katrin Kaufhold, überhaupt noch auf dem Boden unserer Verfassung? Auch die Reaktionen der Grünen sprechen Bände ….
„gesichert“ NEIN!
Wer Art. 1 GG außer Kraft setzen möchte, nur bedingt. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Art. 79 GG: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Art. 1 wäre eigentlich nur vereinbar mit Überlegungen von Brosius-Gersdorf, wenn man konsensfähig beschlösse, dass Ungeborene bis zur Geburt KEINE MENSCHEN sind. So rein logisch gesehen.
Stellen Sie diese Frage bitte an Herrn Wiese. Email Adresse gibt es über das Internet.
Aber ich glaube kaum, daß eine qualifizierte Antwort zu erwarten ist. Ich habe nicht einmal eine bekommen.
Schuld? Es war ein kurzes Aufblitzen von Moral, Anstand und gesundem Menschenverstand bei den Verweigerern der Union. Mal sehen ob diese Haltung anhält….
Mir ist es egal wer Schuld hat, Hauptsache die Richterin wird nicht gewählt.
Was für eine großartige Koalition, in der man so wertschätzend miteinander umgeht, um für beide Seiten tragfähige Kompromisse zu finden 🙂 🙂
Allein die SPD hätte sich zu erklären, wenn sie zwei Kandidatinnen benennt, die zweifelsohne nicht einmal den Mindeststandards guter wissenschaftlicher Praxis genügen. Solange also die Partei weiterhin keine Achtung vor der Tatsache kennt, was vor allem das Gute ist, das eine Praxis erst zu einer wissenschaftlichen macht, ist sie es selbst, die den Koalitionsfrieden ernstlich stört. Insofern täte es inzwischen mehr als Not, endlich im Detail zu erörtern, welche Schlüsse daraus zu ziehen sind.
„Gewissensentscheidungen seien laut Wiese hinter den Koalitionsvertrag zu stellen“.
Wenn das so ist, dann sollte der ganze Koalitionsvertrag auf den Prüfstand gestellt werden, denn wenn man bei der Umsetzung sein Gewissen nicht benutzen darf, dann hat das eine hohe Aussagekraft über den ethischen Inhalt dieses Papiers.
Koalitionsverträge sind keine rechtsverbindlichen Verträge, sondern lediglich politische Absichtserklärungen bzw. ein Memorandum of Understanding. Insofern sind sie nicht gerichtlich einklagbar, und auch demokratietheoretisch und verfassungsrechtlich umstritten. (Wikipedia)
Ich stimme darin überein. Allerdings aus anderem Grunde. Die Schuld der CDU besteht darin, sich überhaupt mit der SPD eingelassen zu haben. Mit einer Partei der es zuletzt schon nicht gelang, ihre Legislaturperiode zu Ende zu führen. Warum wohl?
An die SPD, wer für eine Person wirbt, die vor gut 90 Jahren in Deutschland eine glänzende juristische Karriere gemacht hätte (immer unter det Voraussetzung, sie hätte als Frau „Recht“ sprechen dürfen), sollte sich fragen, wie er/sie/es mit dem GG so hält. Da, wo Juristen entscheiden, wem die Menschenwürde zusteht und wen eben nicht, wird nich Recht sondern Unrecht gesprochen.
Parole sante, Amen.
Gewiasen ist und bleibt Gewissen .Da gibt es keine Nische zum Verstecken.
„Gewissensentscheidungen seien laut Wiese hinter den Koalitionsvertrag zu stellen.“
Dieser Herr steht damit nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes, das bzgl. Gewissensfreiheit von Abgeordneten eindeutig ist!
Man sollte den sogenannten Volksvertretern dringend anraten, sich wenigstens eine rudimentäre Vorstellung von ihren zentralen Compliance-Regeln – auch Grundgesetz genannt – zu verschaffen. In diesem Fall wäre die Lektüre von Art. 38, Abs. 1 anzuraten.
Und wonach hat man bei Corona entschieden? Nach wissenschaftlicher Evidenz?
Und was sagt das Gewissen heute?
wonach genau soll man Entscheidungen treffen. ich würde mal behaupten, ist eine total steile These, es sollte mit dem eigenen Gewissen vereinbar sein.
Dass die SPD die „kleinen Leute“ vertritt, erwarte ich schon gar nicht mehr. Aber ich finde, die SPD sollte mal in sich gehen und sich kritisch fragen, warum sie unbedingt eine Person mit einem derart verstörenden Menschenbild als Verfassungsrichterin haben will.
Die SPD hat nicht einmal mehr ein Gespür dafür, wann es an der Zeit ist den Mund zu halten.
Ich sehe hier auch keinen Vertrauensbruch, Politiker sind ihrem Gewissen verantwortlich. Die Verhandlungen fanden innerhalb der Parteispitzen statt und diese können kein Abstimmungsergebnis garantieren. Auch hier einmal mehr das seltsame Demokratieverständnis.
In einem Artikel der Taz 2019 (Faktische Nachteile für Frauen)-wollte Frau Brosius-Gersdorf auf Benachteiligungen von Frauen bei Wahllisten hinweisen.
„Es gibt vielfach Männerbündnisse, die zusammenhalten. Wenn Frauen nominiert werden, bekommen sie oft aussichtslose Listenplätze.“
„Die Parteien könnten theoretisch die Chancengleichheit für Frauen leer laufen lassen, indem sie sehr ungleiche Tandems aufstellen: der erfolgreiche, charismatische Ministerpräsident und die erfolglose, blasse Fleischwarenverkäuferin. Der männliche Kandidat würde quasi auf dem Silbertablett serviert.“
Gerade bei den Grünen konnte man sehen, wie „Frauenbündnisse“ mit
Herrn Gelbhaar umgegangen sind.
2019 hat Frau Brosius-Gersdorf vielleicht noch nicht damit gerechnet, dass sie von der SPD als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nominiert wird.
Aber –das Internet vergisst nichts–Demokratie leben/ Medienkompetenz….
Ich möchte keine GG-Richterin, die -Fleischwarenverkäuferinnen herabwürdigt
Wenn die AFD nicht weiter am Katzentisch sitzen möchte, sollten die sich auf die Seite der SPD schlagen.
Ja ich weiß, der Deutsche ist eher unlustig veranlagt.
„“Man habe sich hinter „Gewissensentscheidungen“ versteckt.““
Ich musste es zweimal lesen, um die Ungeheuerlichkeit dieser furchtbaren Aussage auch nur ansatzweise zu erfassen! Diese Aussage bedeutet nichts weniger als eine vollkommene moralische Bankrotterklärung!
Gibt es denn dann überhaupt noch Entscheidungen, bei denen das Gewissen eine Rolle spielen darf oder degenerieren wir vosätzlich zu einer vollkommen gewissenlosen Gesellschaft?
Dann bliebe nur noch die Flucht! In solch einer Gesellschaft ist keine lebenswerte Existenz mehr möglich!
Das kommt daher, das Kommunisten kein Gewissen haben. Sobald jemand bei denen ein Gewissen entwickelt landet er erfahrungsgemäß in einem Gulag…
Ist das jetzt nicht deutscher als Deutsch wenn das Gewissen sich abzumelden hat. Da wird mir ganz schwindlig zumute liebe SPD. Da rufe ich Euch zu “Nie wieder”
„Der Gewissenlose fürchtet nichts so sehr wie das Gewissen.“ – Marie von Ebner-Eschenbach
Ich bin nicht überrascht, welche Charaktere sich unter der gläsernen Kuppel des Reichstages tummeln.
Gewissensentscheidungen seien hinter den Koalitionsvertrag zu stellen?
Dieser wurde im Hinterzimmer zusammengeklöppelt und auch schon unter Schmerzen der meisten Abgeordneten überhaupt angenommen.
Wenn ein Abgeordneter nun nicht mehr seinem Gewissen folgen darf, sollte das ein Fall für den Verfassungsschutz werden – denn die Gewissensfrage ist nun einmal eindeutig Bestandteil unserer Verfassung.
Die Schuld liegt darin, das eine dunkelrote Partei, die vom Wähler für 25 Jahre desolate, Sozialismus ganz klar abgewählt wurde, sich anmaßt, trotz stärkerer Parteien einfach mit zu regieren.
Abgesehen von einer kleinen Klientel wünscht niemand mehr diese totalitäre DDR-Zukunft mit linksradikaler Besetzung der Verfassungsorgane, die RotGrün uns trotz eindeutigem Wählervotum weiterhin aufzwingen will.
Die Schuld der Union liegt derzeit nur darin, dies zu unterstützen, anstatt die SPD für mindestens vier Jahre auf die Oppositionsbank zu schicken. Die Wähler wollen keine SPD in der Regierung!
Genau… und so hat es das Wahlergebnis der SPD ja auch gezeigt!!!!