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Berlin

SPD-Senatorin verweist auf Rekord bei Diskriminierungs-Beschwerden – nur acht Prozent haben sich bestätigt

Die Berliner SPD-Sozialsenatorin Kiziltepe verweist in einem Bericht an das Abgeordnetenhaus auf einen „eindrücklichen“ und „signifikanten“ Anstieg von Beschwerden wegen Diskriminierung. Tatsächlich kommt heraus: Nur in acht Prozent der Fälle bestätigen sich die Vorwürfe.

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In einem Bericht an das Berliner Abgeordnetenhaus verweist die Berliner Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) auf einen massiven Anstieg bei Beschwerden wegen Diskriminierung und lobt das von der rot-rot-grünen Koalition eingeführte Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Tatsächlich kommt aber raus: Die allermeisten jener Beschwerden bestätigen sich nicht.

Das berichtet der Tagesspiegel, der den Ausgang der Beschwerden ausgewertet hat. Fazit: In nur etwa acht Prozent der Fälle bestätige sich tatsächlich eine Diskriminierung. Bei 83 Prozent dagegen lag keine Diskriminierung vor, der Rest ist unbekannt oder noch in der Prüfung.

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Dazu kommt, dass sich die Reihenfolge und Aufteilung der Kategorien bei den bestätigten Fällen im Vergleich zu den Beschwerden deutlich ändert: Liegt bei Beschwerden noch der Rassismus-Vorwurf an erster Stelle, ist es bei tatsächlich festgestellte Diskriminierung eine solche aufgrund des Geschlechts (36 Fälle), während nur fast halb so viele (20 Fälle) bestätigte Rassismusvorfälle sind.

Der Bericht der SPD-Senatorin ans Abgeordnetenhaus lässt hingegen den Eindruck zu, es herrsche geradezu eine Diskriminierungswelle in der Hauptstadt – sie suggeriert zumindest gerne, dass fast alle Beschwerden berechtigt gewesen seien. Der Anstieg der Beschwerdeanzahl von 978 auf 1359 Fälle von 2022 auf 2023 sei „eindrücklich“ und „signifikant“, steht in ihrem Bericht. Kiziltepe meint, das liege auch daran, dass „sich Beschwerdestrukturen weiter etabliert haben“ und die Ombudsstelle nach dem LADG eine „zentrale und sich stetig verfestigende Bedeutung“ habe.

Die Stelle leiste einen wichtigen Beitrag „zur konkreten Unterstützung von Personen bei der Durchsetzung ihrer Rechte“ und der Beschwerdeanstieg zeuge davon, „dass sich Menschen ihrer Rechte bewusst sind und auch die entsprechenden Beschwerdestrukturen kennen“. Interessant dabei auch: Mit nur acht Prozent bestätigten Fällen, liegt die Quote festgestellte Diskriminierungen nach dem LADG, dem linken Herzensprojekt in Berlin, deutlich unter jener des bundesweiten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Wie der Tagesspiegel festhält, bestätigten sich bei AGG-Beschwerden in Berlin im vergangenen Jahren bei 40 Prozent der Vorwurf, bei 43 Prozent nicht.

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