Politischer Aschermittwoch
„Södolf“ – 36.000 Euro Strafe drohen wegen Beleidigung des bayerischen Ministerpräsidenten
Weil er Markus Söder unter anderem „Södolf“ nannte, soll der österreichische Publizist Gerald Grosz 36.000 Euro Strafe zahlen. Grosz hatte während des politischen Aschermittwochs der AfD 2023 die Corona-Politik von Söder kritisiert. Heute entscheidet ein Gericht über den Fall.
Von
Weil er den bayerischen Ministerpräsidenten unter anderem „Södolf“ nannte, soll ein österreichischer Politiker jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt werden. Der ehemalige FPÖ-Politiker und Kolumnist Gerald Grosz hatte beim politischen Aschermittwoch der AfD 2023 gegen Markus Söder (CSU) gewettert und den Ministerpräsidenten als „Corona-Autokraten“ und „Landesverräter“ bezeichnet.
Söder, der sich in den Corona-Jahren selbst als „Anführer des Teams Vorsicht“ betitelte, wurde wegen seiner einschneidenden Corona-Politik von Kritikern oft „Södolf“ genannt. Auch diesen Begriff verwendete Grosz auf der politischen Veranstaltung. Das soll dem 47-Jährigen jetzt teuer zu stehen kommen. Das Amtsgericht Deggendorf hatte bereits im September einen Strafbefehl erlassen.
Grosz soll wegen Beleidigung eine Geldstrafe von 36.000 Euro zahlen. Das entspricht 90 Tagessätzen zu 400 Euro. Ob die Aussagen des Österreichers tatsächlich als Beleidigung gewertet werden können oder ob es sich dabei um Äußerungen im Rahmen der Meinungsfreiheit handelt, soll das Amtsgericht am Montag entscheiden.
Seit 9 Uhr verhandeln die Richter über den brisanten Fall. Währenddessen erklärten die Anwälte von Gerald Grosz, die im Februar 2023 getätigten Äußerungen seien „evident nicht strafbar“. Grosz hatte neben Söder auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) attackiert, den er in Zusammenhang mit der Corona-Politik als „Horrorclown“ bezeichnete.
Söder selbst wurde Anfang März bei Caren Miosga in der ARD auf vermeintlich beleidigende Ausdrücke während der Aschermittwochsveranstaltung der CSU angesprochen. Söder hatte gegen die Grünen ausgeholt, Umweltministerin Steffi Lemke mit Margot Honecker verglichen und festgestellt, dass sein Hund im Gegensatz zu Ricarda Lang eine abgeschlossene Berufsausbildung habe – als Schutzhund. Der CSU-Politiker verteidigte seine Aussagen: Ein bisschen „Feuilleton“ gehöre zum Aschermittwoch. Aber „wenn sich da jemand verletzt fühlt, dann tut mir das leid“, meinte Söder lediglich.
In D gibt es zwar kein Präzedenzfallrecht wie in angloamerikanischen System, aber trotzdem würde ich Rechtsmittel einlegen und auf den Fall verweisen, der bis zum BVG ging, wo dann richterlich festgestellt wurde, dass man ungestraft sagen darf: „Soldaten sind Mörder.“ Wenn man das sagen darf, was ja in mehrfacher Hinsicht falsch und auch noch ehrabschneidend und beleidigend ist, muss man auch diesen Begriff sagen dürfen.
,“Nazi-Schlampe“ gegen Frau Weidel ist straffreie Satire – „Södolf“ gegen Söder ist strafbare Beleidigung. Finde den Fehler.
Und Alice Weidel als „Nazischlampe“ zu bezeichnen, geht als Meinungsäußerung durch?
Toller Rechtsstaat.
Södolf – der Baumumarmer ?
Hat der Gerald jetzt damit Werwolf oder Adolf sagen wollen ?
Und hat man jetzt einen Flaschenöffner (Knicker) mit einem Messer verwechselt ?
Vermutlich weiß keiner was genaues.
Meine Güte…beim Austeilen immer ganz groß. Aber sobald der Wind nur etwas von vorne kommt…Markus – if you can’t stand the heat, stay out of the kitchen.
Nicht zu fassen, diese weinerlichen Mimosen. Da war ja sogar Mutti härter im Nehmen.
Achtung: Politischer Aschermittwoch!
Was bedeutet eigentlich „Södolf“? Schwamm drüber!
Dem eitlen Pfau ist wohl der Streissand-Effekt nicht bekannt. Nun denn – jetzt ist der Cosename in aller Munde und Gerald Grosz freut sich über gestiegenen Bekanntheitsgrad.
Und was wird aus Söders Vergleich von Ministerin Lemke mit Margot Honecker – dürfte dann doch auch verfolgt werden.
Ansonsten traurig, wenn man so mit unliebsamen Meinungen umgeht.
Deutsche Richter, welche sich von politischen Nullen ohne Ausbildung vorschreiben lassen, was Recht und Ordnung ist, haben ihre Ausbildung umsonst gemacht. Sie sollten ihre Zeugnisse in die Tonne hauen und sich devot eine neu Beschäftigung suchen, denn als Richter haben sie elendlich versagt!
In der vergangenen Zeiten (in Tschechoslowakei) kursierte ein Witz: Mann wurde beglagt, dass er damaligen President beleidigt habe. Der Beschuldigte: „Ich habe zwar gesagt, dass President eint Trottel ist, aber nicht, welcher!“ .. Aber „Es ist doch egal, wir wissen schon, welchen Sie meinen!“
Unter FJS sind solche Nieten nur als Reinigungskraft auf dem Lokus zu finden gewesen! Nicht einer von ihnen hätte jemals ein hohes Amt bekommen, denn er wußte ganz genau es sind Nullen!
Das Urteil darf nur, kann nur und muß: Freispruch lauten –
und zwar aus Mangel eines … Gegenbeweises.
Also, wenn ich mich so daran erinnere, wie Söder den Aiwanger parodierte mit „Ich werde in München mal auf den Tisch hauen!“ kann ich an dem Södolf nix Verwerfliches finden.
Ich finde es wichtig für Journalisten, zu wissen, dass der Geldbetrag bei einer Geldstrafe allein nicht über die Ansicht des Gerichts zur Verwerflichkeit der Tat sagt.
Deswegen darf auch in der Überschrift gerne auf die Anzahl an Tagessätzen abgestellt werden.
Dem Gedanken nach ist die Höhe des Tagessatzes gerade überhaupt nicht mit der Schuld des Täters verbunden, sagt also nichts über das Urteil. Sie sagt sondern ausschließlich etwas über die gerichtlich festgestellten finanziellen Verhältnisse des Angeklagten.
Mit freundlichen Grüßen
zu 14.500,- verurteilt; „Söder in Nähe der NS Zeit gerückt“!
logisch geht`s in Berufung…
„Ein bisschen „Feuilleton“ gehöre zum Aschermittwoch. Aber „wenn sich da jemand verletzt fühlt, dann tut mir das leid“, meinte Söder lediglich. “ Genau das muß auch Herrn Grosz zugestanden werden !
Man kann sich nur noch für Deutschland und sein politisches Kasperltheater schämen. (Sorry, ich wollte den Kasperl nicht beleidigen)
Söder mag viel sein, man mag ihn mögen oder nicht. Aber ihn als Landesverräter zu bezeichnen geht definitiv zu weit, das ist er ganz sicher nicht. „Södolf“ veranlaßt ihn, glaube ich, weniger zu diesem Schritt.