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„Gesichert rechtsextrem“

Söder fordert weitreichende staatliche Überwachungsmöglichkeiten gegen die AfD

Markus Söder fordert die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextrem“. Dem Verfassungsschutz stünden in diesem Fall weitreichende Überwachungsmöglichkeit gegen die Partei offen. Söders Forderung zeigt, dass er die politische Bekämpfung der AfD längst aufgegeben hat.

Bildquelle: Michael Lucan, CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons

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„Die AfD verachtet unsere Demokratie und würde unserer Sicherheit und unserem Wohlstand massiv schaden“. Das erklärte der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die freiheitlich demokratische Grundordnung sei „in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie in so großer Gefahr wie jetzt“ gewesen, meint Söder. Und weiter: „Helfen würde, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD auf nationaler Ebene als gesichert rechtsextrem einstuft“.

Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnt der bayerische Ministerpräsident indes ab. Stattdessen fordert er: „Wir müssen die AfD politisch bekämpfen und ihre absurden Ansichten benennen und entlarven.“ Damit widerspricht er sich aber selbst. Wird die AfD flächendeckend als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft, werden eben auch staatliche Mittel gegen sie eingesetzt.

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Grundsätzlich stehen dem Verfassungsschutz zur Einordnung verfassungsfeindlicher beziehungsweise mutmaßlich verfassungsfeindlicher Organisationen drei Kategorien zur Verfügung. Bei einem „Prüffall“ darf der Verfassungsschutz lediglich Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Die darauffolgende Stufe ist der „Verdachtsfall“. Hier darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Das schärfste Schwert ist die Einstufung einer gesamten Organisation als „gesichert rechtsextrem“.

Der AfD droht damit die weitgehende staatliche Überwachung

Dem Verfassungsschutz stehen bei einer „gesichert rechtsextremen“ Partei dieselben nachrichtendienstlichen Mittel offen wie bei einem Verdachtsfall. In der Einzelfallabwägung, welches Mittel zulässig ist, sind die Grenzen jedoch wesentlich weiter gesteckt. Im Klartext fordert Söder also die Möglichkeit zu flächendeckender und weitreichender staatlicher Überwachung der AfD, die genauso weit gehen dürfe, wie etwa bei der NPD. Dies beginnt bei der Überwachung von Kommunikation, dem Sammeln und Speichern von Daten und geht bis hin zum Einsatz von V-Männern.

Auch für die Mitglieder einer „gesichert rechtsextremen“ Organisation kann die Einstufung erhebliche Folgen haben. Ihnen kann unter gewissen Voraussetzungen die Waffenerlaubnis entzogen werden. Unter Umständen können sie sogar aus dem Staatsdienst entfernt werden. Bisher wurden die AfD-Landesverbände in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für gesichert rechtsextrem erklärt. Die Einstufung in Sachsen und Sachsen-Anhalt erfolgte erst kürzlich. In Thüringen steht die Einstufung des gesamten Landesverbandes als rechtsextrem auf tönernen Füßen.

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Der in Sonneberg gewählte AfD-Landrat bestand den „Demokratie-Check“ des Thüringer Landesverwaltungsamtes. In einem anderen Fall entschied das Verwaltungsgericht Gera, dass ein AfD-Mitglied seine Waffenbesitzkarte behalten dürfe, da eine rechtsextremistische Gesinnung in seinem Fall nicht festgestellt werden konnte. Der AfD in Thüringen wurde also sowohl von einem Landesverwaltungsamt als auch einem Gericht bescheinigt, nicht in Gänze rechtsextrem zu sein.

Söders Forderungen zeugen von Hilflosigkeit. Der bayerische Ministerpräsident geht es nicht darum, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen, sondern er will die inhaltliche Debatte zu gewissen Themen verhindern. Söders Aussagen zeigen, dass er es längst aufgegeben hat, die „absurden Ansichten“ der AfD zu „benennen und entlarven“. Statt der politischen Auseinandersetzung fordert er das Einschreiten der Staatsmacht, um die Partei zu bekämpfen.

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