Ribnitz-Damgarten
Schlumpf-Gate: Ministerium gesteht Polizeieinsatz an Schule als Fehler ein
In Mecklenburg-Vorpommern entfacht eine Polizeiaktion landesweite Diskussionen, bei der eine Schülerin während des Unterrichts wegen TikTok-Posts abgeführt wurde. Das Bildungsministerium bestätigt nun, dass der Einsatz unangemessen war.
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Ein Vorfall an einem Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem eine 16-jährige Schülerin von der Polizei aus dem Unterricht geholt wurde, hat landesweit Diskussionen ausgelöst. Der Schulleiter des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten hatte nach einem anonymen Hinweis auf vermeintlich problematische TikTok-Posts der Schülerin Loretta B. die Polizei alarmiert. Drei Beamte kamen zur Schule, führten das Mädchen aus dem Klassenzimmer und hielten eine sogenannte Gefährderansprache mit ihr. Das Bildungsministerium erklärt nun, dass dies nicht notwendig gewesen wäre.
Die Polizeiaktion erfolgte, obwohl später bekannt wurde, dass die fraglichen Posts nicht die zunächst vermuteten Figuren aus einem AfD-Video, sondern andere Inhalte betrafen. Der Einsatz sorgte für Aufsehen, besonders nachdem klar wurde, dass das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns kurz zuvor in einem Rundschreiben klargestellt hatte, dass in solchen Fällen lediglich eine formelle Meldung ausreichend sei. „Mit Bezug auf den Sachstand vom 27.02. 2024 ist eine Meldung per Meldebogen angezeigt,“ bestätigte das Ministerium gegenüber der Bild.
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Enrico Schult, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, reagierte auf die Ereignisse mit einer Kleinen Anfrage zur Klärung, wie Schulleiter in ähnlichen Situationen vorgehen sollten. Das Ministerium präzisierte daraufhin die Vorgaben für Schulen. Bei schwerwiegenden Bedrohungen wie Bombendrohungen oder Amokankündigungen sei die Polizei unverzüglich zu benachrichtigen. In weniger dringenden Fällen, die keine unmittelbare Gefahr darstellen und keine große öffentliche Aufmerksamkeit erregen, reiche die Dokumentation des Vorfalls auf den entsprechenden Meldebögen innerhalb von 24 Stunden aus.
Der Rechtsanwalt, der die Minderjährige vor dem Verwaltungsgericht Greifswald vertrat und eine Feststellungsklage einreichte, sieht sich bestärkt. „Die Antwort kann nur so verstanden werden, dass auch die Landesregierung endlich anerkennt, dass bereits das Auslösen des Polizeieinsatzes durch den Schulleiter nicht erforderlich und damit evident rechtswidrig war. Das gilt auch für die darauf aufbauenden polizeilichen Maßnahmen“, sagte der Anwalt gegenüber der Bild.
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„Das Bildungsministerium erklärt nun, dass dies nicht notwendig gewesen wäre.“
Das wussten selbst Leute ohne jede Bildung. Wir brauchen dafür ein ganzes Bildungsministerium. Was für ein Land.
Ich wüsste gerne die Statements der drei Wachhabenden. Was war da los ? Leere im Kopf, Langeweile, oder vielleicht Geltungsdrang ?
Ich hoffe dringend, dass hier unfähige Personen, die aus meiner Sicht menschenverachtend und m. E. auch Kindeswohl gefährdend gehandelt haben, zur Verantwortung gezogen werden.
Es geht, wie immer, um die Einschüchterung der Nicht-Linken. Die polizeiliche Maßnahme war kein Zufall, sondern ein bewußtes Signal an die politischen Gegner. Daß man sich 3 Wochen später davon distanziert, aber ohne irgendwelche Konsequenzen für die Verantwortungsträger, ist das üblich perfide und zynische Spiel.
Und jetzt? Das ist so nutzlos wie das Dementi, zu dessen Abdruck die Printmedien früher bei einer nachgewiesenen Falschbehauptung verdonnert wurden. Damals wie heute ist der Schaden angerichtet und nicht wieder gutzumachen. Außerdem: Lerneffekt gleich null, wie die Causa „Sylt“ eindrücklich zeigt.
„In weniger dringenden Fällen, die keine unmittelbare Gefahr darstellen und keine große öffentliche Aufmerksamkeit erregen, reiche die Dokumentation des Vorfalls auf den entsprechenden Meldebögen innerhalb von 24 Stunden aus.“
Witz komm‘ raus, du bist umzingelt!
Es gab ja nichtmal einen dringenden Fall. Es gab gar keinen Fall bzw. Straftatbestand, nichtmal eine Ordnungswidrigkeit lag vor.
Aber vielleicht wird es noch zum Straftatbestand ein Fürsprecher der AfD zu sein. Die Ampel hat ja noch bis nächstes Jahr September Zeit.
Ach ………was jedem klar war, der bis 3 zählen kann, braucht das zuständige Ministerium Monate? Sollte man bei künftigen Wahlen mal dran denken.
Man kann nur angewidert sein. Unprofessionell wäre hier eine Untertreibung. Diese Inquisitionen müssen aufhören. Besonders durch berufslose Grüne wird eine Art der Hexenjagd uraufgeführt. An diesem Fall sieht man exemplarisch wie Politiker, die aus einem berufslosen Milieu bestehen, die einfachsten gesellschaftlichen Regeln
umgeschrieben wurden.
Solange niemand das falsche Lied singt (düp di düp düp, oder so), ist doch alles in Butter.
Hängt dem linksbuntwoken Direx einen Orden um und gebt ihm’nen Keks.
Und dann schnell wieder zum „Kaaahampf gäägähn räääächzzz“ ! Di düp düp düp…
Und was sind jetzt die Konsequenzen? Der nächste Gesetzesbruch, und wieder geht alles einfach so weiter wie bisher!
Wo ist der Aufschrei der Gesellschaft? Ist uns wirklich alles egal geworden?
Deutschland – gute Nacht!
Vornehmste Aufgabe eines Schulleiters des Richard-Wossidlo-Gymnasiums ist sicherlich NICHT die Information der Polizei, sondern das Finden einer Lösung im persönlichen Gespräch mit Eltern und Schülern?
Oder zeigt man nur noch mit niedrigsten Instinkten mit dem Finger auf Mitbürger und denunziert diese?
Ich meine, nein! Ich befürchte, ja!