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Ribnitz-Damgarten

Schlumpf-Gate: Ministerium gesteht Polizeieinsatz an Schule als Fehler ein

In Mecklenburg-Vorpommern entfacht eine Polizeiaktion landesweite Diskussionen, bei der eine Schülerin während des Unterrichts wegen TikTok-Posts abgeführt wurde. Das Bildungsministerium bestätigt nun, dass der Einsatz unangemessen war.

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Ein Vorfall an einem Gymnasium in Mecklenburg-Vorpommern, bei dem eine 16-jährige Schülerin von der Polizei aus dem Unterricht geholt wurde, hat landesweit Diskussionen ausgelöst. Der Schulleiter des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten hatte nach einem anonymen Hinweis auf vermeintlich problematische TikTok-Posts der Schülerin Loretta B. die Polizei alarmiert. Drei Beamte kamen zur Schule, führten das Mädchen aus dem Klassenzimmer und hielten eine sogenannte Gefährderansprache mit ihr. Das Bildungsministerium erklärt nun, dass dies nicht notwendig gewesen wäre.

Die Polizeiaktion erfolgte, obwohl später bekannt wurde, dass die fraglichen Posts nicht die zunächst vermuteten Figuren aus einem AfD-Video, sondern andere Inhalte betrafen. Der Einsatz sorgte für Aufsehen, besonders nachdem klar wurde, dass das Bildungsministerium Mecklenburg-Vorpommerns kurz zuvor in einem Rundschreiben klargestellt hatte, dass in solchen Fällen lediglich eine formelle Meldung ausreichend sei. „Mit Bezug auf den Sachstand vom 27.02. 2024 ist eine Meldung per Meldebogen angezeigt,“ bestätigte das Ministerium gegenüber der Bild.

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Enrico Schult, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, reagierte auf die Ereignisse mit einer Kleinen Anfrage zur Klärung, wie Schulleiter in ähnlichen Situationen vorgehen sollten. Das Ministerium präzisierte daraufhin die Vorgaben für Schulen. Bei schwerwiegenden Bedrohungen wie Bombendrohungen oder Amokankündigungen sei die Polizei unverzüglich zu benachrichtigen. In weniger dringenden Fällen, die keine unmittelbare Gefahr darstellen und keine große öffentliche Aufmerksamkeit erregen, reiche die Dokumentation des Vorfalls auf den entsprechenden Meldebögen innerhalb von 24 Stunden aus.

Der Rechtsanwalt, der die Minderjährige vor dem Verwaltungsgericht Greifswald vertrat und eine Feststellungsklage einreichte, sieht sich bestärkt. „Die Antwort kann nur so verstanden werden, dass auch die Landesregierung endlich anerkennt, dass bereits das Auslösen des Polizeieinsatzes durch den Schulleiter nicht erforderlich und damit evident rechtswidrig war. Das gilt auch für die darauf aufbauenden polizeilichen Maßnahmen“, sagte der Anwalt gegenüber der Bild.

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