RKI-Files
„Reputationsschädliche“ Berichterstattung: RKI-Mitarbeiter verklagen Multipolar, Welt und Berliner Zeitung
Ein hochrangiger RKI-Mitarbeiter hat juristische Schritte gegen mehrere Medien, darunter Multipolar, WELT und Berliner Zeitung, eingeleitet. Der Streit dreht sich um Berichte über angebliche Änderungen eines RKI-Protokolls, die der Mitarbeiter als falsch und rufschädigend bezeichnet.
In den vergangenen Tagen hat ein hochrangiger Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts (RKI) juristische Schritte gegen mehrere Medien eingeleitet, darunter Multipolar, die WELT und die Berliner Zeitung. Das berichtet unter anderem Multipolar selbst. Grund ist die Berichterstattung über eine angebliche nachträgliche Änderung der RKI-Protokolle, die zu einer juristischen Auseinandersetzung zwischen den Parteien geführt hatte. Der betroffene Mitarbeiter sieht seine Rolle in diesen Berichten falsch dargestellt und beanstandet die öffentliche Nennung seines Namens. Er behauptet, dass sein Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei und spricht von einer „reputationsschädlichen“ Darstellung, die einen Unterlassungsanspruch begründe.
Im Mittelpunkt des Streits stehen Artikel, die sich mit einem angeblichen Eingriff in ein Protokoll vom 25. März 2020 befassen. Konkret wird Multipolar vorgeworfen, fälschlicherweise „behauptet“ zu haben, dass der betreffende Mitarbeiter eine politisch heikle Textpassage nachträglich gelöscht habe. In einem von der Kanzlei Redeker verschickten Anwaltsschreiben, wird betont, dass diese Behauptung „frei erfunden“ sei und „keine Grundlage in den vorgelegten Dokumenten“ finde. Laut der Aussage im Schreiben sei nach der „Finalisierung“ des Protokolls am Abend des 25. März 2020 inhaltlich nichts mehr geändert worden.
Multipolar hingegen weist die Vorwürfe zurück und betont, dass im betreffenden Artikel keine solche Behauptung aufgestellt wurde. Vielmehr habe man lediglich auf eine Analyse der Metadaten hingewiesen, die darauf hinzudeuten schien, dass der Mitarbeiter die Datei zu einem späteren Zeitpunkt noch bearbeitet habe. Im Artikel selbst heißt es dazu: „Da das RKI keine Dokumentationssoftware verwendet, die jede Protokollversion mit Zeitstempel und unveränderbar speichert, sondern WORD-Dateien, wird es schwierig bis unmöglich sein, den ursprünglichen Protokollstand vollständig zu rekonstruieren.“
Dem Anwaltsschreiben war ein Scan eines Ausdrucks des Protokolls vom 25. März 2020 beigefügt, der laut RKI die finalisierte Version darstellen soll, die später nicht mehr inhaltlich verändert worden sei. Diese Aussage ist jedoch bislang nicht überprüfbar, da eine Bitte von Multipolar an das RKI, die originale digitale Version des Protokolls zur Überprüfung der Metadaten zu übermitteln, bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet blieb.
Ein weiterer Bestandteil des Abmahnschreibens ist ein Scan einer E-Mail eines anderen RKI-Mitarbeiters, der die Entwurfsversion des Protokolls finalisiert hatte. In dieser E-Mail, die am Abend des 25. März 2020 an einen „Verteiler-RKI-Corona“ gesendet wurde, welcher offenbar die Teilnehmer der Krisenstabssitzungen umfasste, heißt es: „Korrekturen und Ergänzungen sind herzlich willkommen, am liebsten direkt im gespeicherten Dokument vornehmen.“ Diese Formulierung lässt darauf schließen, dass Änderungen am Protokoll nachträglich von den Teilnehmern vorgenommen werden konnten. Ob diese Änderungen jedoch dokumentiert und damit nachvollziehbar und überprüfbar sind, ist eine Frage, die das RKI bisher nicht beantwortet hat.
Die WELT und die Berliner Zeitung, die beide auf Grundlage des Multipolar-Artikels berichtet hatten, erhielten ebenfalls Unterlassungsverpflichtungserklärungen. Während Multipolar und die WELT die Vorwürfe zurückgewiesen haben und der Artikel der WELT weiterhin online ist, hat die Berliner Zeitung ihren Artikel „vorsorglich depubliziert“, also entfernt. In einer Mitteilung der Zeitung wird betont, dass die Löschung des Artikels „nichts über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Vorwürfe“ aussage und lediglich eine Vorsichtsmaßnahme bis zur rechtlichen Klärung sei.
Wenn die Wahrheit rauskommt, kann das schon mal die Reputation schädigen. Ganz normal.
Manch andere Betrüger landen auch schon mal im Gefängnis…
Reputation?
Muahhhuhhahuaaahuaaaaa !!!
Dieses Verhalten halte ich für Frech. Der höhere Beamte macht sich Sorgen um seinen Ruf. Unglaublich.
Ich hoffe es findet sich jemand, der den Herrn verklagt, der ist als Beamter nämlich seiner Pflicht nicht nachgekommen, nämlich dem Bürger zu dienen. Heißt, wenn ein Ministerium weisungsbefugt ist, muss der Beamte die Weisungen befolgen, aber wenn hier wissenschaftlicher Unsinn verbreitet wird, falsche Entscheidungen getroffen und in deren Folge Gesetzte gebrochen werden muss ein Beamter dieses falsche Vorgehen auch gegen seine Vorgesetzten anzeigen.
Wundert mich nicht in eienm Land, in dem auch die Wahrheit Hass und Hetze genannt werden kann.
RKI, PEI, Stiko, Leopoldina …
Sie alle haben für mich während der Terrorpandemie jegliche Glaubwürdigkeit verloren. Dazu brauchte ich keine Bestätigung durch Offenlegungen, wie sie Multipolar erreicht hat. Trotzdem schätze ich die Bemühungen von Multipolar sehr.
Heisse Luft.
Fragt doch mal einen Tagesschau Konsumenten nach den RKI Files. Man bekommt einen sehr fragenden Blick, die breite Masse der Bevölkerung hat davon noch garnicht gehört. Daher ist es völlig egal was die Gerichte dazu entscheiden, Tagesschau-Michel werden dazu nichts erfahren.
Reputation verliert ein Wissenschaftler am meisten, wenn er sich von der Regierung Anweisungen geben lässt.
Die Wirklichkeit und Wahrheit sind unzerstoerbar. Den Ruf haben die sich selbst zestoert.
Was muss man geraucht haben, um Medien zu verklagen, weil sie Fakten veröffentlicht haben?
Man arbeitet mit WORD-Dateien?
Und jeder darf Änderungen vornehmen?
JUHU!
Man kann es ja mal versuchen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass diese erfahrenen Journalisten bei diesem heiklen Thema nicht schon vorher Juristen eingeschaltet haben, um die Veröffentlichung zu prüfen.
Kommt die Sache vor Gericht und verliert der Mitarbeiter, dann ist sein Ruf wirklich ruiniert und er wird sich überlegen, ob er sich noch einmal zum Handlanger politischer Interessen machen lässt.
Insofern ist die Klage durchaus ein Gewinn, denn damit bleibt das Thema länger in den Schlagzeilen. In Anbetracht des unglaublichen Skandals, ist es ohnehin schon viel zu ruhig geworden.
Seine Reputation hat das RKI gründlich selbst beschädigt, an vorderster Front dieser rückgratlose Wieler, der besser bei seinen Leisten geblieben wäre und Kleintiere behandelt hätte.
Welcher Ruf?
Nichts hinzuzufügen..
Warum geht diese Klage nicht auch gegen Politiker, die ihr Amt missbrauchten um Einfluss in RKI Berichte zu nehmen? Spahn und Lauterbach sind Treibende Kräfte in einer angeblich Freiwilligen Impfung der nutzlosen Seren ohne Wirkung!
Correctiv greift nach dem letzten Strohhalm :
https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/08/29/die-stasi-riege-in-der-afd/?utm_source=pocket-newtab-de-de
… man kann es ja mal versuchen.
Aj, aj, 2 Mistwerfer sind bei der Arbeit…
„„Reputationsschädliche“ Berichterstattung“
Man kann keine Reputation „beschädigen“ die überhaupt nicht mehr vorhanden ist.
Das RKI hat nachweislich in der Corona-Zeit überhaupt nicht mehr „wissenschaftlich“ argumentiert, sondern sich als untergeordnetes Sprachrohr eines höchst zweifelhaften Gesundheitsministers lächerlich gemacht! Diese Institution gehört aufgelöst und der vorgenannte „Minister“ vor ein ordentliches Gericht gestellt!
Sie haben ihre Reputation selbst vernichtet.
Die Fakten liegen für jeden einsehbar auf dem Tisch.
Aha! Der ertappte Gauner verlangt persönlichen Schutz! Klar, Deutschland 2024…
Das RKI ist ein Bundesinstitut und agiert also in der Öffentlichkeit. Wenn er mit seiner Person öffentlich gehandelt hat, dann muss er sich auch an die für ihn geltenden Lizenzbedingungen halten und dem Gläubiger (dem Bürger), wenn der nachfragt, als Leistungsschuldner sein Mandat für seine Handlungen nachweisen. Dabei ist es sogar egal, ob er Leistungsschuldner dem Bürger gegenüber ist, denn das gilt für jeden, der in der Öffenlichkeit handelt. Dass es das Recht des Gläubigers ist, vom Schuldner die Schuld einzufordern oder zu überprüfen, ob er die Leistung auch erbringt, ist 1) augenfällig und 2) kommt zum Handel in der Öffentlichkeit _dazu_. Das könnte man dann unter „öffentliches Interesse“ subsummieren. Machen Angestellte aber immer häufiger, öffentlich handeln und dann behaupten, sie hätten privat gehandelt und deswegen müssten sie keine Rechenschaft ablegen. Wenn sie privat, also unversichert und ohne Mandat, gehandelt haben – UM SO SCHLIMMER. Denn dann haften sie auch privat.
Dem RKI sollte Mitverantwortung an den ganzen Schwierigkeiten zugerechnet werden.
Sie resultieren aus der Tatsache, daß das RKI seiner Pflicht gemäß Informationstransparenz nicht nachgekommen ist
Ist der Ruf erst einmal ruiniert, lebt es sich völlig ungeniert
Würden wir noch wirklich unabhängige Staatsanwaltschaften und den normalen Zeiten entsprechende Gerichtsverfahren haben, dann wäre die Klage ein Schuss in den Ofen, denn das Gericht müsste, da reines Beweisverfahren, für einen Urteilsspruch die Originale des RKI sichten und eben mit den Übergebenen vergleichen. Damit wäre dann für jeden öffentlich einsehbar, was wirklich in den echten Protokollen steht. Ausschluss der Öffentlichkeit beim Verfahren ginge nicht, da massives öffentliche Interesse vorliegt. Das, wie oben erwähnt, wäre ein Verfahren ohne „Weisungsgebundenheit“.
p.s.: man darf ja noch etwas träumen 🙂
Na, dann!
„Mit der Dummheit allein kommt man nicht durch; man braucht auch noch ein bisschen Frechheit dazu.“ Kalenderspruch des Tages
Die richtige Antwort ist Strafantrag gegen das RKI und Verurteilung zu langen Haftstrafen.
Das ist Dreck, den man lediglich zur Geschichtsverklitterung streuen möchte. 🖕🏻
Betrügerfirmen einfach „Alles Dicht“ machen, Geld einziehen, Licht aus, Abwickeln!