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RKI-Files

„Reputationsschädliche“ Berichterstattung: RKI-Mitarbeiter verklagen Multipolar, Welt und Berliner Zeitung

Ein hochrangiger RKI-Mitarbeiter hat juristische Schritte gegen mehrere Medien, darunter Multipolar, WELT und Berliner Zeitung, eingeleitet. Der Streit dreht sich um Berichte über angebliche Änderungen eines RKI-Protokolls, die der Mitarbeiter als falsch und rufschädigend bezeichnet.

Mitarbeiter des RKI haben juristische Schritte gegen mehrere Medien eingeleitet

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In den vergangenen Tagen hat ein hochrangiger Mitarbeiter des Robert Koch-Instituts (RKI) juristische Schritte gegen mehrere Medien eingeleitet, darunter Multipolar, die WELT und die Berliner Zeitung. Das berichtet unter anderem Multipolar selbst. Grund ist die Berichterstattung über eine angebliche nachträgliche Änderung der RKI-Protokolle, die zu einer juristischen Auseinandersetzung zwischen den Parteien geführt hatte. Der betroffene Mitarbeiter sieht seine Rolle in diesen Berichten falsch dargestellt und beanstandet die öffentliche Nennung seines Namens. Er behauptet, dass sein Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei und spricht von einer „reputationsschädlichen“ Darstellung, die einen Unterlassungsanspruch begründe.

Im Mittelpunkt des Streits stehen Artikel, die sich mit einem angeblichen Eingriff in ein Protokoll vom 25. März 2020 befassen. Konkret wird Multipolar vorgeworfen, fälschlicherweise „behauptet“ zu haben, dass der betreffende Mitarbeiter eine politisch heikle Textpassage nachträglich gelöscht habe. In einem von der Kanzlei Redeker verschickten Anwaltsschreiben, wird betont, dass diese Behauptung „frei erfunden“ sei und „keine Grundlage in den vorgelegten Dokumenten“ finde. Laut der Aussage im Schreiben sei nach der „Finalisierung“ des Protokolls am Abend des 25. März 2020 inhaltlich nichts mehr geändert worden.

Multipolar hingegen weist die Vorwürfe zurück und betont, dass im betreffenden Artikel keine solche Behauptung aufgestellt wurde. Vielmehr habe man lediglich auf eine Analyse der Metadaten hingewiesen, die darauf hinzudeuten schien, dass der Mitarbeiter die Datei zu einem späteren Zeitpunkt noch bearbeitet habe. Im Artikel selbst heißt es dazu: „Da das RKI keine Dokumentationssoftware verwendet, die jede Protokollversion mit Zeitstempel und unveränderbar speichert, sondern WORD-Dateien, wird es schwierig bis unmöglich sein, den ursprünglichen Protokollstand vollständig zu rekonstruieren.“

Dem Anwaltsschreiben war ein Scan eines Ausdrucks des Protokolls vom 25. März 2020 beigefügt, der laut RKI die finalisierte Version darstellen soll, die später nicht mehr inhaltlich verändert worden sei. Diese Aussage ist jedoch bislang nicht überprüfbar, da eine Bitte von Multipolar an das RKI, die originale digitale Version des Protokolls zur Überprüfung der Metadaten zu übermitteln, bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet blieb.

Ein weiterer Bestandteil des Abmahnschreibens ist ein Scan einer E-Mail eines anderen RKI-Mitarbeiters, der die Entwurfsversion des Protokolls finalisiert hatte. In dieser E-Mail, die am Abend des 25. März 2020 an einen „Verteiler-RKI-Corona“ gesendet wurde, welcher offenbar die Teilnehmer der Krisenstabssitzungen umfasste, heißt es: „Korrekturen und Ergänzungen sind herzlich willkommen, am liebsten direkt im gespeicherten Dokument vornehmen.“ Diese Formulierung lässt darauf schließen, dass Änderungen am Protokoll nachträglich von den Teilnehmern vorgenommen werden konnten. Ob diese Änderungen jedoch dokumentiert und damit nachvollziehbar und überprüfbar sind, ist eine Frage, die das RKI bisher nicht beantwortet hat.

Die WELT und die Berliner Zeitung, die beide auf Grundlage des Multipolar-Artikels berichtet hatten, erhielten ebenfalls Unterlassungsverpflichtungserklärungen. Während Multipolar und die WELT die Vorwürfe zurückgewiesen haben und der Artikel der WELT weiterhin online ist, hat die Berliner Zeitung ihren Artikel „vorsorglich depubliziert“, also entfernt. In einer Mitteilung der Zeitung wird betont, dass die Löschung des Artikels „nichts über die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Vorwürfe“ aussage und lediglich eine Vorsichtsmaßnahme bis zur rechtlichen Klärung sei.

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