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Schleswig-Holstein

„Raubzug“ der Landesregierung – Günthers Koalition plündert Beamtenrücklagen

Schleswig-Holstein fehlt in den kommenden fünf Jahren rund eine Milliarde Euro. Um das Loch zu stopfen, will die Regierung von Daniel Günther (CDU) jetzt Pensionsrücklagen für Beamten plündern. „Sie werden es gar nicht spüren”, meint Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) dennoch.

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„Die Haushaltslage ist ernst“, verkündete Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). In den kommenden fünf Jahren rechnet das Bundesland mit einem Haushaltsdefizit von rund einer Milliarde Euro. Allein 2025 fehlen Schleswig-Holstein rund 580 Millionen Euro zur Finanzierung aller Ausgaben. Um den Landeshaushalt wieder in den Griff zu bekommen, einigte man sich auf einige langfristige Einsparungen bis 2030. Da diese jedoch nicht ausreichen werden, plant Daniel Günther nun einen einmaligen Schritt zu gehen.

In den kommenden drei Jahren will der Ministerpräsident bis zu 945 Millionen Euro aus der Pensionskasse entnehmen. Der Versorgungsfonds sollte eigentlich gewährleisten, dass die Beamten auch in angespannten Haushaltslagen Pensionsleistungen erhalten können. „Der Versorgungsfonds wäre damit praktisch leer“, erklärte Finanzministerin Heinold auf einer hierzu anberaumten Pressekonferenz. Für die rund 30.000 Versorgungsempfänger, die es aktuell gibt, ändere sich jedoch nichts.

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„Sie werden es gar nicht spüren”, erklärte Schleswig-Holsteins Finanzministerin. Und weiter: „Ich gehe davon aus, dass der Versorgungsfonds, wenn das Land sich aus dieser schwierigen Phase herausgearbeitet hat, dann auch wieder und weiterhin gefüttert wird.“ Der Versorgungsfonds wurde am 1. Januar 2018 ins Leben gerufen. Die bis Ende 2017 gesammelten Versorgungsrücklagen in Höhe von 641 Millionen Euro wurden in diesen Fonds überführt. Hinzu kommen Einzahlungen des Landes von 80 Millionen Euro jährlich und zusätzlichen Einzahlungen von 100 Euro im Monat pro neu eingestellten Beamten.

„Raubzug“ der Landesregierung

Auf der Website der Landesregierung ist zu dem Versorgungsfonds zu lesen: Voraussetzung für Entnahmen aus dem Versorgungsfonds ist die Einhaltung des gesetzlich verankerten Substanzerhaltungsgebotes. Das heißt, dass der Vermögensbestand unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung bis zum Jahr 2032 nicht unter den am 1. Januar 2018 festgestellten Bestand sinken darf. Demnach darf der Kassenbestand des Fonds grundsätzlich nicht unter die Grenze von 641 Millionen Euro fallen. Finanzministerin Heinold erklärt hierzu, dass sie die gesetzliche Grundlage, auf welcher der Versorgungsfonds steht, geändert werden soll.

Der Bund der Steuerzahler in Schleswig-Holstein kritisiert das Vorgehen der Landesregierung um Daniel Günther scharf. „Nach der Expertenanhörung des Finanzausschusses ist der Haushaltsentwurf für 2024 vermutlich verfassungswidrig“, sagte der Vorsitzende Aloys Altmann. Sich an den Pensionskassen zu bedienen, gefährde die finanzpolitische Nachhaltigkeit, so Altmann. Der Beamtenbund wirft der Landesregierung gar einen „Raubzug“ vor. „Die Auflösung des Versorgungsfonds ist eine bislang unvorstellbare und dreiste Maßnahme, zumal vor gar nicht langer Zeit noch erwogen wurde, den Versorgungsfonds in der Landesverfassung abzusichern“, so der Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Kai Tellkamp.

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