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Mecklenburg-Vorpommern

Polizeieinsatz gegen Schülerin wegen Schlumpf-Video: Strafanzeige gegen Schuldirektor

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch hat Strafanzeige gegen den Schulleiter des Gymnasiums in Mecklenburg-Vorpommern gestellt, in dem ein 16-jähriges Mädchen wegen eines Videos auf TikTok zur AfD von der Polizei abgeführt wurde.

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Der Fall sorgt seit Tagen für Aufsehen: Anfang Februar hat sich eine sechzehnjährige Schülerin des Richard-Wossidlo-Gymnasiums in Ribnitz-Damgarten auf der Plattform TikTok in definitiv rechtskonformer Weise geäußert. Die 16-Jährige teilte ein Video der Schlümpfe, in welchem erklärt wird, die Schlümpfe seien blau, genau wie Deutschland – eine AfD-Andeutung. Dazu schrieb sie: „Deutschland ist nicht nur ein Ort, sondern eine Heimat.“ Darüber berichtete zuerst die Junge Freiheit.

Dennoch wurde das Mädchen für diesen Post von ihrem Schulleiter Jan-Dirk Zimmermann bei der Polizei gemeldet. Die Polizei kam dann zur Schule und führte das Mädchen aus dem laufenden Unterricht in das Lehrerzimmer. Dort erklären die Polizisten im Rahmen einer Gefährderansprache, dass sie die Schülerin zu ihrem eigenen Schutz bitten würden, derartige Beiträge in sozialen Netzwerken künftig zu unterlassen. Sie prüften zuvor, ob verfassungsfeindliche oder terroristische Kennzeichen verwendet wurden, konnten aber keine Rechtsverstöße feststellen.

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Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Beatrix von Storch, hat gegen den Schuldirektor jetzt Strafanzeige gestellt. In einer Presseerklärung zu den Geschehnissen an der Schule schreibt sie: „Ich habe deshalb Anzeige gegen Jan-Dirk Zimmermann bei der Staatsanwaltschaft Stralsund erstattet wegen des Verdachts auf falsche Verdächtigung und Nötigung. Dieser Fall muss für den Schulleiter und die Polizeit Konsequenzen haben. Die AfD wird alle rechtlichen und politischen Wege ausschöpfen, damit Schulen wieder ein Ort des Lernens und der freien Meinungsäußerung sind, statt der Indoktrination und Repression.“

Die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Stralsund.

Der Schulleiter habe sich „zum willigen Werkzeug der Repression gemacht und massiv die Rechte seiner Schülerin und seine Fürsorgepflicht verletzt und sich damit nach meiner Ansicht strafbar gemacht.“ Der Schulleiter Zimmermann habe das Mädchen „massiv unter Druck gesetzt, um sie davon abzuhalten, in Zukunft von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch zu machen.“ 

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