Werbung:

Zulässige Meinungsäußerung

Politikerin scheitert vor Gericht: Strack-Zimmermann darf als „Brechmittel“ bezeichnet werden

Die FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann teilt gerne deftig aus - einstecken mag sie nicht so recht. Nun hat sie vor Gericht verloren: Die Bezeichnung „Brechmittel“ für die Politikerin ist zulässig.

Von

Marie-Agnes Strack-Zimmermann polarisiert: Daran hat die schroffe FDP-Politikerin aus Düsseldorf vor allem selbst schuld. Denn sie nimmt kein Blatt vor den Mund. Manchmal wirkt das tough – manchmal artet das aber auch einfach nur in stumpfe Pöbelei und Beleidigung aus. Etwa zuletzt, als sie AfD-Wähler als „Fliegen“ auf einem „Haufen Scheiße“ darstellte.

Austeilen kann Strack-Zimmermann also deftigst – einstecken hingegen nicht so recht. Gegen eine Twitter-Nutzerin zog die FDP-Politikerin vor Gericht, weil diese die Bundestagsabgeordnete als „Brechmittel“ bezeichnete. Damit biss Strack-Zimmermann jetzt jedoch auf Granit: Das Amtsgericht Offenburg bewertete die Bezeichnung „Brechmittel“ als zulässig. Politiker müssten ein dickeres Fell haben und mehr aushalten als der Durchschnittsbürger, erklärte das Gericht.

Werbung

Eine Baden-Württembergerin hatte die FDP-Politikerin in einem Tweet als „lobbygetriebenes Brechmittel“ bezeichnet. Strack-Zimmermann erstattete Anzeige. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Geldbuße von 5000 Euro verhängt sehen. der Verteidiger der Angeklagten argumentierte, es handle sich um „Internetsprache“ und um „Begriffe, die ein Politiker ertragen muss“, erst recht Strack-Zimmermann, die für ihre Polarisierung bekannt sei, „damit ganz gut fährt“ und überdies die Autoren derartiger Attacken mit schöner Regelmäßigkeit mit Anzeigen überziehe. Das Gericht schloss sich letztendlich der Darstellung der Verteidigung an und sprach die Angeklagte frei.

„Als Politikerin muss man sich ein dickes Fell zulegen“, sagt Strack-Zimmermann – aber die FDP-Politikerin, die ihr herbes und deftiges Auftreten durchaus zu ihrem persönlichen Markenkern erhebt, scheint in Wahrheit relativ dünnhäutig zu sein. „Strack-Zimmermann hat inzwischen ein Geschäftsmodell aus Abmahnungen gemacht“, meint der Anwalt Markus Haintz, der Mandanten im Rechtsstreit mit der Bundestagsabgeordneten vertritt. Nach eigener Aussage schreibt Strack-Zimmermann im Monat rund 250 Anzeigen.

Werbung

Werbung