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Brisante Enthüllung

Pfizer-Vertrag offenbart: Wirksamkeit und Langzeitfolgen der Impfung waren bei Unterzeichnung unbekannt

In Südafrika wurde vor Gericht die Veröffentlichung des Vertrages mit Impfstoff-Hersteller Pfizer durchgesetzt. Das Dokument enthält brisante Angaben, die auch Fragen zu den EU-Verträgen mit Pfizer aufwerfen. 

Wir wissen, dass wir nichts wissen. So in etwa liest sich der Vertrag des Impfstoff-Herstellers Pfizer mit der Republik Südafrika aus dem April 2021. Das als „vertraulich“ gekennzeichnete Dokument wurde kürzlich nach einer Klage der südafrikanischen Organisation „Health Justice Initiativeöffentlich gemacht und ist seitdem online einsehbar. Der Vertrag hat es in sich. Schon auf den ersten Seiten konstatiert Pfizer, dass die Entwicklung des Impfstoffes „signifikante Risiken und Ungewissheiten“ bergen könne. Noch dicker kommt es dann auf Seite 21 des Dokuments. 

Dort heißt es in einem Absatz zu den Garantie-Bestimmungen des Vertrages: „Der Käufer erkennt […] an, dass die Langzeitfolgen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass es Nebenwirkungen des Impfstoffs geben kann, die derzeit nicht bekannt sind.“ Außerdem akzeptiere der Käufer, „dass der Impfstoff und die Materialien im Zusammenhang mit dem Impfstoff sowie seine Komponenten und Bestandteile aufgrund der Notfallumstände der COVID-19-Pandemie schnell entwickelt werden und nach der Bereitstellung des Impfstoffs an den Käufer im Rahmen dieser Vereinbarung weiter untersucht werden.“

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An anderer Stelle des Vertrages ist von einem „Impfstoff-Entschädigungsprogramm“ die Rede, das der Käufer (Südafrika) auf die Beine stellen müsse. Damit stellt Pfizer sicher, dass „der Käufer etwaige Schäden und Verletzungen, die aus der Entwicklung, Verwaltung und Verabreichung des Impfstoffes resultieren […], durch einen geeigneten Fonds kompensieren kann.“ Für potenzielle Impfschäden soll somit nicht Pfizer haftbar gemacht werden können, sondern allein das Gesundheitsministerium Südafrikas, das diesen Vertrag unterzeichnete.

Übereinstimmung mit EU-Verträgen?

Auch über die Liefermenge und Preisgestaltung entscheidet explizit Pfizer in dem Vertrag. „Pfizer hat das Recht, die vereinbarten Dosen nach eigenem Ermessen anzupassen“, heißt es unter dem Punkt „Kaufaufträge“. Zudem wurde eine Mindestbestellmenge von 1170 Dosen vereinbart, die erste Lieferung umfasste jedoch bereits über 20 Millionen Dosen. Bei einem Preis von zehn Dollar per Dose waren das schlappe 200 Millionen US-Dollar – zusätzlich erwirkte Pfizer eine Vorabzahlung von über 40 Millionen Dollar. Es folgten weitere Lieferungen, sodass Pfizer allein im Jahr 2021 weit über 300 Millionen Euro durch Geschäfte mit Südafrika umsetzen konnte. 

Ob die brisanten Passagen auch in Verträgen enthalten sind, die Pfizer mit der EU abschloss, ist ungewiss. Der Großteil der Verträge ist weiterhin unter Verschluss. Öffentlich einsehbar ist bisher nur ein Pfizer-Vertrag mit der EU aus dem Jahr 2020, also vom Beginn der Impfkampagne. Dieser wurde bereits im April 2021 vom italienischen Nachrichtensender RAI veröffentlicht. Auffällig sind die unterschiedlichen Formulierungen. Dem südafrikanischen Gesundheitsministerium gegenüber vereinbarte Pfizer wesentliche Deals, die sämtliche Verantwortung an die Gesundheitsbehörde überstellten. Einen solchen Ton schlug Pfizer gegenüber der EU aber nicht an.

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