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SMS-Verlauf

Pfizer-Gate: EuGH entscheidet über von der Leyens Impfstoffskandal

Im Rechtsstreit zwischen der New York Times und der EU-Kommission wird am Mittwoch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erwartet. Ursula von der Leyen soll gegen europäische Transparenzrichtlinien verstoßen haben.

Über Ursula von der Leyens SMS-Verlauf entscheidet der EuGH

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Am Mittwoch entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Veröffentlichung des SMS-Nachrichtenverlaufs von Ursula von der Leyen mit dem Pfizer-Chef Albert Bourla aus dem Jahr 2021. Darauf hatte die amerikanische New York Times geklagt. Die Zeitung vermutet in den gesendeten Textnachrichten relevante Vertragsinhalte zum Milliardendeal für Coronaimpfungen zwischen dem US-Pharmakonzern und der EU und verlangt von der Kommissionspräsidentin die Herausgabe des Nachrichtenverlaufs.

Die EU-Kommissionspräsidentin wehrt sich gegen die Herausgabeaufforderung, ein öffentliches Interesse an der Kommunikation sei nicht vorhanden, da die Kurznachrichten keine offiziellen Dokumente seien und deshalb nicht unter die Transparenzrichtlinien der EU fallen würden. Lange Zeit wurde die Existenz der Nachrichten sogar geleugnet.

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Die EU hatte im Frühjahr 2021 einen Deal über 1,8 Milliarden Dosen des mRNA-Impfstoffs Biontech/Pfizer abgeschlossen, der größte Auftrag, den die EU-Kommission jemals erteilt hat. Die Impfdosen sollten ausreichen, um jeden EU-Bürger dreimal zu impfen. Letztlich wurde nur ein Bruchteil davon verimpft, mehrere hundert Millionen übrig gebliebene Impfdosen mussten beseitigt werden. Der Umfang des Deals wird auf etwa 35 Milliarden Euro geschätzt.

Da die persönliche Kommunikation mit dem Pfizer-CEO entscheidend für den Vertragsabschluss gewesen sein soll, klagte die New York Times auf Veröffentlichung der Inhalte nach dem Transparenzprinzip der EU. Zuerst dementierte die EU-Kommission gar die Existenz der Textnachrichten, räumte schließlich im November letzten Jahres jedoch das Gegenteil ein.

Die ehemalige Bürgerbeauftragte der EU, Emily O’Reilly, warf von der Leyen daraufhin eine „Kultur der Zurückhaltung“ vor, die EU-Kommission sei nicht an einer internen Aufarbeitung des Falles interessiert. Das erwartete Urteil des EuGH wird nicht nur über das persönliche Fehlverhalten von der Leyens entscheiden. Sollten Textnachrichten auch unter die Transparenzrichtlinien der EU fallen, wäre das ein Präzedenzfall für zukünftige Verfahren. Nach bisherigem Rechtsverständnis fallen die nämlich nicht darunter.

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Vor dem EuGH hatte die EU-Kommission im Juli letzten Jahres bereits verloren, die Geheimhaltung vieler Vertragsinhalte mit den Impfstoffherstellern habe gegen EU-Recht verstoßen. Einen Tag nach der Verkündung des Urteils wurde von der Leyen trotzdem in eine weitere Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin gewählt.

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54 Kommentare

  • 35 Milliarden Euro und die EU-Kommission bestreitet ein öffentliches Interesse?

    Sehr merkwürdige Rechtsauffassung haben die.

  • Würde mich wundern, wenn man sie verurteilt. Sie ist ja von den Guten. Und, wenn ja, muß sie dann sofort zurücktreten und darf sie dann wie Le Pen auch nirgends mehr zur Wahl antreten ? Frage für meinen Nachbarn.

    60
  • Ich befürchte, die Königin von EUropa ist unantastbar.

    48
  • Es wird nichts zu sehen geben, bitte gehen Sie weiter!

  • „ein öffentliches Interesse an der Kommunikation sei nicht vorhanden,“

    Doch, hier!

    43
  • Verleugnung ist ein psychischer Mechanismus, durch den die Wahrnehmung einer schwer erträglichen Realität abgewehrt werden kann. Der ursprünglich aus der Psychoanalyse stammende Begriff wird sowohl im individuellen Zusammenhang als auch im gesellschaftlichen Kontext gebraucht. Im Unterschied zur Verdrängung als Triebabwehr richtet sich die Verleugnung gegen die äußere Realität.

  • Hätte ein europäischer Verlag/Zeitung geklagt, würde dabei kein Schaden für Ursel entstehen. Hier aber klagt die New York Times, hat eine ganz andere Tragweite, auch für das EuGH. Pfizer ist dazu noch ein US Pharmaunternehmen, da kann man nicht einfach mit dem Argument “was geht euch das an“ einfach alles abweisen.Da hat der US-Gesundheitsminister Kennedy auch so sein Interesse dran. Könnte Ursels Karriereende bedeuten, wo soll man sie noch unterbringen können !?

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  • Kommunikation, die das Verursachen von Kosten in Höhe von 35 Milliarden zu Lasten europäischer Steuerzahler dokumentiert, ist selbstverständlich im öffentlichen Interesse.

  • Wenn Uschi nicht mehr tragbar ist, dann könnte doch Saskia übernehmen. Die Zeit dafür hätte sie und die Bezahlung ist ja auch nicht schlecht. Nebenbei könnte so eine dringend notwendige grundlegende EU Reform enorm beschleunigt werden. Ist aber nur so´n Gedanke. Müsste man noch mal vertieft drüber nachdenken.

  • Bei Wölfen und ihrem Lieblingspony kennt sie sich aus.

  • Die Beweise gegen vdL sind nicht im öffentlichen Interesse. Und die restlichen Beweise sind verloren gegangen. Und jetzt muss auch mal gut sein, mit dieser Leydigen Angelegenheit. Man kann nun wahrlich nicht vdL mit LePen vergleichen.

  • Bitte weiter gehen, hier ist nichts passiert!

    Da bin ich mal gespannt, wie der EuGh entscheiden wird???

  • Was kein öffentliches Interesse? Im Gegenteil, alles was diese Frau betrifft hat allergrösstes öffentliches Interesse. Ich fürchte nur, wir werden morgen nicht das hören, was sie verdient hätte.

  • Man kann sich nur wünschen, dass dieses Element endlich durch Gerichtsbeschluss aus dem Verkehr gezogen wird. Aber der EGH ist mit Sicherheit parteiisch. Leider!

  • UvdL wird einen Orden bekommen.

    10
  • Ich habe zwar keinerlei Vertrauen in dieses Rechtssystem, dennoch hoffe ich endlich auf ein echtes Verfahren gegen diese Frau. Denn genau solche Personen und ihre zwielichtigen Geschäfte, zerstören die demokratische Gesellschaft.

  • Nicht vergessen: Als sich ganz Deutschland entsetzt fragte „Flinten-Uschi wird … bitte WAS?!“ steckte sie bis zum Hals in einem Korruptionsskandal, den die Medien aber auf verdächtig kleiner Flamme köchelten. Es war bekannt geworden, dass Ursula von der Leyen als Verteidigungsministerin exorbitante Summen für externe Berater ausgegeben hatte, besonders für McKinsey, wo – was für ein Zufall aber auch! – ihr Sohnemann zu dieser Zeit gerade arbeitete. Und dann war Uschi weg, in Brüssel.

  • Man wird überm Teich wieder einmal lernen was EU-Diktatur heißt. Oh warte mal, Diktatur darf man ja nicht mehr sagen, das ist Verfassungsfeindlich.

  • Ach das EUGH ist nicht frei von der Leyens Einfluss. Sie werden Uschi einen Persilschein ausstellen.

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  • „ Einen Tag nach der Verkündung des Urteils wurde von der Leyen trotzdem in eine weitere Amtszeit als EU-Kommissionspräsidentin gewählt.“
    Die Aufregung über methodisch anderes Regierungs- und Wirtschaftsverhalten auf dem Balkan gilt mithin als gesichert geheuchelt.

  • Ähmmm Dobrindt, wird diese Königin auch aus dem Verkehr gezogen?

    5
  • Bitte einschreiten. Diese Königin darf nicht durchkommen.

  • 35 Mrd.-Deal und kein öffentliches Interesse? Mein Schwein ik hör dir pfeifen.

  • Die gute Nachricht hier ist, dass so viel von der Plörre übrig geblieben ist. Nicht auszudenken, wenn das alles seinen Weg in die Venen gefunden hätte.

  • gibt tolle sprüche die keiner versteht.. pack verschlägt sich… pack verschlägt sich…

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