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„Tolerante Stadt“

Oranienburg: Bürgermeister will gegen Höcke-Auftritt Schlossplatz in Regenbogen anmalen

Oranienburgs Bürgermeister ruft auf dem offiziellen Facebook-Account der Stadt zu einer Protestaktion gegen den Auftritt von AfD-Politiker Björn Höcke auf. Er möchte einen riesigen Regenbogen auf den Schlossplatz malen, wo Höcke auftreten soll.

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Der Landesvorsitzende der AfD Thüringen, Björn Höcke, soll am 7. September eine Rede auf dem Schlossplatz der Brandenburger Kreisstadt Oranienburg halten. Neben Björn Höcke sind auch die beiden AfD-Politiker Birgit Bessin (Vorsitzende AfD Brandenburg) und Andreas Galau (Vizepräsident Landtag Brandenburg) angekündigt.

Der Bürgermeister der Stadt, Alexander Laesicke (parteilos), ruft nun zu einer Gegenaktion auf. Dazu hat Laesicke ein Video auf dem Oranienburger Schlossplatz gedreht und auf dem offiziellen Facebook-Account der Stadt veröffentlicht. In diesem fordert er die Oranienburger dazu auf, „Rückgrat zu zeigen“. Laesicke hält Björn Höcke, den er in seinem Video „Bernd Höcke“ nennt, für einen „der schrecklichsten Politiker dieses Landes.“ 

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Um ein Zeichen gegen ihn zu setzen, fordert Laesicke, dass seine Mitbürger „den größten Regenbogen auf den Schlossplatz malen, den Oranienburg jemals gesehen hat.“ Der Regenbogen soll mit Kreide gemalt werden. Laesicke, der als Nachfolger seines Vaters in das Bürgermeisteramt gewählt wurde, scheint dabei die Symbolik zu entgehen, dass so die AfD-Anhänger am Ende auf diesen Regenbogen trampeln werden.

Neutralitätsgebot verletzt?

Von der Sinnhaftigkeit des Kreide-Regenbogens mal abgesehen, stellt sich vor allem die Frage, ob der Aufruf des Bürgermeisters legal war. Politische Amtsträger, zu denen auch Bürgermeister gehören, unterliegen dem Neutralitätsgebot. Bürgermeister dürfen in ihrer Funktion als Bürgermeister die Chancengleichheit der Parteien nicht verletzen. Dabei sind die Regelungen recht klar.

Beispielsweise rief die ehemalige Bundesbildungsministerin Johanna Wanka im November 2015 in einer Presseerklärung dazu auf, der AfD die Rote Karte zu zeigen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass Wanka mit ihrem Aufruf das auf Chancengleichheit der Partei im politischen Wettbewerb verletzt hat.

Der ehemalige Berliner Bürgermeister Michael Müller fand hingegen einen Weg, wie man sich als Amtsträger legal gegen eine AfD-Veranstaltung positionieren kann. Er schrieb auf dem Kurznachrichtendienst X (ehemals Twitter) über eine Anti-AfD-Demo: „Zehntausende in #Berlin heute auf der Straße, vor dem #BrandenburgerTor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und #Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“ Die AfD zog aufgrund dieses Tweets vor das Berliner Verfassungsgericht. Dieses sah in diesem Tweet keinen Verstoß gegen die Chancengleichheit, weil Müller die AfD nicht erwähnt hat.

Ob im Falle des Oranienburger Bürgermeisters gegen das Neutralitätsgebot verstoßen wurde, kann im Zweifel nur ein Gericht klären. Durch den direkten Bezug zum AfD-Politiker Höcke hat sich der Bürgermeister jedoch juristisch angreifbar gemacht.

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