Wien
Oralverkehr mit 12-jährigem Mädchen – Freispruch in Vergewaltigungsverfahren
In Wien ist ein 17-jähriger Syrer, der Oralverkehr mit einem 12-jährigen Mädchen hatte, vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Obwohl das Mädchen angab, den Oralverkehr nicht gewollt zu haben, entschied ein Gericht, dass die Tat freiwillig erfolgt sei - sie hatte ihm immer wieder Nacktfotos geschickt.

Am Dienstag traf das Wiener Strafgericht die Entscheidung, dass ein damals 15-jähriger Syrer ein damals 12-jähriges Mädchen, mit dem er Oralverkehr gehabt hatte, nicht vergewaltigt habe. Obwohl das Mädchen im Vorhinein sagte, dass es den Oralverkehr nicht wolle, sah es das Gericht als nicht erwiesen an, dass der Syrer das für eine Vergewaltigung nötige Maß an Gewalt verwendet habe. Die Vorsitzende des Jugendschöffensenats, Martina Hahn, sagte, dass es denkbar gewesen sei, dass das Mädchen zuerst nein gesagt habe. „Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“, sagte die Richterin weiter, wie Die Presse berichtet.
In Österreich bleiben sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist. Allerdings kann sexueller Missbrauch vorliegen, wenn bei einer Person unter 16 Jahren die mangelnde Reife ausgenutzt wird oder bei einer unter 18-jährigen Person eine Zwangslage ausgenutzt wird.
Der Syrer war bei Verkündung des Urteils 17 Jahre alt, der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat bisher keinen Kommentar abgegeben. Er ist einer von 17 Jugendlichen aus Österreich, Syrien, der Türkei, Italien, Serbien oder Bulgarien, die das Mädchen von Februar bis Juni 2023 im Stadtteil Wien-Favoriten mehrfach missbraucht haben sollen. Der Freigesprochene soll jedoch nur einmal Oralverkehr mit dem Mädchen gehabt haben. Laut der Staatsanwaltschaft soll er das Mädchen Anfang 2023 in einem Parkhaus nahe des Wiener Hauptbahnhofs zum Oralverkehr gezwungen haben. Wie Der Standard berichtet, ist der Kontakt über Snapchat entstanden und beide haben sich gegenseitig Nacktfotos geschickt.
Im obersten Stock des Parkhauses soll es zuerst zu einem freiwilligen Kuss gekommen sein. Anschließend sei es zum Oralverkehr gekommen. Die Staatsanwaltschaft betont, dass es zum Oralverkehr gekommen sei, „obwohl sie klar und deutlich gesagt hat, dass sie das nicht will.“ Das nun 13-jährige Mädchen war selbst nicht beim Prozess anwesend und ließ über eine Anwaltserklärung mitteilen: „Ich habe mehrmals gesagt, ich will nicht. Er hat meinen Kopf gepackt. Ich habe keinen Ausweg gesehen.“
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Der Täter, der 2016 nach Österreich kam, sagte: „Ich habe sie mehrmals gebeten. Dann war es freiwillig.“ Das berichtet der Kurier. Auch der Verteidiger des Syrers betont, dass sein Mandant zwar „einen Fehler“ gemacht habe, weil er um Oralverkehr „gebettelt“ habe, aber kein Vergewaltiger sei. „Das Mädchen hätte ja auch um Hilfe schreien können. Oder hätte die Möglichkeit gehabt, zuzubeißen“, sagte der Verteidiger. Für die Mutter des Mädchens, die im Gerichtssaal saß, war diese Aussage völlig unverständlich.
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In Chatnachrichten mit einem Freund soll der Syrer das Mädchen als „scheiß Nutte“ bezeichnet haben. Sie soll ihm auch nach der Tat weiter Nacktfotos geschickt haben, wie der Schöffenrat mitteilte. Jedoch wurde dieser Umstand nicht vor Gericht verhandelt. Durch das Versenden der Nacktfotos sei „bei meinem Mandanten ein falscher Eindruck entstanden“, so der Anwalt des Freigesprochenen. Die Richterin sagte: „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat.“
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Selbst wenn die damals 12-Jährige eine innere Ablehnung gehabt habe, sei diese nur strafrechtlich relevant, wenn sie auch äußerlich erkennbar sei. Laut der Richterin sei es „nicht erweislich“, dass der Angeklagte jenes Maß an Gewalt angewendet hatte, das „zur Überwindung eines Widerstands“ nötig sei. Das Fazit der Richterin: „Wir haben hier zwei sehr junge Menschen, denen wenig vorgelebt worden ist, wie Sexualität gelebt wird.“
Bereits Anfang Dezember war ein 16-jähriger Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Der Geschlechtsverkehr mit dem Mädchen sei einvernehmlich gewesen, urteilte das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Katharina Adegbite-Lewy. Dieser Freispruch ist mittlerweile rechtskräftig, wie Der Standard berichtet. Für den Jugendlichen sei „nicht erkennbar“ gewesen, dass das Mädchen den Geschlechtsverkehr nicht gewollt habe. Andererseits zweifelten die Richter an, dass es überhaupt zu einem Treffen und dem Geschlechtsverkehr gekommen sei.
Wie der Standard am 5. Dezember berichtete, habe der 16-Jährige mit dem Mädchen gegen ihren Willen Analverkehr gehabt. Der Anwalt des 16-Jährigen sprach von einer „unglaubliche[n] Vorverurteilung, die da stattgefunden hat“. Dass sie sich immer wieder mit Jugendlichen in Hotels oder Parks getroffen hat, sieht er als Beleg für die Freiwilligkeit. „Es gibt eine derartige Opferinszenierung, wie ich es selten erlebt habe“, sagte der Anwalt des Täters.
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Eine Richterin und eine Gutachterin. Um Frauenrechte mit Füßen zu treten brauchen wir kein Patriarchat. Das machen die Frauen schon von alleine.
Im besten Wien aller Zeiten läuft wie in Berlin. Unpackbar.
Kleines Gedankenspiel: Man ersetze Syrer durch Mann aus rechter Szene.
Die FPÖ muss dringend die kultursensible Justiz säubern. Ich hoffe, dass dieses Urteil keinen Bestand hat und in der nächsten Instanz korrigiert wird.
Können wir uns bitte darauf einigen, dass ein zwölfjähriges Mädchen wirklich nie bewusst derartigen Handlungen zustimmen kann, und dass dieses Wissen vorausgesetzt werden darf?
Die FPÖ steht vor der Regierungsübernahme. Da dürfte in diesem Fall noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
Die sogenannten Öffentlich-rechtlichen in Österreich zeichneten sich, wie in D, in den vergangenen Jahren durch zunehmende Linkslastigkeit und Machenschaften gegen die FPÖ aus. Nach der bevorstehenden Regierungsübernahme will die FPÖ nun den ORF- Beitrag (GEZ in D) streichen. Linke ORF- Journalisten dürften sich schon mal um einen neuen Job bemühen.
Ob der Richterin durch den Clan bedroht wurde???
In Österreich ist die Welt auch nicht besser als bei uns!
Einmal ist ja keinmal nach der neusten CDU Vorschlags-Errungenschaft, dass man erst nach der zweiten Straftat böse ist und dann evt. Nachhause muss.
Aber sehr wahrscheinlich geht das bei unserer Rechtssprechung auch nicht!
Ein Kind tut nichts freiwillig!
Es fehlt ihm die geistige Reife.
Karrierefrauen mit Macht:
Richterin & Gutachterin.
Opfer weibl. Kind.
Einfach nicht zu verstehen….
Nicht nur, dass es ein Skandal ist, aber schockierender ist doch aber der gesetzliche Passus:
„In Österreich bleiben sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist.“
Ich hoffe, Herr K. wird sich dem vertrauensvoll annehmen, nach seiner Regierungsaufnahme, und den lieben „Gast“ endlich nach Hause schicken.
Unfassbar!
Mir wird schlecht!
Leute, verteilt diesen Artikel so oft es geht! So geht es echt nicht weiter!
Ein Deutscher bzw. Österreicher würde mit Sicherheit medienwirksam schon lebenslänglich auf den Titelseiten bekommen. Die Justiz würde diesbezüglich nach dem Gesetz auch Höchststrafe anpeilen.
Aber bei einer Fachkraft, da muss man hunderte Abwägungen/Betrachtungen gelten lassen, ob die nun fiktiv oder real sind.
Jeder Beamte (Ermittler), jeder Richter, jede Staatsanwaltschaft die so die WÜRDE ihrer Bürger mit Füßen tritt sind sofort aus den Ämter mit WEGFALL aller Pensionsansprüche zu entlassen. Sie dienten nicht dem Staate sondern Ideologien.
Ekelhaft. Die Richterin und der Syrer.
„Es passiert oft, dass man erst ,Nein’ sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“
Klar. Der zärtliche, einfühlsame Vergewaltiger, kennt man ja. Diese Martina Hahn hat sicherlich keine Tochter.
Vor dem „woken“ Blödsinn haben sie noch laut geschrien „Nein heisst NEIN“. Scheint nicht mehr zu gelten.
Wenn eine Frau im Mini-Rock rumläuft ist das KEIN Zeichen für du darfst jetzt, wenn aber eine 12-Jährige, ein Kind, Nacktbilder verschickt, ist das EIN Zeichen dafür: du darfst jetzt.
Was machen die
Richterin und die Gutachterin
denn
beruflich ????
Das fragte mich eine Bekannte.
Damit macht sich der Vorsitzer-Richter ganz klar zum mittelbaren Mittäter!
Weshalb wurde seitens des Gerichts nicht gewürdigt, dass ein 17-Jähriger solche Dinge mit einer 12-Jährigen getan hat? Denn dies steht ja wohl als Fakt fest? Und weshalb gibt es hier die Wahrnehmung, dass eine 12-Jährige überhaupt in der Lage wäre, das heißt, die geistige Reife hätte, darüber zu entscheiden, ob sie dererlei Dinge tun möchte? Muss hier nicht ein genereller, an der Minderjährigkeit orientierter, Opferschutz gelten?
Hätte sie wie vorgeschlagen zugebissen, hätte die Strafunmündigkeit sie vielleicht vor dem Gefängnis, aber sicher nicht vor den linksverstrahlten Medien geschützt. Ich sehe die Schlagzeilen vor meinem inneren Auge: „Monster-Lolita beißt Schutzsuchendem den…“
Es läuft einiges falsch in unseren Ländern!
Aber, und das schockiert mich am meisten, irgendwie kann ich das Urteil dennoch verstehen!
Warum?
Weil ich den Teil mit den Nacktfotos wirklich öfter in diesem Artikel gelesen habe. Und sogar NACH der „Tat“ hat das Mädchen ihm weiterhin Fotos gesendet. DAS kann und will ich nicht verstehen!
Und die Gedankenwelt eins heute 17 Jährigen, somit war er bei der Tat vermutlich um einiges jünger, ist nun einmal nicht mit der eines Erwachsenen zu vergleichen.
Was läuft bei einem 12 jährigen Mädchen verkehrt, das Nacktbilder versendet?
Und was läuft bei einem Jungen falsch, der ein mehrfaches NEIN nicht versteht?
Es scheint, als gäbe es hier grundlegende Probleme! Und das nicht nur bei den Jugendlichen, sondern auch in den Elternhäusern!
Was ist nur mit den Frau Richterinnen und Frau Gutachterinnen los? Man kann den Eindruck erhalten, dass es sich um eine Täter/Opfer Umkehr handelt. Alles, was irgendwie mit dem Islam zu tun hat, wird in der westlichen Welt geschützt. Warum nur?
Arme Mädchen, von verantwortungslosen Erwachsenen umgeben. Was die Beteiligten in beiden Prozessen übrigens von kindlicher Sexualität faseln, hört man auch aus der Pädo-Szene.
Nacktfotos und Oral mit 12. Wo waren die Eltern?
Bademantel?