Linksextremistin
OLG Dresden will Reststrafe von Lina E. zur Bewährung aussetzen
Nach Verbüßung eines Großteils ihrer Haftstrafe könnte die verurteilte Linksextremistin Lina E. vorzeitig freikommen. Das Oberlandesgericht Dresden hat nach Medienberichten entschieden, den Strafrest zur Bewährung auszusetzen.
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Das Oberlandesgericht Dresden hat entschieden, den Rest der Haftstrafe gegen Lina E. zur Bewährung auszusetzen. Die Entscheidung ist nach Informationen der Sächsischen Zeitung jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Generalbundesanwalt hat Beschwerde eingelegt.
Damit geht es nicht um eine Aufhebung des Urteils, sondern um die Aussetzung des noch offenen Strafteils nach Verbüßung eines Großteils der Strafe. Grundlage ist § 57 Strafgesetzbuch, der eine Entlassung nach zwei Dritteln der Haftzeit unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Die Beschwerde der Bundesanwaltschaft hat aufschiebende Wirkung.
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Lina E. war am 31. Mai 2023 vom Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie sich spätestens Anfang 2018 an einer kriminellen Vereinigung beteiligt hatte, die gezielt Personen aus dem rechten Spektrum angriff. Lina E. und der weiterhin flüchtige Mitangeklagte Johann G. nahmen nach Überzeugung des Gerichts eine herausgehobene Stellung innerhalb der Gruppe ein.
Verurteilt wurde sie unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung sowie mehrfacher gefährlicher Körperverletzung. Hinzu kamen weitere Delikte wie Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, Diebstahl und Nötigung. In zwei Anklagepunkten wurde sie freigesprochen.
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Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil am 19. März 2025 im Wesentlichen. Der Schuldspruch wurde in einzelnen Punkten angepasst, die Gesamtfreiheitsstrafe blieb jedoch unverändert. Lina E. saß seit November 2020 in Untersuchungshaft. Nach dem Urteil 2023 wurde der Haftbefehl zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs trat sie die verbleibende Haft an.
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Es ist schon erstaunlich, dass Steuerhinterziehung, wo kein Mensch körperlich beschädigt wird, deutlich höher bestraft wird als Körperverletzung.
Das bedeutet also, wenn ich dem Staat Geld wegnehme ist das wesentlich verwerflicher als wenn ich einen unschuldigen Menschen zum Krüppel schlage.
Seltsames Rechtssystem.
Du nimmst ihm nichts weg, du gibst es ihm nur nicht.
Steuerstrafgesetze sind auch nichts anderes als Schutzgelderpressung.
„Schutz“-Geld? Wohl eher Wegelagerei…
Sie müßen unterscheiden am Schutzgeld verdient die Mafia, bei der Wegelagerei der Staat.
Eine Folge der „Großen Strafrechtsreform“ bei der eine Zuchthausstrafe wie alle anderen Formen des Freiheitsentzuges 1:1 in eine Freiheitsstrafe umgewandelt wurde.
Davor gab es unterschiede in der Bestrafung, da eine Zuchthausstrafe härter als zum Beispiel eine Gefängnisstrafe war.
Verabschiedet durch die erste GroKo, die dann aber die „Notstandsgesetze“ einführte: Flauschig gegen Kriminelle, hart gegen Bürger. Das Muster ist also schon 70 Jahre alt. GroKos waren IMMER schon Murks.
Welches Rechtssystem denn? Das von der „Unsere Demokratie“ etwa?
Steuerhinterziehung ist halt virtueller. Inzwischen werden Deepfdakes ja auch härter verfolgt als „gewöhnliche“ Vergewaltigungen.
Und? Wen überrascht’s?
Mich überrascht, dass ihr Name hier gekürzt wird. Sie heißt Lina Engels und ihr flüchtiger Freund Johann Guntermann. Durch zahlreiche Medien längst bekannt.
Engel ohne S.? Und ich dachte immer die seien Geschlechtslos. 😂
Ich glaube, die heißt Engel. Die Engels singt beim ESC.
Ja stimmt, eine Engel ohne S.
Auch Mörder werden bei guter Führung nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen.
Ein durchaus übliches Verfahren bei den meisten Strafen.
Sie wird ja auch dringend gebraucht an vorderster Front im Kamp gegen räääääächts.
Genau das war auch mein erster Gedanke. Jetzt vor dem Parteitag, vor den Wahlen.
Ausserdem gibt es im Knast keine freien Plätze mehr. Da sitzen die corona Widerständler, Rainer füllmich, Dr. Habig, Frau Dr Witschel und der ältere Prinz und seine Rollatorengang. Die sind alle viel gefährlicher und müssen dringend weiter sitzen.
Der Richter schwingt den Hammer….Lina E. schwingt den Hammer….ich erkenne da ein Muster 🙂 🙂 🙂
Der Richter könnte ein Mitglied der Hammerbande sein…
Sie liefern hier wohl die Version für die Deppen?
Genau 78 von der Sorte.
Amerikanische Filmindustrie. Bei uns schwingen Vorsitzende bei Gericht keinen Hammer.
Gehört es nicht zur Standard Darstellung von Justizia : Hammer , Waage & Augenbinde ?
Hammer gibts nur in den USA, das alte (mittelalterliche) Symbol für Gerichtsbarkeit war in Deutschland ein senkrecht stehendes Schwert.
Wie wahr! 👍👍👍
Vielleicht sollte man alle Richter und Richterinnen entlassen und die entsprechenden Stellen neu besetzen. Voraussetzung keine Zugehörigkeit zu irgendeiner Partei.
Bei Streichung der Pensionen wegen Rechtsbeugung und Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge!
Hör auf zu träumen,eher friert die Hölle zu, das System ist längst total verseucht.
KI wäre neutraler.
„Nach Verbüßung eines Großteils ihrer Haftstrafe könnte die verurteilte Linksextremistin Lina E. vorzeitig freikommen.“
Wie kann man nach diesen Taten auf den Gedanken kommen, sie vorzeitig zu entlassen?
https://de.wikipedia.org/wiki/Dresdner_Linksextremismusprozess
Ich mag Neonazis auch nicht, jedoch würde ich NIE einen Andersdenkenden verbrügeln etc.!
Das was die Linken andauernd den Rechten vorwerfen, haben sie selbst getan!
+++Achtung Sarkasmus+++ Aha, damit Lina E. rechtzeitig vor dem AfD-Parteitag auf freien Fuß ist, und vermummt schwerste Körperverletzungen, wenn nicht gar Totschlag, begehen kann, oder wie habe ich dieses wichtige Aktion zu verstehen? Im Übrigen hat Herr Ballweg sein Vermögen (ca. 200.000 €) vom FA noch immer nicht zurück bekommen, obwohl 1) Herr Ballweg freigesprochen wurde und 2) das FA gerichtlich aufgefordert wurde, das Vermögen umgehend an Herrn Ballweg zurückzugeben!
Das Geld ist doch schon in der Ukraine.
Es ist nicht weg, es hat nur jemand anders. 😉
Also Bitte!
💡Ahh. Danke. 💐
Ich bin mal gespannt ob sich der Generalbundesanwalt durchsetzen kann.
Ob sich der Generalbundesanwalt durchsetzen „darf“ wäre richtig.
Einmal mehr sei der Vergleich erlaubt: Letzte oder vorletzte Woche wurde (glaube in RLP) eine Mitarbeiterin in der Buchhaltung einer Firma zu fünf Jahren ohne Bewährung veruerteilt, weil sie über längere Zeit insgesamt 800.000 Euro veruntreut hatte. Und sie muss die Kohle zurückzahlen.
Die Dame wurde weder „mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung“ noch wegen „mehrfacher gefährlicher Körperverletzung“ verurteilt. Sie hat einfach Geld veruntreut.
Die war aber nicht mit dem Hammer unterwegs. Dafür gibt es in diesem Staat Rabatt wenn man links steht.
Je milder die Strafe, umso mehr würden es probieren. ganz einfach. Möchten Sie als Kneipenwirt um 800.000 beschissen werden? Ich kannte aber Wirte, die straflos ihre Gäste beschissen haben.
Ihr Versuch der Relativierung von Mordanschlägen ist ekelhaft!
Unterschlagen Sie auch gelegentlich?
Irgendwie scheint das eher ihr Thema zu sein, weil zum anderen nichts zu sagen haben. Daher müssen sie ausweichen, Troll.
Was ist mit den Rentnern, die angeblich Reichsbürger sind und das System stürzen wollten mit Rollator und Hörgerät? Die sitzen gefühlt seit 5 Jahren in Untersuchubgshaft ohne Anklage und Beweise.
„Mehrfache gefährliche Körperverletzung“, aber frühzeitig aus der Haft. Das ist das „beste Deutschland, das es jemals gab“!
Bei einem rechtsextremen Täter hätte man – übrigens völlig zu RECHT! – weniger Milde.
Ich weiss nicht was Rechtsextreme sind!
Zumindest kenne ich die herbeiphantasierte Opfer der Diffamierungsmedien nicht…
Bewährung als Kontrollmechanismus. Ist doch ok.
Zumindest spart es Geld – möglicherweise
Verständlich. Der Vater will seinen Hammer zurück.
Der Rest auf Bewährung. Ja und? Wissen wir denn, ob die Täterin sich nicht gewandelt hat? Insofern ist das nach deutschen Strafrecht nichts Besonderes, sondern der übliche Verlauf des Vollzuges.
„Lina E. und der weiterhin flüchtige Mitangeklagte Johann G. nahmen nach Überzeugung des Gerichts eine herausgehobene Stellung innerhalb der Gruppe ein.“
Meines Wissens haben sie den Gundermann inzwischen auch geschnappt. Der erhält freie Kost und Legis auf Staatskosten, hinter schwedischen Gardinen.
Das ist richtig. Gundermann wurde im November 2024 in Thüringen verhaftet.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen/dresden/dresden-radebeul/radikalisierung-antifa-ost-johann-g-100.html
Logis sollte das heißen…;-)
Gut, wenn sie ihn geschnappt haben. Aber nach Ihrer Aussage soll man ihn verhungern lassen?
Hat Fieser Moepp das gefordert? Während der P(l)andemie-„Bratwurst“-Zeit haben Politiker darüber diskutiert (einige auch gefordert) „Ungeimpften“ nicht nur zu Hausarrest zu „verdonnern“, sondern auch den Zutritt zu Lebensmittelläden zu verbieten! Ob dieser Ungeimpfte verhungert könnte, hätte keine Sau gestört. Ganz besonders widerlich haben sich Pfaffenröcke und Pfaffenröckinnen hervorgetan.
Erhält es für einen Skandal, dass der Gefangene verköstigt wird. Diesen Skandal kleinzureden zu Gunsten eines anderen, ist eine armselige Argumentation.
Es heißt immer „die Richter“ oder „das OLG“.
Bei solchen selektiven, offensichtlich parteilichen Aktionen der Justiz lohnt sicherlich, sich die genaue Biographie der Beteiligten auf Seiten der Justiz zu betrachten.
Stimmt. Vielleicht sitzen die ja „ehrenamtlich“ im Beirat der AAS oder von HateAid ?;-)))
Trau schau wem…..
Man stelle sich Brosius-Gersdorf vor….
Hammer frei
Ich wüsste gern, welches Gericht und welche Staatsanwaltschaft in Deutschland unabhängig ist.
Bewährung??
Was soll das. Absitzen bis zur letzten Minute.
Berufsverbot im Anschluß gilt hier wohl nicht wie bei Dr. Habig und Fr. Dr. Witzschelt, weshalb die Ärzte auch weiter einsitzen. Der Haftprüfingstermin für Fr. Dr. Witzschelt wurde kurz vor Ostern negativ beschieden – nach mehr als die Hälfte der verbüßten Haftzeit. Eben doch zu gefährlich für diesen Staat.
Das ist Strafrecht, wie sieht es mit Schadenersatz und Schmerzensgeld aus?
Wenn die freikommen sollte, was ein weiterer Schlag für die Opfer wäre, sollte sie zur Aufnahme einer Arbeit gezwungen werden.
Ein Leben in Freiheit aus Steuerzahler Kosteen, würde den Staat/Souverän nur verhöhnen.
Zudem sollte sie den angerichteten Schaden und das ausstehende Schmerzensgeld, verzinst, ohne Abzug, erstatten.
Wenn die Ungarn das Maja ´rausrücken, was wird dann wohl passieren?
Dann singen sie Pete Sieger: If i have a Hammer.. altes Kampflied der kommunisten..
Typisch deutsche Justiz:
den Superrabatt gibt es wie immer nur bei Migrationshintergrund und/oder bei linksideologischen Straftaten.
Danke für diese „Neutralität“…
… oder im anderen Extrem:
Mitglied eines politischen Parlamentes.
Also mal langsam. Wo ist denn hier der Rabatt? Wenn er seit Ende 2020 einsitzt, dann hat er seine 5 Jahre hinter sich. Wo ist den hier der Rabatt? So geht es, wenn man Texte nicht liest, sondern nur die Überschrift darauf abklopft, ob man wieder mal seinen Hass rauslassen und sich empören kann.
@Der von der Oder
Der Rabatt bestand schon alleine darin , dass die Dame nicht wegen vorsätzlichen versuchten Mordes dran war , der Richter meinte ja auch , dass Lina E. Nur gute Absichten gehabt habe usw…
Davon abgesehen kannte ich Gewalttäter die für eine einzige Körperverletzung , das bekommen haben , was Frau E. Hier bekommen hat..
Sie müssen den Text einmal selbst richtig lesen. Frau ENGELS saß seit 2020 nicht die komplette Zeit bis 2026 ein. Sehen Sie hierzu bitte den letzten Absatz im Bericht von AN:
„Lina E. saß seit November 2020 in Untersuchungshaft. Nach dem Urteil 2023 wurde der Haftbefehl zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs trat sie die verbleibende Haft an“.
Das Hammerbandengesindel gehört auf Lebenszeit hinter Schloss und Riegel. Bei der Tschäpe war man da auch nicht zimperlch
Die soll vermutlich wieder der politischen Konkurrenz auf die Köpfe hauen…
Demnächst wird es für links auch nur noch virtuelle Freiheits- und Geldstrafen geben.
Denn wenn man nun auch vermehrt Fokus auf virtuelle Taten statt reale legt, fehlt eben es nun nur noch beim StGB die entsprechende Verbüßung.
Wenn Gerichte nun die Wiederholungstat fördern will, braucht man nun warten wann es passiert, nicht ob es passiert.
Nun, die Vorstellungen Kants, daß die Strafe der Tat entsprechen müsse (vgl. MdS, Erster Teil, II. Teil, 1. Abschnitt) und Hegels von der Wertgleichheit von Tat und Strafe (vgl. PhdR, §§ 99ff.) gelten wohl nicht mehr – und auch präventive Strafrechtsansätze müssen wohl als verworfen gelten, solange man einem Täter nur eine „sittlich hochstehende Tatmotivation“ zugutehalten kann/will.
Bringe ich meine Schwiegermutter um, um mir den Besitz ihrer Vermögenswerte zu verschaffen, ist es selbstredend Mord; tue ich das aber, weil sie eine alte „Nazi-Hexe“ ist, war es womöglich nur „Körperverletzung mit Todesfolge“ und ich bin nach drei Jahren wieder auf freiem Fuße …
Es ist so Krank was hier geschieht!
Na, da bringen Sie die Leute noch auf Ideen.
Kant und Hegel lebten im 18. bis 19. Jahrhundert. Damals wurden noch die Köpfe abgeschnitten – allerdings kaum für schwere Körperverletzung. Heute gibt es dafür 5 Jahre, eher sogar weniger. Die hat dieser Täter hier bekommen und auch abgesessen. Wo erkennen Sie da Gesinnungsjustiz?
Nun, wer sprach hier von „Gesinnungsjustiz“?
Sie gebrauchen das Wort nicht, aber die Aussage Ihres letzten Absatzes lässt sich so überschreiben.
Ich erkenne in Ihnen den nächsten Zersetzer Troll, der an der realen Dingen wieder vorbeireden will.
Ihr Bildungslücken sind nicht mein Problem.
Von einem Zersetzer ‚Troll‘ habe ich noch nichts gehört. Oder gehören Sie zu den nicht muttersprachlich Deutschen?