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Neutralitätspflicht

NRW-Bildungsministerium: Teilnahme an Anti-AfD-Demonstrationen kann Teil des Unterrichts sein

In Nordrhein-Westfalen hat das Schulministerium auf Anfrage der AfD erklärt, Schüler könnten an Demonstrationen während der Schulzeit teilnehmen. Lehrer müssten aber ihre Neutralität wahren und die Schüler der Demonstration „vorurteilsfrei“ begegnen.

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Ganze Klassen sollen während der Schulzeit in Nordrhein-Westfalen an Demonstrationen teilnehmen dürfen. Das stellte das Schulministerium in einem Papier an den Landtag klar und erklärte, die Teilnahme von Schülern an Demonstrationen sei „Unterricht in anderer Form“. Auch auf derartigen außerschulischen Veranstaltungen könnten Bildungs- und Erziehungsziele im Sinne des Schulgesetzes verwirklicht werden.

Die AfD hatte zuvor eine kleine Anfrage bezüglich der zahlreichen Demonstrationen „gegen Rechts“ an das Schulministerium gestellt. Dieses teilte daraufhin mit, „die Teilnahme an Veranstaltungen, deren Gegenstand die Grundwerte gesellschaftlichen Zusammenlebens sind, ist daher im Rahmen einer Schulveranstaltung möglich. Der Grundsatz der Freiwilligkeit ist zu beachten“.

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Zwar verweist auch das Schulministerium auf die Neutralitätspflicht von Beamten und schulischen Lehrkräften, wenn der Besuch einer Demonstration aber von Paragraf 2 des Schulgesetzes gedeckt sei, könnte ein Besuch als Unterricht gewertet werden. Auf Anfrage der AfD teilt die Behörde auch mit, dass im laufenden Jahr drei Verdachtsfälle gemeldet wurden, in denen Lehrkräfte den Besuch einer Demonstration nicht für schulische Zwecke nutzten und somit gegen Paragraf des Schulgesetzes verstießen.

Paragraf 2 besagt: „Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen, Menschen unterschiedlicher Herkunft vorurteilsfrei zu begegnen, die Werte der unterschiedlichen Kulturen kennenzulernen und zu reflektieren sowie für ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben einzustehen sowie die grundlegenden Normen des Grundgesetzes und der Landesverfassung zu verstehen und für die Demokratie einzutreten.“

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