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„Geheimtreffen“

Niederlage für Stadt Potsdam: Gericht kippt Einreiseverbot für Sellner

Martin Sellner darf wieder nach Deutschland einreisen. Das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot wurde vom zuständigen Gericht gekippt, weil die Stadt nicht darlegen konnte, wie Sellner die öffentliche Sicherheit gefährde.

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Der Chef der rechtsextremen Identitären Bewegung, Martin Sellner, kann einen Erfolg feiern: Das von der Stadt Potsdam verhängte bundesweite Einreiseverbot für ihn wurde vom Verwaltungsgericht in Potsdam gekippt. Dem Eilantrag von Sellner wurde damit stattgegeben. Die Stadt Potsdam konnte nicht hinreichend darlegen, wie Sellner die öffentliche Ordnung beziehungsweise Sicherheit gefährden würde. Außerdem hätte die Stadt Potsdam beweisen müssen, dass es kein milderes Mittel als ein Einreiseverbot geben würde. Sollte die Stadt Potsdam mit dem Gerichtsbeschluss nicht einverstanden sein, kann es beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Ob die Stadt diese Möglichkeit nutzen wird, ist noch nicht bekannt.

Potsdam reagierte mit dem Einreiseverbot auf das sogenannte „Geheimtreffen von Potsdam“ bei dem Sellner über seine Ideen zu „Remigration“ sprach. Nachdem Correctiv über das Treffen berichtete, kam es in Deutschland zu Massenprotesten gegen die AfD, da ein paar Teilnehmer ein AfD-Parteibuch besaßen. Mit dem Einreiseverbot wollte die Stadt Potsdam ein faktisches Auftrittsverbot von Sellner in Deutschland erreichen und somit unter anderem weitere „Geheimtreffen“ verhindern.

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Potsdam-Verbot half Sellner, Reichweite zu gewinnen

Für Sellner ist das jetzt gekippte Einreiseverbot seit Monaten Erfolgsfaktor. Medienprofi Sellner nutzte das kurz nach Bekanntwerden des „Geheimtreffens“ das aufkeimende Gerücht über ein bundesweites Einreiseverbot für eine PR-Aktion. Sellner, der zu dem Zeitpunkt keine offizielle Information über ein Einreiseverbot in die Bundesrepublik hatte, fuhr Ende Januar mit ein paar Mitstreitern an den deutsch-österreichischen Grenzübergang in Passau. Dort geriet er in eine Polizeikontrolle der Bundespolizei. Da die Polizisten selbst nicht wussten, ob ein Einreiseverbot gegen Sellner vorliegt, mussten sie ihm die Einreise ermöglichen.

Lediglich eine Zahnbürste, die Sellner mit sich führte, sorgte für kurze Irritationen. Die Polizisten sahen in der Zahnbürste ein Indiz dafür, dass er sich dauerhaft in Deutschland niederlassen wolle. Sellner konnte den Beamten jedoch glaubhaft versichern, dass er wieder nach Österreich zurückkehren würde, sodass die Zahnbürste als Grund dafür die Einreise zu verwehren wegfiel. Seinen Stream zum Grenzübertritt guckten zwischenzeitlich über 15.000 Zuschauer.

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