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Neue Buschmann-Verordnung: Staat kann auf private Denunziations-Unternehmen zurückgreifen

Am Montag ist eine neue Verordnung des Bundes über die Einrichtung von Meldestellen für anonyme „Hinweisgeber“ in Kraft getreten. Brisant: Die Meldestellen sollen auch von „externen Dienstleistern“ betrieben werden können.

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Am 31. Mai diesen Jahres wurde das sogenannte „Hinweisgeberschutz-Gesetz“ beschlossen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern, ein anonymes Denunziationssystem einzurichten. Wer seinen Kollegen Korruption und Straftaten zutraut, der soll dort oder in der neuen Meldestelle des Justizministeriums Gehör finden. Das Sammeln personenbezogener Daten, anonymer Verdächtigungen und Informationen außerhalb des strafrechtlichem Rahmens ist damit realisiert worden. 

Am Montag ist nun eine neue Verordnung des Bundes zur Umsetzung des Gesetzes in Kraft getreten. Bundesjustizminister Marco Buschmann macht darin deutlich, wie er sich die Organisation der Meldestellen vorstellt. Unter anderem geht aus dem Papier hervor, dass sich das Bundesjustizministerium „bei der Ausgestaltung, der Einrichtung und dem Betrieb der Meldekanäle geeigneter externer Dienstleister“ bedienen könne. 

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Was das bedeuten könnte, ist schon infolge des Netzwerkdurchsetzungsgesetz deutlich geworden. Unternehmen wie Facebook beschäftigen „Löschteams“ von Arvato und der Bertelsmann-Stiftung, die seitdem eigenhändig entscheiden können, welche Beiträge löschwürdig sind und welche nicht.

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Übertragen auf Buschmanns neue Verordnung bedeutet das: „Hinweise“ sollen von privaten Unternehmen ausgewertet und untersucht werden. Es ist höchst irritierend, dass Buschmann privaten Organisationen offiziell die Möglichkeit erteilen will, massenhaft höchstvertrauliche Daten zu sammeln. De facto werden damit eigentlich Hoheitsaufgaben auf private Dienstleister ausgelagert, für die dann viel weniger Beschränkungen und staatliche Kontrollen bestehen.

Die neue Meldestelle des Bundesjustizministeriums wollte sich auf Anfrage von Apollo News zur Auswahl der „geeigneten“ externen Meldestellen nicht äußern.

Dieser Beitrag ist im Rahmen der Apollo Sommerakademie enstanden. Mehr Informationen erhalten Sie hier.

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