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Thüringen

Neue Bauordnung: Wärmepumpen künftig direkt an Grundstücksgrenzen erlaubt

In Thüringen wird aktuell eine neue Bauordnung auf den Weg gebracht, damit Wärmepumpen künftig direkt am Nachbargrundstück installiert werden dürfen. Der Schutz vor Lärmbelästigung wird dem Kampf gegen den Klimawandel geopfert.

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Bildquelle: Arnt Brandseth, Wikimedia Commons via CC BY-SA 4.0

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Nach aktueller Rechtslage müssen Wärmepumpen mindestens drei Meter vom Nachbargrundstück entfernt aufgestellt werden. Grund ist der Lärmschutz vor den bis zu rund 60 Dezibel-lauten Geräten. Doch in Thüringen könnte das bald ein Ende haben: Im Kabinett wird ein Entwurf diskutiert, der das nachbarschaftliche Miteinander dem Ausbau der erneuerbaren Energien opfert.

Durch die aktuell noch geltende Vorschrift sollen Nachbarn und die Allgemeinheit eigentlich vor einer störenden Lärmbelästigung bewahrt werden – demnach mussten Eigentümer sogar mit dem Abriss ihrer Wärmepumpe rechnen, wenn der Nachbar sein Recht entsprechend einklagt. In einigen Bundesländern, etwa in Nord-Rhein-Westfalen, wurde von dieser Regelung aber bereits Abstand genommen. Und dasselbe blüht nun auch den Thüringern.

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„Die Novelle der Bauordnung konzentriert sich hauptsächlich auf erneuerbare Energien und Vereinfachungen“, erklärte Thüringens Bauministerin Susanna Karawanskij (Linke) zu dem neuen Entwurf gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Demnach darf eine Wärmepumpe samt Fundament maximal zwei Meter hoch und drei Meter lang sein, um direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden zu können. Eine Vorgabe, die die allermeisten Wärmepumpen erfüllen.

Da Wärmepumpen aufgrund des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) schon bald in ganz Deutschland massenhaft eingesetzt werden müssen, gilt es als wahrscheinlich, dass auch in vielen weiteren Bundesländern künftig Wärmepumpen direkt an der Grundstücksgrenze zum Nachbar gebaut werden können. Dies dürfte schon deswegen erforderlich werden, weil Haushalte mit einem kleinen Grundstück sonst gegebenenfalls gar keine Wärmepumpe installieren dürfen.

In Thüringen selbst muss der Gesetzesentwurf noch vom Kabinett gebilligt und vom Landtag verabschiedet werden – er ist also noch nicht in Kraft.

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