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Nach IStGH-Beschluss

Netanjahu verhaften? Die Bundesregierung gibt sich offen

Die Bundesregierung will auf Nachfrage von Apollo News nicht klarstellen, ob sie Benjamin Netanjahu oder Joav Galant verhaften würden, sollten die israelischen Politiker nach Deutschland kommen. Man halte sich an „Recht und Gesetz, an das Völkerrecht“, heißt es aus dem Auswärtigen Amt.

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Die deutsche Regierung weigert sich zu sagen, ob sie den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu verhaften würde, sollte er nach Deutschland kommen. Am Donnerstag hatte der Internationale Gerichtshof einen Haftbefehl gegen Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Galant erlassen, weil der Gerichtshof ihnen vorwirft, Aushungern als Kriegstaktik verwendet zu haben und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie Mord und Verfolgung begangen zu haben.

Auf Anfrage von Apollo News, ob Deutschland dem Haftbefehl nachkommen will, wenn Netanjahu nach Deutschland reist, antwortet das Auswärtige Amt: „Deutschland hält sich an Recht und Gesetz, an das Völkerrecht und achtet die Unabhängigkeit des IStGH und seiner Ermittlungen.” In einer Pressemitteilung des Regierungssprechers Steffen Hebestreit heißt es, dass die „innerstaatlichen Schritte” von der Regierung „gewissenhaft” geprüft werden. Weiter heißt es: „Weiteres stünde erst dann an, wenn ein Aufenthalt von Premierminister Benjamin Netanjahu und dem ehemaligen Verteidigungsminister Joaw Galant in Deutschland absehbar ist.”

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Damit wird deutlich, dass die Bundesregierung sich weigert, öffentlich eine Garantie abzugeben, dass man Netanjahu und Galant nicht verhaften wird. Angesichts dessen, dass in der Presseerklärung auch darauf hingewiesen wird, dass es „eine Konsequenz der deutschen Geschichte” sei, „dass uns einzigartige Beziehungen und eine große Verantwortung mit Israel verbinden”, ist diese uneindeutige Haltung wenig schmeichelhaft. Auf der anderen Seite sagte der Regierungssprecher in der Regierungspressekonferenz einen Satz, der so verstanden werden könnte, dass Deutschland eher dazu tendiert, die Verhaftung nicht durchzuführen.

Auf die Frage eines Journalisten, ob die Bundesregierung „alles verhindern wird“, dass es zu einer Verhaftung Netanjahus in Deutschland komme, sagte Hebestreit: „Das sind jetzt Interpretationen, die Sie diesem Text entnehmen, ich verweise immer auf diesen Text. Das ist die Grundlage unserer Arbeit.“ Weiter führte er aus: „Ich könnte mich dazu hinreißen lassen, zu sagen, dass es mir schwerfällt, mir vorzustellen, dass wir auf dieser Grundlage Verhaftungen in Deutschland durchführen.“

Auch Außenministerin Annalena Baerbock wollte sich in der ARD-Sendung MoMa nicht eindeutig zu dem Sachverhalt äußern. Auch sie sprach davon, dass die „Unabhängigkeit der Justiz” auch „international” gelte. Deutschland werde sich „an Recht und Gesetz halten”, sagte die Außenministerin. Das würde nach den Regeln des internationalen Strafgerichts eigentlich eine Festnahme bedeuten. Das Szenario der Moderatorin, was passieren würde, wenn Netanjahu nach Deutschland käme, bezeichnete Baerbock trotzdem als „am Ende theoretisch”. Das genaue Vorgehen wolle man prüfen.

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