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Nächstes Klimaurteil: Wenn Richter Philosophenkönige für Mutter Erde spielen

Aus Brandenburg kommt jetzt das nächste Klimaurteil: Die Bundesregierung soll ein noch strengeres Klimaschutzprogramm erarbeiten, fordern die Richter. Dabei sind solche politischen Entscheidungen Aufgabe der Volksvertreter, nicht der Richterbank. So wird die Klimafrage außerhalb des demokratischen Diskurses gestellt.

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Nach einer Klage der Klima-NGO Deutsche Umwelthilfe (DUH) urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, dass die Bundesregierung nicht genug für den Klimaschutz tue und ihr Klimaschutzprogramm dementsprechend anpassen müsse. Die DUH feiert das erwartungsgemäß und fordert jetzt schon ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen von der Regierung.

Es ist nicht das erste Mal, dass linke Aktivistengruppen wie die DUH solche Manöver verwenden, um ihre Klimapolitik an der Demokratie vorbei durchzusetzen. Aber es sind die Gerichte, die dabei mitmachen. Wohl bis heute prominentestes Beispiel dafür war das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Es erklärte das damalige Klimaschutzgesetz für verfassungswidrig, weil es nicht genug unternehmen würde, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Die wiederum stellten aus Sicht des Gerichts eine „Präzisierung“ des völlig allgemein gehaltenen Staatsziels des Umwelt- und Tierschutzes in Art. 20a GG dar.

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Mit anderen Worten: Man fantasierte aus einem allgemeinen Staatsziel auf einmal eine Art einklagbares Recht auf Klimaschutz herbei und nahm sich dabei auch noch heraus zu entscheiden, welche Maßnahmen genügend und ungenügend seien, das Ziel zu erreichen. Ähnlich lief es jetzt beim Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: man nahm sich ebenfalls als Ziele formulierte Bestandteile des Klimaschutzgesetzes (Emissionsreduktion in den Jahren 2024 bis 2030) zum Anlass, um über die Klimapolitik der Bundesregierung zu urteilen.

Doch seit wann entscheiden Richter, welche politischen Maßnahmen am besten politische Ziele umsetzen? Das ist – wie der Name schon sagt – die Aufgabe von Politikern. Dafür werden sie gewählt – und Richter nicht. Alles andere stellt unsere Demokratie auf den Kopf. Es ist eine völlige Verzerrung der Rolle, die die Judikative in einem Rechtsstaat spielt. Denn Gerichte sind bei weitem nicht die höchste Instanz. Sie haben keinerlei Legitimation, endgültige Richtungsentscheidungen für das Land zu erlassen, nur weil sie Unabhängigkeit genießen. In einer Republik gibt es schließlich keine „Philosophenkönige“, die es besser wissen als das Volk und stattdessen entscheiden.

Die Gewaltentrennung ist klar: Zuallererst kommen die vom Volk gewählten Vertreter, die Verfassung und Gesetze festschreiben. Und an dieses Recht müssen sich alle anderen Gewalten, Exekutive und Judikative, dann halten – und sich dem unterordnen. Die Schattierungen dieses Systems, dass es etwa ein Bundesverfassungsgericht gibt, was an das Grundgesetz gebunden ist, und auf dessen Grundlage urteilt, hebeln das nicht aus.

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Viele Linke wollen aber genau das – und finden offenbar immer mehr Juristen, die bereit sind dabei mitzuspielen. Auch das ist ein Angriff auf unsere Demokratie. Es ist ganz offensichtlich ein Versuch auf undemokratischen Wege die gewünschte Klimapolitik gegen jeden Widerstand und Ablehnung der Bevölkerung durchzusetzen.

In diese Kategorie fallen diverse Vorhaben der Klimabewegung. So etwa der „Klimanotstand“, den man schon in diversen Städten ausrufen ließ. Ein Notstand setzt praktisch immer die üblich geltenden Regeln und demokratischen Prozesse außer Kraft und ermächtigt Einzelne schnell über die Köpfe der Bevölkerung hinweg einschneidende Maßnahmen zu treffen. Genau das wünschen sich die Klimaaktivisten, die ihre „Klimakrise“ auf eine Stufe mit Kriegen oder gar dem Weltuntergang stellen wollen.

Natürlich heißt es dann immer „Klimanotstand“ ist ja etwas rein symbolisches – es hätte keine unmittelbare Gesetzeskraft. Doch bei Staatszielen war man sich auch lange einig, dass sie eher einen symbolischen Charakter haben und sich nicht einklagen lassen. Doch das gilt nun offensichtlich nicht mehr. Wieso sollten ebenjene „Klimanotstände“ also nicht auch als Argumente für weitere undemokratische Interventionen von der Richterbank genutzt werden.

Immerhin werden Eingriffe in den demokratischen Prozess immer populärer – zum Beispiel die Idee von „Bürgerräten“. Wenn die vom Volk gewählten Abgeordneten nicht die gewünscht radikale Klimapolitik machen, dann wählt man sich selbst die Vertreter aus, die diese Entscheidungen treffen sollen. Bisher haben diese Räte auch eher Symbolwirkung, aber es ist klar, worum es geht: Es soll Druck auf die Volksvertreter ausgeübt werden.

Von diesen drei Phänomenen bleibt der juristische Aktivismus von Richtern die aktuell größte Bedrohung. Man hat sich eingeredet, dass ihre Rolle geradezu heilig ist. Sie sind schließlich „unabhängige Richter“. Unabhängig aber sollen sie nur von den Wünschen der Regierung sein – nicht von Recht und Verfassung. Ihre Aufgabe ist es, Willkürentscheidungen der Behörden, die keine gesetzliche Grundlage haben, zu verhindern – nicht selbst solche zu treffen.

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