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Ex-Ostbeauftragter

Nach Verfassungsschutz-Urteil: Wanderwitz plant Antrag für AfD-Verbotsverfahren

Nach dem Münsteraner Urteil tüftelt der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), bereits an einem Verbotsantrag gegen die AfD im Bundestag. Gerade im Osten bekäme man die Partei „auf politischem Weg nicht mehr klein“.

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Nach dem Urteil zur Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz will der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung, Marco Wanderwitz (CDU), die Rechtspartei per Gerichtsverfahren verbieten lassen. Wanderwitz plant laut der Zeit, noch vor der Sommerpause einen entsprechenden Antrag im Bundestag zu stellen. Dafür benötigt er mindestens 37 Abgeordneten-Stimmen (5 Prozent). Zusagen gebe es schon von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linke.

„Die AfD ist eine große Bedrohung. Man muss sich keine Illusionen machen. Gerade im Osten bekommt man die Partei auf politischem Weg nicht mehr klein“, erklärte der CDU-Politiker gegenüber der Zeit. Deswegen müsse man die Partei über den gerichtlichen Weg stoppen. Den Landesregierungen in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, wo die AfD laut dem Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wird, wirft Wanderwitz mangelndes Engagement vor: „Von den Regierungen der drei Bundesländer, in denen die AfD bereits gesichert rechtsextrem eingestuft ist, kommt erstaunlich wenig, zu wenig.“

Einen Verbotsantrag können neben dem Bundestag auch Bundesregierung oder Bundesrat stellen. Das Bundesverfassungsgericht würde dann in einem aufwändigen Verfahren prüfen, ob die Partei tatsächlich verfassungswidrig ist. So ein Verbotsverfahren kann sich über viele Jahre hinziehen.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte am Montag im Rechtsstreit zwischen Bundesverfassungsschutz und AfD am Montag entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen darf. Das bedeutet, dass das Amt nachrichtendienstliche Mittel gegen die Partei einsetzen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kündigte bereits eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an.

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