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Über 12 Wochen hinaus

Nach Kommissions-Entschluss: Pro Familia fordert, spätere Abtreibungen zu legalisieren

Kurz nachdem sich die Ampel-Kommission für eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen ausgesprochen hat, fordert die Beraterorganisation Pro Familia schon eine Ausweitung der zulässigen Frist über 12 Wochen hinaus. 

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Es ist nicht einmal 24 Stunden her, dass die von der Ampel eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht die Legalisierung von Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche empfohlen hat – und schon prescht die Beratungsorganisation Pro Familia mit einer weiteren Forderung voran. 12 Wochen seien zu wenig Zeit für einen Schwangerschaftsabbruch, heißt es nun aus den Kreisen des bekannten Verbandes, der unter anderem Beratungen für Abtreibungen anbietet. Entsprechend solle die Bundesregierung die Gelegenheit für eine Verlängerung der Frist nutzen. 

„Die 12-Wochen-Frist setzt Betroffene stark unter Zeitdruck, nicht alle bemerken die Schwangerschaft sofort“, sagt Stephanie Schlitt, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands von Pro Familia gegenüber Table Media und kritisiert, dass das deutsche Gesetz eines der restriktivsten in Europa sei. Auch die bisher vorgesehenen Pflichtberatungen lehnt die studierte Juristin ab – stattdessen plädierte sie für eine „Wahlfreiheit“ der Schwangeren. 

Die Forderung bestätigt die Befürchtungen konservativer Kritiker an dem Bestreben der Ampel, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Schon vor der Entscheidung der Kommission hatten sie davor gewarnt, dass eine Legalisierung für die Unterstützer von Schwangerschaftsabbrüchen nur ein erster Schritt sein könnte, um dann mit besonderem Nachdruck eine weitere Lockerung der Vorschriften einzufordern. 

Bisher sind in Deutschland Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich. In diesem Zeitraum bleibt ein Schwangerschaftsabbruch straffrei – formal handelt es sich jedoch um eine Straftat, die laut dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden kann. 

Die Behauptung, zwölf Wochen seien „zu wenig Zeit“, mag aus Sicht mancher Frauen, die diese schwierige emotionale Entscheidung treffen müssen, zutreffend sein. Was bei dieser Forderung komplett außen vor gelassen wird, ist jedoch das kleine Wesen, das sich zu diesem Stadium bereits im Bauch der Mutter entwickelt hat. Schon ab der sechsten Schwangerschaftswoche fängt bei einem Embryo das Herz an zu schlagen.

Ab der zehnten Schwangerschaftswoche ist der Fötus schon fast vollständig geformt, hat kleine Gliedmaßen, ein Herz, Gehirn und Gesicht. Auch Augen und Ohren sind bereits vorhanden, die ersten Haare wachsen. Ab der neunten Wochen beginnt der Fötus damit, Blut zu bilden und sich zu bewegen. Auch das Gehirn und das Nervensystem entwickeln sich ab diesem Zeitpunkt.

Nach zwölf Wochen lebt im Bauch der Mutter also schon ein kleines Wesen, das bereits alle lebenswichtige Organe hat, dessen Herz schlägt und das sich schon bewegen kann. Im Ultraschallbild sind zu diesem Zeitpunkt Kopf und Gliedmaßen deutlich erkennbar. Schon jetzt ist es medizinisch, ethisch und juristisch schwer festzulegen, ab welchem Zeitpunkt das Beenden eines ungeborenen Lebens bestraft werden sollte.

Die Skrupellosigkeit, mit der Beraterverbände nun ungeachtet des Entwicklungsstandes des Kindes, eine Verlängerung der Frist fordern, offenbart vor allem eins: Eine Veränderung des Status quo wird die Unterstützer einer weiteren Abtreibungs-Liberalisierung nicht zufriedenstellen. Manche feministische Bewegungen fordern schon jetzt offen ein Abtreibungsrecht bis zur Geburt.

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