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Norbert Himmler

Nach falschen Äußerungen über Schönbohm: ZDF-Intendant gibt Unterlassungserklärung ab

ZDF-Intendant Norbert Himmler verpflichtet sich nach einer Unterlassungsaufforderung von Arne Schönbohm, bestimmte Aussagen nicht weiter zu verbreiten. Auslöser war seine Relativierung eines Urteils, das dem ZDF falsche Aussagen attestierte – obwohl die ursprünglichen Vorwürfe gegen Schönbohm später als unbelegt galten.

IMAGO/IPON

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Der Streit um die Berichterstattung des ZDF Magazin Royale über den früheren Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine neue Wendung genommen. ZDF-Intendant Norbert Himmler hat sich nach einer Unterlassungsaufforderung von Arne Schönbohm verpflichtet, bestimmte Aussagen nicht weiter zu verbreiten.

Auslöser war ein Interview Himmlers im Podcast „Table Today“ von Table.Media vom 8. November. Darin verteidigte der Intendant eine Sendung von Jan Böhmermann, in der Schönbohm vor drei Jahren eine Nähe zu russischen Geheimdiensten nahegelegt worden war. Diese Darstellung hatte die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Anlass genommen, Schönbohm von seinem Amt abzuberufen. Später stellte sich heraus, dass die Vorwürfe nicht belegt waren.

Schönbohm klagte daraufhin gegen das ZDF wegen falscher Berichterstattung. Die Pressekammer des Landgerichts München I gab ihm am 19. Dezember 2024 in vier Punkten recht. Zwei Aussagen in der Fernsehsendung und zwei in Online-Beiträgen seien unwahr gewesen.

Im Podcast hatte Himmler das Urteil jedoch relativiert und erklärt: „Auch das Urteil des Gerichts in München hat nicht gesagt, dass das ZDF etwas Falsches behauptet hat.“ Kein Satz in der Sendung sei falsch gewesen. Diese Einordnung widersprach nach Auffassung von Schönbohms Anwälten den gerichtlichen Feststellungen. Sie forderten Himmler zur strafbewehrten Unterlassung auf.

Zunächst wies das ZDF den Anspruch zurück und verwies auf den Gesprächskontext des Podcasts sowie auf eine aus Sicht des Senders zulässige Interpretation des Urteils. Parallel zogen beide Seiten in Berufung vor den Pressesenat des Oberlandesgerichts München. Schönbohm verlangt dort weiterhin Schadenersatz von bis zu 100.000 Euro, während das ZDF die Feststellung falscher Behauptungen angreift.

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Überraschend lenkte Himmler nun dennoch ein. In einer Erklärung ließ er mitteilen, man wolle die Auseinandersetzung „allein im Erledigungsinteresse, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ beenden. Der Intendant verpflichtete sich, die beanstandeten Aussagen künftig zu unterlassen. Die Anwaltskosten Schönbohms in Höhe von rund 1.400 Euro übernahm der Sender. Weitere Stellungnahmen lehnte das ZDF ab.

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60 Kommentare

  • „Die Anwaltskosten Schönbohms in Höhe von rund 1.400 Euro übernahm der Sender.“

    Also genau genommen der Beitragszahler?🤔

    181
    • Unter anderem deshalb, nennt man es Staatsfernsehen.

    • Mein erster Gedanke.

      • Der Staat hätte immer gezahlt, selbst wenn die Staatskasse eingesprungen oder es von seinen Bezügen gezahlt worden wäre.

    • Muss ja schön sein, wenn man tun und lassen kann, was man will und „Andere“ übernehmen die Kosten.
      Die Anwaltskosten sollte er aus eigener Tasche zahlen!
      (Der Intendant oder Bösermann)

      „Das übt!“

    • Klar, also diejenigen, die für diese Ungeheuerlichkeit auch noch brav weiter GEZ bezahlen und gleichzeitig die einzige Partei, die damit aufhören will, als unwählbar hysterisieren.

    • Natürlich. Da wurden eure Beiträge endlich mal für etwas *nicht* durch und durch Verkommenes eingesetzt, wenn auch nur indirekt und unfreiwillig.

      Der „Bürger“ heißt übrigens deswegen so, weil er mit seiner Lebensleistung für alles bürgt, was „der Staat“ so treibt. Dazu gehören natürlich auch der Staatsfunk, die „Zivilgesellschaft“ und der Sumpf aus „N“GOs.

  • Dass dieser Mann noch im Amt ist und von unseren Zwangsgebühren ein Luxusleben finanziert bekommt, ist eine Schande. Eine noch größere Schande ist, dass sein Schüzling Böhmermann weiter seine Hetze verbreiten kann.

    188
    • Schamlosigkeit kennt keine Schande.

  • Dieser Intendant muss zurücktreten, so einfach ist das-und zwar schnellstens

    100
    • …incl. finanzieller Nachteile in der späteren Altersvorsorgung. Nur das gibt einen Lerneffekt .

    • … oder er ändert seinen Namen. 🤠

    • Natürlich wird keiner mehr der Regierenden zurücktreten; das ist nicht mehr Modern, haben die nicht mehr nötig, und ihr Gewissen schlägt auch nicht an. Die links-grüne Hauptstrom-Presse und das Regierungsfernsehen (alte Bezeichnung: „ÖRR“) finden das in Ordnung; die Bevölkerung ist in moralischer Geiselhaft.
      Außer AfD-Wählen fällt mir nichts mehr ein.
      M.f.g.

    • So einer muss zurückgetreten werden,ansonsten Plündert er weiter schamlos die Kasse.

  • REDAKTION! Eine Bildunterschrift wäre nötig, damit auch jeder versteht, dass hier das Opfer – und nicht der Täter Himmler abgebildet ist.

  • Warum fordert er keine öffentliche Gegendarstellung?
    Frau Weidel hat es genauso versäumt gegenüber Weimer. Ein bißchen befreundet will man so scheints immer noch sein.

  • „Überraschend lenkte Himmler nun dennoch ein. In einer Erklärung ließ er mitteilen, man wolle die Auseinandersetzung „allein im Erledigungsinteresse, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ beenden.“

    Bis zum Schluss wird jegliche Verantwortung abgewiegelt.

  • Toll, der Schaden zu Lasten Schönbohms ist aber angerichtet…jaja die

    • Es kommt ja noch das zivilrechtliche Verfahren.

  • Magazin Royale = Böhmermann ?

  • Wenigstens berichtet Apollo darüber in den Regierungsmedien wird es verschwiegen.

  • das reicht irgendwann nicht mehr. Hier sind endlich auch Rücktritte fällig!
    Es ist nicht die Aufgabe der Gebührenzahler, für diese verlorenen Prozesse aufzukommen!

  • Sie schreiben: “Die Anwaltskosten Schönbohms in Höhe von rund 1.400 Euro übernahm der Sender“. Wen sie sich da mal nicht Täuschen. Die Anwaltskosten nebst Gerichtskosten und die von Schönbohm verlangten 100 000€ Schadenersatz bleiben dem mehr oder weniger geneigten Zwangsgebührenzahler. Man sollte von Seite der Zwangsgebührenzahler her die verantwortlichen Intendanten und Redakteure strafrechtlich zur Verantwortung ziehen.
    M.f.G.

    • Nun die 100000€ wird der Herr auch bekommen.
      Wahrscheinlich auch 150000 wenn gegenseitiges Stillschweigen vereinbart wird.
      Weil es ist ja nur das Geld der Beitragszahler.
      Frage: Könnte nicht ein Anwalt überprüfen ob das ZDF als öffentlich rechtliche
      Anstalt keinen Prozess gegen den Schadensverursacher Böhmermann
      führen musste.

  • Zurücktreten und Böhmermann rausschmeißen.
    Alles andere ist nur Show.

    • In umgekehrter Reihenfolge. Damit es schneller geht.

  • Was wäre los, würde ein AfD-Mitglied Himmler heißen?

    • Die Hölle wäre los!! Es hat mich immer gewundert, dass NIEMAND Anstoß an dem Namen dieses gutbezahlten Intendanten nahm, er offensichtlich auch nicht. Mir wäre dieser Name peinlich.

    • Genau. 🤠

      • … oder Karin Göring E.

  • Und alles, alles, alles auf unsere Kosten!!

  • Sein Name sei Himmler… – noch Fragen?

  • Ob jemals die Wahrheit zu dem eigentlichen Grund seiner Blitzdemontage veröffentlicht werden wird? An seinen berechtigten fachlichen Entscheidungen hätte die Ampel implodieren können und so wurde er entsorgt. Die Menschen hier im Land müssen es ausbaden. NIUS hat es nicht angefasst und AN wird es auch nicht machen.

  • die eigentliche frage, die zu stellen ist, lautet doch wohl: wer schaut sich diese sendung überhaupt an? ob sie weiterläuft oder nicht entscheidet letztendlich die einschaltquote. wie also muss man einen zuschauer nennen, der sich so etwas noch ansieht? mir fallen da spontan viele bezeichnungen ein. schlafschaf ist noch das netteste. 🙂

  • Hass und Hetze ist bei ZDF und ARD Programm. Beide Anstalten sofort auflösen!

    • Ab September Oktober könnte das Wirklichkeit werden, und zwar mit einer Wahl in Magdeburg

      • Für diese Art der Berichterstattung schätze ich APPOLO NEWS.
        Investigativ, aktuell, sauber ausgewogen.
        Mit einem Wort: Journalismus.

  • Ich wollte auch einen Kommentar schreiben und dann tauchte die Frage auf:Darf man in der Öffentlichkeit noch strafbefreit Himmler sagen.Mein Freund,der Gärtner bei einem Richter ist, riet mir davon ab.

  • Was für ein Witz. Der Mann von der Strasse kriegt es für einen „falschen“ Satz links und rechts um die Ohren. Bis hin zur Vernichtung der beruflichen Existenz (Schönboom). Die EU konstruiert ein ganzes Regime um den Vorwurf der Falschinformation, siehe X ex Twitter, und hier (ZDF) wird eine schützende Hand über eine notorische „Punditokratie“ von Regierungssendern (=ÖRR) und Presse in Deutschland gelegt.
    Noch (noch) sind wir dagegen machtlos, aber auch hier bei A.N. wird ausgedrückt, dass diese Diskrepanzen mehr und mehr ans Licht gelangen und als das erkannt werden was sie darstellen: Punditokratie.

  • Für solche Leute möchte ich nicht bezahlen, ich forder die sofortige Entlassung als Gebührenzahler!

  • Und die Anwaltskosten zahlt der Gebührenzahler und nicht der Himmler.

  • „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ verpflichtet er sich rechtsverbindlich und rechtsbewehrt zur Unterlassung. Die können das Lügen einfach nicht lassen. Bis zuletzt.

    • Genauer gesagt heißt das doch „ich nehme nichts zurück, ich bleibe weiterhin bei einer Aussage, ich verzichte aber (freiwillig) darauf diese Aussage zu wiederholen“.

      • Er stellt sich als Opfer dar und ist nicht bereit anzuerkennen, dass er etwas falsch gemacht hat. Darüber hinaus delegitimiert er geltendes Recht, das er als falsch darstellt. Das sind seine Lügen.

  • (Teil 1) Und was hat Schönbohm davon? Genau NICHTS! Solange solche Lügen, Verleumnungen und Diffamierungen weder strafrechtliche Komsequenzen haben, noch zur „echten Rehabilitierung“ des/der Geschädigten führen, wird sich nie etwas ändern! Himmler juckt das nicht. Er zahlt genau nichts! Das darf der Steuerzahler berappen. Einer der Schmutzfinke des ÖRR (Name dürfte bekannt sein) wird weiterhin Lügen, Hass und Hetze verbreiten. Ähnlich sieht es in der Politik aus. Ohne jegliche Beweise wird etwas über die pol. Opposition oder einen unliebsamen Mitbewerbern in den eigenen Reihen behauptet. 2 Beispiele: Herr Gelbhaar von den Grünen. Ihm wurde sexuelle Belästigung unterstellt. Die Behauptungen erwiesen sich als das was sie waren: erstunken und erlogen. Und trotzdem wurde Gelbhaar der lukrative Posten bei den Grünen verweigert. Herr Bystron von der AfD. Er musste die Hausdurchsuchung „Klappe, die 20+“ über sich ergehen lassen, weil er angeblich ein Spion der Russen sei.

    • Oh…Teil 2 ist plötzlich verschwunden. …

  • Sie verpassen sich untereinander ein Maulkorb, aber kassieren unverschämt weiter! Wir brauchen diese Einrichtungen nicht mehr! Propaganda und Selbstgefälligkeit durch Politische Einrichtungen? Nein Danke.

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