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Ecstasy-Verkauf

Nach Drogentod einer 13-Jährigen: Dealer muss Sozialstunden leisten

Ein 17-Jähriger hatte einem Mädchen im vergangenen Juni Ecstasy verkauft – die 13-Jährige starb bald an dem Konsum. Ein Gericht verurteilte den Jugendlichen jetzt zu 120 Sozialstunden, weil Tod des Mädchens „dem Angeklagten nicht zur Last gelegt worden“ könne.

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Nach dem Drogentod einer 13-Jährigen muss ein Drogenhändler Sozialstunden leisten. Der 17-Jährige hat in drei bestätigten Fällen Ecstasy-Pillen verkauft – unter anderem an das junge Mädchen, verkündete ein Jugendschöffengericht in Neubrandenburg. Die 13-Jährige war im vergangenen Juni nach der Einnahme einer sogenannten „Blue Punisher“-Pille gestorben, einer besonders potenten und neuartigen Form von Ecstasy.

Das Schöffengericht verwarnte den 17-Jährigen – er muss jetzt 120 Sozialstunden leisten. Zusätzlich wurden dem Jugendlichen drei Termine bei der Suchtberatung und fünf Stunden Berufsberatung auferlegt. Die Strafe hätte höher ausfallen können, jedoch konnte lediglich festgestellt werden, dass der Verurteilte Pillen an die 13-Jährige verkaufte – nicht jedoch, dass eine dieser Pillen zum Tod des Mädchens führte.

Den Handel mit Ecstasy habe der 17-Jährige gestanden und Reue gezeigt, „der Tod des Mädchens ist dem Angeklagten nicht zur Last gelegt worden“, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Weil alle Beteiligten von weiteren rechtlichen Schritten absahen, wird das Urteil umgehend rechtskräftig.

Zu Beginn der Ermittlungen Ende Juni hatte die Polizei wegen der Weitergabe von Betäubungsmitteln vier Verdächtige festgenommen – der 17-Jährige blieb damals mangels Haftgrund noch verschont. Das 13-jährige Mädchen war nach der Einnahme der „Blue-Punisher“-Pille in kritischem Zustand hospitalisiert worden. Laut Gutachten soll sie an einer Hirnschwellung infolge der Einnahme der hochpotenten Droge verstorben sein.

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