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Karlsruhe

Nach Attacke in Regionalbahn: Mitarbeiter lebensgefährlich verletzt – mutmaßlicher Täter wieder auf freiem Fuß

Ein 26-jähriger Bahnmitarbeiter wurde nach einer eskalierten Kontrolle aus einem fahrenden Regionalzug geschleudert und lebensgefährlich verletzt. Der tatverdächtige Fahrgast ist bereits wieder auf freiem Fuß.

Von

Ein 26-jähriger Bahnmitarbeiter wurde lebensgefährlich verletzt (Symbolbild) (IMAGO/Rüdiger Wölk)

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Ein schwerer Zwischenfall in einem Regionalzug hat zu lebensbedrohlichen Verletzungen eines 26-jährigen Bahnmitarbeiters geführt. Dem Geschehen ging eine gewaltsame Auseinandersetzung voraus. Der mutmaßliche Angreifer befindet sich inzwischen wieder auf freiem Fuß.

Nach Angaben des Amtsgerichts Karlsruhe hat insbesondere die Auswertung eines Überwachungsvideos Fragen zum genauen Ablauf der Ereignisse aufgeworfen. Diese Unklarheiten hätten maßgeblich dazu beigetragen, dass ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Haftbefehl nicht erlassen worden sei.

Der Vorfall ereignete sich während einer Fahrscheinkontrolle. Der Sicherheitsmitarbeiter und ein Kollege waren am Freitagabend hinzugezogen worden, nachdem ein Fahrgast sich geweigert hatte, seine Identität preiszugeben und den Zug zu verlassen. Im weiteren Verlauf eskalierte die Situation. Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 36-jährige Beschuldigte, der bereits wegen Gewaltdelikten bekannt ist und unter Bewährung stand, den Mitarbeiter körperlich attackiert haben.

Im Zuge des Gerangels kam es offenbar dazu, dass die Tür des mit etwa 120 km/h fahrenden Zuges nachgab. Der 26-Jährige stürzte durch eine Öffnung nach draußen und wurde später schwer verletzt neben den Gleisen aufgefunden. Er befindet sich weiterhin in kritischem Zustand in ärztlicher Behandlung.

Das Gericht teilte mit, der Haftrichter habe das Videomaterial unmittelbar nach der Anhörung gesichtet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am geschilderten Tathergang begründet. Konkrete Details wurden nicht veröffentlicht. Die weiteren Ermittlungen dauern an; belastbare Auskünfte seien derzeit ausschließlich von den Ermittlungsbehörden zu erwarten.

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Neben den Zweifeln am dringenden Tatverdacht spielten auch persönliche Umstände des Beschuldigten eine Rolle. So verfüge dieser entgegen früherer Annahmen über einen festen Wohnsitz, familiäre Bindungen und eine Vollzeitbeschäftigung, sodass kein hinreichender Haftgrund, etwa Fluchtgefahr, gesehen wurde.

Unklar bleibt zudem, weshalb sich die Zugtür öffnete. Ein Sachverständiger soll die technischen Hintergründe klären. Der betroffene Zug wurde sichergestellt und wird untersucht. Die Deutsche Bahn erklärte: „Wir unterstützen die Ermittlungen mit allen Kräften“. Der Zugverkehr auf der Strecke läuft inzwischen wieder planmäßig.

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126 Kommentare

  • Sorry, ich versteh Deutschland und die Rechtssprechung nicht mehr.

    170
    • Justitia ist schon längst ausgewandert. 😭

      • Die erste und einzige „Remigration“ die diese ReGIERungen gern machten, würden manche sagen.

        Zurück mit der „Dame“ nach Rom, denn Recht und Gesetz ist zu oft hinderlich gewesen für Berlin und Brüssel.

      • Die Olle liegt bekifft im Gebüsch und lacht zusammen mit der Krake aus dem Keller ( 2015 ) .

    • @Ich pack das nicht mehr
      „Sorry, ich versteh Deutschland und die Rechtssprechung nicht mehr.“

      Lesen Sie § 112 StPO!
      § 112 Strafprozessordnung (StPO) regelt die Voraussetzungen der Untersuchungshaft.
      Sie ist zulässig, wenn
      ein dringender Tatverdacht besteht (wissen wir nicht – siehe Videoaufnahmen)
      und (! )
      ein Haftgrund vorliegt, etwa:
      Flucht,
      Fluchtgefahr,
      Verdunkelungsgefahr.

      Alles hier offenbar nicht gegeben.

      -22
      • Heinrich XIII. Prinz Reuß, ist ein ganz gefährlicher, sitzt erst 4Jahre in U-Haft.

        • @Chaotiker

          Ganz anderer Fall. 3 Jahre und 7 Monate inzwischen.
          Den Fall sehe ich auch kritisch. Da scheint etwas ganz gehörig schief zu gehen.
          https://archive.is/DicG5

          7
    • Das ist nicht die Rechtsprechung, das ist erst die Ermittlung. Aber den Satz kann man sich bestimmt noch für das Urteil speichern… copy & paste… Wer den Sarkasmus findet…

    • Der kriminelle „Einmann“ freigelassen.
      Der Bahnmitarbeiter, das Opfer, im Krankenhaus.
      Der Zug, sichergestellt, und angeklagt.
      Er hofft jetzt auch auf Freispruch.

    • Wenn man Migranten angemessen bestrafen würde, würden sie ihre Hauptaufgabe nicht mehr erfüllen: mit ihrer Gewalt und Kriminalität die Gesellschaft zersetzen.

      Zudem hofft man vielleicht noch, daß die Leute nach und nach aufhören, die Polizei zu rufen, wohlwissend, daß es erstens nichts nutzt und sie zweitens noch Ärger wegen Rassismus o.ä. riskieren. Bei Ladendiebstählen und einfachem Raub funktioniert das ja schon bestens und schönt die Kriminalstatistik.

    • Diese verdammten Zugtueren…. Sofort Zugtueren verbieten.. unsere Zuwanderer könnten fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt werden, für das sie nichts können….

    • Man müsste alle Richter auf ihren gesunden Menschenverstand prüfen und alle Linksversifften ausmisten

    • Ganz einfach, weisse deutsche Männer sind immer schuld.

    • und die der USA? 🤣🤣🤣

      schon wieder ein flop fuer trump.
      links gewinnt !🤮🤮🤮

      **Ein US-Richter hat eine einstweilige Verfügung erlassen, die es der Trump-Regierung bis auf weiteres untersagt, Ausländern, die ihrer Ansicht nach Zensur unterstützen, die Einreise und den Aufenthalt in den USA zu verbieten. Betroffen waren unter anderem die Chefinnen der deutschen Organisation HateAid. Der Kläger ist interessant.**

      https://norberthaering.de/propaganda-zensur/citr-hate-aid/

  • … immer wieder das Gleiche. Man gewinnt den Eindruck, das manche machen können was sie wollen und trotzdem passiert nichts.

    110
    • Aber wehe, sie beleidigen einen Politiker, da wir das Haus um 6 Uhr früh durchsucht… unglaublich.

    • Kommt drauf an wer es ist, Prinz Reus sitzt seit fast 4 Jahren unter verschärften Haftbedingungen. Der hat niemandem was gemacht, der hat sich nur etwas die Welt besser geträumt.

      • Wahnsinn – welch ein Schande. Pervers.

    • @HA Kah
      „und trotzdem passiert nichts.“

      Der mutmaßliche Täter wird sich vor Gericht verantworten müssen. Er ist heute nur bis zum Prozssbeginn auf freien Fuß gesetzt worden, da nicht davon ausgegangen werden muss, dass er fliehen wird und sich damit dem Prozess entzieht.
      Sollte er verurteilt werden, so dürfte auch seine Bewährung hinfällig sein. Schrieb schon jemand anderes an anderer Stelle.

    • Die haben schon mal die richtige Hautfarbe als Grundvoraussetzung. Schlecht genug deutsch können sie auch. Und die Grundaggressivität für alles und jedes, die sie mitgebracht haben, stimmt auch!

      • @Keine Zensur bei AN!
        „Die haben schon mal die richtige Hautfarbe“

        Sie kennen den Täter offenbar.
        Bitte teilen Sie Ihr Wissen mit uns!

        Ansonsten gilt:
        Unsere tägliche Verschwörungstheorie gib uns heute.

  • ‚….persönliche Umstände des Beschuldigten eine Rolle‘

    Die sollten aber gar keine Rolle spielen. Täter oder nicht sollte die einzige Frage sein!

    • „persönliche Umstände des Beschuldigten eine Rolle“

      Natürlich müssen diese Umstände bei der Bewertung, ob Fluchtgefahr besteht, bewertet werden.
      Wenn jemand einen festen Job hat, Familie oder sich bei einem anderen Verfahren anstandslos zum Prozess eingefunden hat, ist das etwas anderes, als wenn man dort jemanden hat, der keinen festen Job hat, keine Familie und sich bei einem anderen Verfahren nicht zum Prozessbeginn eingefunden hat.

      Ob es sich dann um einen ‚Täter‘ handelt, muss das Gericht entscheiden.

      • Sorry, aber der Kerl ist ein vorbestrafter Gewalttäter und ist gerade auf Bewährung frei und schlägt brutal weiter. Da ist Untersuchungshaft mehr als dringend angemessen. Hat auch die Staatsanwaltschaft gefordert. Aber bei einem links-grünen Richter ist alles hoffnungslos… ☝️🧐

      • @Laetitia Macchiato
        „und schlägt brutal weiter.“

        Siehe:
        „Das Gericht teilte mit, der Haftrichter habe das Videomaterial unmittelbar nach der Anhörung gesichtet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am geschilderten Tathergang begründet.“

        Zudem wird die Tat hier inhaltlich noch nicht wirklich gerichtlich gewürdigt.
        Es geht nur darum, ob Fluchtgefahr besteht oder nicht.
        Wenn keine Fluchtgefahr besteht, ist der Mann grundsätzlich auf freien Fuß zu setzen.

        Sollte sich im Verlauf des folgenden Prozesses herausstellen, dass er wieder tätlich geworden ist, obwohl er unter Bewährung stand, wird die Bewährungsstrafe widerrufen.

        • Hat der Haftrichter schon die Personen bestimmt, an denen er sich bewähren darf? Sonst könnten es ja Sie oder ich sein.

          0
      • @Laetitia Macchiato
        Sie wissen viel.
        Sie kennen den Haftrichter.
        Sie wissen genau, was im Zug passiert ist.
        Sie wissen sogar schon, dass der vorbestrafte Gewalttäter ‚brutal weiter schlägt‘.
        Wir brauchen gar keinen Prozess mehr, alles ist schon klar. Weitere Untersuchungen und Zeugenbefragungen unnötig.

        Berichten Sie uns mehr! Wie lautet das Urteil?

        • @Laetitia Macchiato
          „Gehen Sie mal bei Youtube zu „Politik mit Kopf““

          Noch einer, der alles schon weiß, aber weder das Überwachungsvideo noch die juristische Vorgeschichte des mutmaßlichen Angeklagten noch die dazugehörigen Akten noch dessen private Situation im Detail kennt – und trotzdem weiß, was man auf dem Video sieht und wie das alles zu beurteilen ist.
          Beeindruckend.
          https://www.youtube.com/watch?v=xvqYhIMu26A
          Der Sprecher des Videos weist sich beim Video nicht mit Namen aus. KI sagt, das sei Maurice Klag.

          Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Betreiber des Kanals Jurist ist:
          „Referent für EU-Angelegenheiten im Deutschen Bundestag (2017–2024) …
          Sein beruflicher Hintergrund umfasst auch [neben seiner Youtube-Tätigkeit?) Tätigkeiten im Social-Media-Bereich und in der Metallbau-Branche.“
          https://d-talk.de/kategorie/maurice-klag
          Sie haben aber bestimmt den Beleg zur Hand, der Klag als ‚Juristen‘ ausweist.

          4
        • Es steht doch im Artikel, daß der mutmaßliche Täter als Gewalttäter bekannt und auf Bewährung ist. Allein die Tatsache, daß er bei einer Fahrkartenkontrolle eine Schlägerei anfängt und im weiteren Verlauf ein Toter zu beklagen ist, sollte für einen Haftbefehl reichen. Dazu muß man nicht in jedem Detail wissen, was im Zug passiert ist. Und daß er trotz Bewährung brutal weiterschlägt, zeigt doch gerade dieser Vorfall bei der Fahrkartenkontrolle. Ich verstehe gar nicht, warum Sie Laetitia Macchiato deswegen kritisieren. Man muß die gesamte Kausalkette betrachten. Hätte der mutmaßliche Täter seine Fahrkarte gezeigt oder, falls ohne Fahrkarte unterwegs, seine Strafgebühr bezahlt, wäre niemand aus dem Zug gestürzt.

          3
        • @Thomas Hechinger
          „Es steht doch im Artikel …“

          Das steht auch im Artikel:
          Siehe:
          „Das Gericht teilte mit, der Haftrichter habe das Videomaterial unmittelbar nach der Anhörung gesichtet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am geschilderten Tathergang begründet.“

          Aber auch Sie wissen ja ganz genau, was auf diesen Aufnahmen zu sehen ist.

          Bei einer Untersuchungshaftprüfung wird nicht die Tat geprüft, sondern nur, ob Fluchtgefahr besteht. Und wenn die nicht besteht, dann ist bis zum Prozess auf freien Fuß zu setzen. So einfach.

          Das prüft auch ein anderer Richter als derjenige, der nachher den Prozess leitet.

          § 112 Strafprozessordnung (StPO) regelt die Voraussetzungen der Untersuchungshaft.
          Sie ist zulässig, wenn
          ein dringender Tatverdacht besteht (wissen wir nicht – siehe Videoaufnahmen)
          und (! )
          ein Haftgrund vorliegt, etwa:
          Flucht,
          Fluchtgefahr,
          Verdunkelungsgefahr.

          Alles hier offenbar nicht gegeben.

          4
        • Gehen Sie mal bei Youtube zu „Politik mit Kopf“, dort erklärt Ihnen Maurice (der ist vom Fach und Bundestag) detailliert die Paragraphen dazu.

          0
    • Täter ist die Tür. Die hat einfach nicht geschlossen. Siehe bei Reitschuster:

      https://reitschuster.de/post/wenn-nicht-der-angreifer-sondern-die-zugtuer-der-taeter-ist/

      • Sie schubsen jemanden, der fällt in ein Gullyloch, das nicht ordnungsgemäß zugedeckt und gekennzeichnet wurde, und fügt sich erhebliche Verletzungen zu.
        Täter ist der Gullydeckel, der nicht vorhanden war, wo er vorhanden gewesen sein sollte,
        oder doch Thomas Hechinger.

        • Und was wollen Sie mir damit sagen?

          2
        • @Thomas Hechinger
          „Und was wollen Sie mir damit sagen?“

          Dass Reitschuster mit seinem Bauchgefühl vollständig falsch liegt.

          4
        • @Land im Osten
          „Lesen Sie bei Reitschuster,“

          Habe ich.
          Reitschuster schreibt Unsinn.

          4
        • Das ist die Logik des Haftrichters, nicht die von T.Hechinger. Lesen Sie bei Reitschuster,

          0
  • Bei der Fluchwagenfahrerin von Stade, Sylvia Sch., bestand auch keine Fluchtgefahr…

    • Real erreichbar ist diese nicht für Vertreter der Presse.
      Unter anderem die MOPO beschwerte sich, dass sie die Fahrerin nicht erreichen könne und sprach darum davon, sie sei „untergetaucht“ bzw. wie es anderswo hieß „abgetaucht“.
      Wer sagt Ihnen aber, dass diese nicht für die Behörden erreichbar ist?

      Es gibt jedenfalls keine Mitteilung einer ermittelnden Behörde, dass sie für diese nicht erreichbar und damit flüchtig sei.

      • Was genau wollen sie uns mitteilen🤷‍♂️

        • „Was genau wollen sie uns mitteilen“

          Dass es keine offizielle Verlautbarung einer Behörde gibt, dass Silvia Sch. „untergetaucht“ oder „geflüchtet“ wäre.
          Falls Sie eine gegenteilige Mitteilung einer Behörde zur Hand haben oder eine Nachricht, in der eine solche Mitteilung seitens einer Behörde gemacht wird, so sollten Sie diese hier verlinken.

          9
      • Wovon träumst du sonst?

  • Der Kanzler fordert mehr Optimismus: Vielleicht hilft das dem Mitarbeiter?

    • Kanzler Darsteller bitte.

  • Die Frage ist: Warum wollte er sich nicht ausweisen ? Was hatte er zu verbergen ?

    • Weil er Schwarzfahrer war.

      • Achso, er kam aus Afrika?

  • Nun, Mutmaßungen sind spannend, obgleich nicht immer zielführend.

    Niemand hat bisher die erwähnten Videoaufnahmen gesehen. Ein Richter ist an die gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung von Untersuchungshaft gebunden.

    Kritik wäre im Lichte der gegenwärtigen Erkenntnisse nicht in Richtung der Rechtsprechung, sondern an die Gesetzgebung adressiert zu äußern.

    • @Calpurnius Piso
      „Niemand hat bisher die erwähnten Videoaufnahmen gesehen.“

      Doch! Sehr viele derjenigen, die hier kommentieren, wissen ganz genau, was auf diesen Videoaufnahmen zu sehen ist!!!

    • Falsch. Der Kerl war wegen Gewaltätigkeit vorbestraft und auf Bewährung draussen. Im Zug prügelt er weiter und somit wäre die Bewährungsfrist gebrochen. Ab in den Knast für Untersuchungshaft!

      • @Laetitia Macchiato
        „Im Zug prügelt er weiter“

        Das festzustellen obliegt einem Gericht und nicht Ihnen.

  • Spontaner Protest vor der Staatsanwaltschaft in Karlsruhe.

    https://bnn.de/karlsruhe/protest-in-karlsruhe-nach-haftentscheidung-im-fall-der-regionalbahn-attacke

    Ein Dankeschön an alle Beteiligten.

    • @Wolf359
      „!Ein Dankeschön an alle Beteiligten.“

      Diese Leute haben das Recht, Ihre Meinung dort kundzutun.
      Das sind Leute, die aus einem unbestimmten Bauchgefühl heraus der Meinung sind, dass sie ganz gewiss recht haben ujnd besser als der Haftrichter beurteilen können, ob Fluchtgefahr besteht oder nicht.
      Können sie aber nicht.

  • Er hat bestimmt beteuert, dass er das nicht noch mal machen wird.

  • Selber schuld,

    oder Verkettung unglücklicher Umstände.

    Unglaublich, ich fasse es nicht.

  • Wetten, dass…? …diese Szene im Zug im kommenden Film „Citizen Vigilante 2“ vorkommt? ☝️🧐

  • Diese bizarre Rechtsprechung, die seit Jahren über die Deutschen gekommen ist, hat meines Erachtens auch das Ziel herauszufinden, wie weit man in Deutschland noch gehen kann.

  • Deshalb wird so etwas in anderen Ländern durch die Angehörigen geklärt. Wir sind auf dem besten Weg dahin.

  • Wetten, es kommt noch die Nachricht, daß der Bahnbedienstete eine Mitschuld / die Hauptschuld trägt?

  • nennt man dieses Handeln

    • @Befangenheit????
      (Wie) nennt man dieses Handeln

      Man nennt das rechtsstaatlich.
      Scheint für die große Masse der hiesigen Kommentatoren ein unbekanntes Konzept zu sein.

  • Ich habe meine Lebensversicherung gefragt, ob die Versicherung greift, wenn ich als Folge einer Bahnreise zu Tode komme. Der Versicherungsvertreter hat mich angeschaut, als käme ich vom Mond und geantwortet „Natürlich Nein! Die fälligen Beiträge würde kein Versicherungsnehmer bezahlen können“. (Satire aus)

    • Grundsätzlich greift die Versicherung natürlich – aber bei der Deutschen Bahn ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass Sie an Altersschwäche sterben, bevor die Reise endet.
      (Sarkasmus aus)

      Sollte Ihr Versicherungsvertreter real so informiert haben, wechseln Sie ihn aus!

  • „Nach bisherigen Erkenntnissen soll der 36-jährige Beschuldigte, der bereits wegen Gewaltdelikten bekannt ist und unter Bewährung stand, den Mitarbeiter körperlich attackiert haben.“

    Aber hey er hat nen festen Wohnsitz, dann ist doch alles paletti.
    Neunzehn Euro falsch verbucht, sind da natürlich ne ganz andere Hausnummer, das reicht dann auch mal für neun Monate U-Haft.

    • @Citrus
      „Aber hey er hat nen festen Wohnsitz, dann ist doch alles paletti.“

      Darum ging es hier nicht.
      Hier wurde nicht das im Raume stehende Vergehen verhandelt, sondern nur die Frage, ob Fluchtgefahr besteht.
      Das wurde von dem Haftricchter verneint.
      Für das im Raume stehende Verfahren muss der dann Angeklagte vor Gericht vor dem Verfahrensrichter erscheinen.

  • Hat etwa Jemand etwas Anderes erwartrt?

  • Zitat „und eine Vollzeitbeschäftigung“ wieder war es einer mit Vollzeitbeschäftigung der gewaltätig wurde. Nicht jemand mit Bürgergeld. Gäbe es mehr Halbzeit Stellen dann gäbe es weniger Gewalt. Man sieht ein klares Muster.

  • Da sollten die Zugbegleiter und das Sicherheitspersonal mal ernsthaft über Proteste oder Streiks nachdenken. Offensichtlich hat „Unsere Demokratie“ sie zum Abschuss freigegeben.

    • #Wolf359 _ und, ist damit das Grundproblem gelöst?

  • Der Täter wurde zuvor rassistisch beleidigt,indem der Kontrolleur eine Fahrkarte sehen wollte.

  • Der Geschädigte wird bei der Ausübung seiner Aufgabe schwerst verletzt und kämpft im Krankenhaus um sein Leben. Der mutmaßlich Beschuldigte (mit ordentlich Kerben auf dem Kerbholz, also wohl ein mittelalterlicher Mensch) wurde auf freien Fuß gesetzt, dafür wurde der Zug in Gewahrsam genommen und muß jetzt erstmal die Unschuld seiner Technik beweisen. Das kannste dir nicht ausdenken. Das ist echte Realsatire…

    • @Idiotenfeind
      „Das ist echte Realsatire…“

      Das Gericht kann nichts dafür, dass das Ihrem Bauchgefühl nicht entspricht. Es hat nach Recht und Gesetz und nicht nach Bauchgefühl zu entscheiden.

  • „Haftbefehl nicht erlassen.“

    Der Richter soll angeblich mit dem casting zu Citizen Vigilante II beschäftigt sein

    • Der Vorfall im Zug und vor Gericht ist eine Steilvorlage für den 2. Teil von Citizen Vigilante. 😕

  • Offenbar hat es mal wieder ein schlecht ausgebildeter Mitarbeiter eines Verkehrsunternehmens, in eklatanter Verkennung der strukturellen Übergriffigkeit einer jeden Fahrkartenkontrolle, nicht geschafft, den Vorgang mit der gebotenen herzlichen Gestik, ausreichend ausdrücklicher Entschuldigung und einer angemessen inklusiven Ansprache so einzuleiten, dass auch zu unterdurchschnittlichem Verständnis fähige Fahrgäste sich stressfrei in die Situation mit hineingenommen fühlen können.
    Bei dem dadurch unvermeidlich gewordenen anschließenden Nahkampfgeschehen kam es offenbar zu weiteren Regelverstößen der herbeigerufenen Sicherheitskräfte.
    Des Weiteren kann wohl festgestellt werden, dass das betreffende EVU offensichtlich nicht nur insuffizient ausgebildete Mitarbeiter auf das arglos reisende Publikum loslässt, sondern auch noch Fahrzeuge einsetzt, die nicht als ausreichend bürgerkriegstauglich bezeichnet werden müssen.

  • Diese Entscheidung offenbart eine beängstigende Unfähigkeit der verantwortlichen Richter, die Realität und die Gefahrenlage richtig einzuschätzen.
    Wie kann man einen mutmaßlichen Täter, der trotz laufender Verfahren und offener Bewährung schwerste Gewalt angewendet haben soll, einfach wieder auf freien Fuß setzen? Dass hier weder Wiederholungs- noch Fluchtgefahr erkannt worden sein soll, zeugt von einer eklatanten Inkompetenz und einem völligen Realitätsverlust der Justiz.
    Hier wird das Schutzbedürfnis der Bevölkerung grob fahrlässig missachtet und das Vertrauen in den Rechtsstaat massiv zerstört!

    • @Frank R.
      „Wie kann man“

      Steht im Text:
      „Das Gericht teilte mit, der Haftrichter habe das Videomaterial unmittelbar nach der Anhörung gesichtet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am geschilderten Tathergang begründet.“

    • Falsch. Das ist keine Inkompetenz oder Realitätsverlust der Justiz, sondern sie geht gezielt und voll nach Plan vor. Alleine, dass der Gewalttäter wieder freigelassen wurde und sein Name nicht genannt werden darf, lässt jeden Deutschen mit noch 2 funktionierenden Neuronen schliessen, wer der Täter ist und woher er eingewandert ist. Bei einem deutschen Täter wären da seitens der Justiz sofort härteste Konsequenzen knallhart durchgezogen worden. ☝️🧐

      • @Laetitia Macchiato
        „lässt jeden Deutschen mit noch 2 funktionierenden Neuronen schliessen“

        Was sie alles ‚wissen‘.

        Unsere tägliche Verschwörungstheorie gibt uns heute.

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