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Justizministerin

Nach Anschlag auf den CSD-Anschlag: Hubig fordert die „sexuelle Identität“ grundrechtlich zu schützen

Justizministerin Stefanie Hubig nimmt den CSD-Anschlag zum Anlass zur Forderung, sexuelle Identität in das Grundgesetz aufzunehmen. Von der Union sieht sie bei dem Thema bereits Unterstützung von mehreren Landesregierungen.

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Justizministerin Stefanie Hubig will mit einer Grundgesetzänderung die „queere Community“ schützen. (IMAGO/)

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Justizministerin Stefanie Hubig ist nach dem Terroranschlag auf den CSD in Berlin für eine Änderung des Grundgesetzes. „Ich bin dafür, dass wir Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ergänzen um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität“, sagte die Justizministerin gegenüber der Rheinischen Post. „Die queere Community ist gerade in jüngster Zeit schweren Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt.“ Sie fordert daher, sich dagegen zu positionieren. „Eine Ergänzung des Grundgesetzes wäre dafür ein kraftvolles Zeichen.“

Für sie passt die Ergänzung des Artikels 3 zum Geist der Verfassung. „Das Grundgesetz verbietet bereits heute ausdrücklich Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht, Religion oder Herkunft. Es ist nur logisch, auch Ungleichbehandlungen aufgrund der sexuellen Identität in der Verfassung zu verbieten.“

Um das Grundgesetz zu ändern, braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat. Dies wäre bei einer Zustimmung von SPD, Linken, Grünen und der Union möglich. Bisher verhielt sich die Union skeptisch gegenüber dem Vorhaben. Doch Hubig sieht mittlerweile Bewegung bei ihrem Koalitionspartner und will mit diesem auch darüber reden. „Mehrere unionsgeführte Landesregierungen unterstützen den Vorschlag. Und der Kanzler hat sich nach dem CSD-Anschlag persönlich an die queere Community gewandt und bekräftigt, dass der Staat sich für ihren Schutz einsetzen wird. Eine Ergänzung des Grundgesetzes würde diese Ankündigung mit Leben füllen“, so Hubig.

Da der CSD-Attentäter ein polizeibekannter Gefährder war, der bereits vorbestraft war, wurde auch die Forderung laut, Gefährder nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen. Hubig lehnt diese Forderung jedoch ab. „Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, kann das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern“, so Hubig, die darauf verweist, dass junge Gefährder noch formbar sind.

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62 Kommentare

  • Die Hundemasken-Identität muss grundrechtlich geschützt werden? Größere Probleme hat Deutschland nicht?

  • Man bläht das Grundgesetz nach Beliebigkeit auf, bis es keiner mehr ernst nimmt oder bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt wird.

    • Jawohl 👍
      Nix gut, wenn Ideologen an wichtigen Positionen wie das Justizministerium sitzen.

    • Alle Tiere sind gleich aber manche sind gleicher

  • Gesetze, Richtlinien, Vorschriften, Verordnungen und Normen bringen nichts,
    wenn der gesunde Menschenverstand fehlt 💫

    • Die soll auch bereits auf der Suche nach einer Immobilie in Südamerika oder Asien sein.
      Warum wohl?

  • „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Dieser Satz ist eine glasklare Ansage. Die Schöpfer unserer Verfassung wussten 1949 ganz genau, was sie taten. Sie waren weitsichtiger als viele Politiker von heute. Sie schufen ein zeitloses Fundament für jeden Bürger.

    Das Grundgesetz ist kein soziologisches Wörterbuch. Ein neues Wort im Text stoppt keinen einzigen Angreifer auf der Straße. Das ist reine Symbolpolitik. Das Wort „alle“ schließt bereits jeden Menschen bedingungslos ein. Unsere Verfassung ist in ihrer Schlichtheit genial. Die Politiker sollen sie einfach in Ruhe lassen!

  • Sonderrecht braucht niemand

  • „„Wenn man sie pauschal nach Erwachsenenstrafrecht verurteilen würde, kann das sogar den falschen Effekt haben und ihre Radikalisierung befördern“, so Hubig, die darauf verweist, dass junge Gefährder noch formbar sind.“

    Frau Hubig, wenn Sie dieser Meinung sind, dann nehmen Sie sich bitte der „Formbarkeit“ dieser Leute persönlich an, und übernehmen vor allem auch die Kosten dafür!
    Ein Erfahrungsbericht nach ca. zwei Jahren wäre dann mal interessant!

  • Es wird immer schlimmer.

  • Was Stefanie Hubig angeht.
    Siehe SPD und Thomas Notzke als SPD-Richter.

  • Also für mich ist das nur akzeptabel, wenn mir auch grundgesetzlich versichert wird, dass ich einmal im Jahr meine Rasse ändern kann.

    Ich habe nämlich die Nase voll vom Weiss-sein. Bei mir soll Beige und nicht Weiss eingetragen werden, das entspricht auch mehr meiner Hautfarbe. Bunt wäre auch akzeptabel.

    Wenn andere Ihre Geschlecht ändern dürfen, dann muss ich das auch können. Alles andere wäre nicht Gleichberechtigung und diskriminierend.

  • Ich will nicht, dass eine Stephanie Hubig sich um meine Sexualität kümmert.

  • Die soll auch bereits auf der Suche nach einer Immobilie in Südamerika oder Asien sein.
    Warum wohl?

  • 🤣🤣🤣 und die Steckdosen bitte auch.

  • Idendität die man jährlich wechseln kann ist keine.

  • Schon mal über einen grundrechtlichen Schutz der SPD-Wähler nachgedacht?
    Ich meine, wegen Minderheit und so …

    • Die fallen wahrscheinlich unter Inklusion.

  • Das Grundgesetz ist nicht Plattform peinlicher spd-wahlkampfaktion

  • Was soll das ändern oder verhindern? Man sollte das aktuelle Recht durchsetzen anstatt immer neue Änderungen zu machen. Das man da nicht mal eine Reaktion geben kann als Wähler oder Medien ist lächerlich. Wenn mir als Betroffener jemand sagt er fordert sowas anstatt Täter und nicht Aufenthaltsberechtigte abzuschieben könnte ich die Person nicht mehr ernst nehmen.

  • Justizministerin Stefanie Hubig sollte ihre Finger vom Grundgesetz und von der Gerichtsbarkeit lassen. Es kann nur deutlich schlechter werden. Wer unter Heiko Maas Staatssekretärin und Amtschefin war, ist eigentlich für immer verbrannt.

  • An Schwachsinn nicht mehr zu überbieten.
    Wir driften immer mehr in eine dekadente Gesellschaft ab, die es versäumt, sich wirklich um die wirklichen Belange der Bürger zu kümmern und in Sonderveranstaltungen untergeht.

  • Sexuelle Identität im Grundgesetz schützen?
    Das könnte geradezu pervers enden, wenn Pädophile aufgrund des Schutzes der „sexuellen Identität“ evtl.nicht mehr verurteilt werden, wenn sie auf grausamste Art Kinder missbrauchen und dies mit der “ sexuellen Identität“ hinterher begründen.
    Ist das das linksgrüne Ziel?–
    Würde das Gesetz auch Pädophile schützen wäre es meinem Eindruck nach ein noch perverseres Gesetz als das Selbstbestimmungsgesetz .

  • Und wenn die sexuelle Identität im GG steht, dann greifen die Islamisten keinen CSD mehr an. Oder wie muss man das verstehen, wenn das in einen Zusammenhang gebracht wird. Unsere Politiker sind doch nur noch durchgeknallt.

  • Ich bin auch dafür das Messerverbot ins Grundgesetz zu schreiben. Kann diesen Knallköppen mal jemand die Grundlagen des Verfassungsrechts erklären und den Unterschied zu tagespolitischen Problemstellungen und deren Lösungen?

  • Den rosa Elefanten scheint die nicht zu sehen. Wir haben ein großes Grundproblem in diesem Land, das aber auf Teufel komm raus nicht benannt werden darf. Wir Deutschen leiden alle an dem Problem, weil wir alle für Freiwild erklärt wurden, damit Fremde sich hier einnisten und bestimmen wo es lang zu gehen hat. Nebenbei kristallisieren sich immer mehr Perversitäten heraus, weil die Menschen durch Überforderungen abdriften.

    • Uhr seht immer Probleme? Wir sind eine bunte, offene Gesellschaft, und das wollen wir bleiben. Alte ewig gestrige können weiter vor dem PC zu Hause kommentieren. Alle Anderen leben!

  • Sie wollen die Sexuelle Identität schützen, aber wer schützt unsere Kinder vor denen, die sich alles für ihre Sexuelle Identität einverleiben, die unsere Jugend in Gender drängt um sie gefügiger zu machen? Das ist nicht das GG das hier gefordert werden sollte, sondern die Kranke Ideologie die Behandelt werden muss. Früher gab es keine Politische Einmischung, warum heute? Alles nur um Kinder gefügig zu machen? Wie viele Kinder sind in Europa verschwunden und keiner fragt nach deren Verbleib!

    • Die Frage ist eben auch, ohne Generalverdacht, dennoch…ob Pädophilie (da gibt es wohl auch Unterschiede, ob nur in der Phantasie oder auch praktisch, aber was ist dann mit Online-Seiten, auf denen Kinder Erwachsene stimulieren?) dadurch auch geschützt ist und Strafbarkeit ausschliesst?! Damit sind auch Kinderehen gemeint oder Kinder, die innerhalb von gleichgeschlechtlichen Ehen Missbrauch erfahren (müsste ebenso strafbar bleiben, wie bei hetero-Ehen/Partnerschaften) oder gar von Onkel, Tante, Mutter, etc. wem auch immer, an Pädophile weitergereicht werden! Und da bin ich 100% dagegen! Die Gründe dafür muss ich wohl nicht extra nennen!
      Das Ganze würde auf jeden Fall mehr die Täter, als unsere Kinder schützen! *
      Das GG schützt die anderen Gruppen schon ausreichend, sollte man denken. Wenn es aber darum ginge, durch Schutz eine potenzielle Strafe zu vereiteln, dann sollte man die Frage zulassen, wen mit welchen Neigungen (in Politik, Justiz, Medizin, Wissenschaft, Kunst, Medien, Kirche, Heimen, Kitas, Schulen) solch ein Gesetz wirklich schützen soll? Und ob dadurch nicht auch die Aufarbeitung beeinträchtigt wäre und die Demokratie nicht an sich schon hochbelastet (im Sinne von massivem Erpressungspotenzial/material) durch die Thematik Missbrauch (auch ritueller Natur) ist und man sich so nicht mehr und mehr aus der juristischen und moralischen Affäre ziehen möchte? Brandgefährlich!

      Das schliesst die Frage an, ob man nicht noch ein extra-Gesetz zum Schutz der Kinder und Jugendlichen bräuchte und ebenfalls für die Menschen, die diese schützen wollen?!

      *Als ehemaliger Kultusministerin von RLP dürfte ihr doch der Schutz der Kinder und Jugendlichen wichtig sein?

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