Ausgelassen feiert die SPD beim Sommerfest. Dann schlägt es ein wie eine Bombe: Das Bundesverfassungsgericht verbietet der Ampel, das Heizungsgesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag zu peitschen. Geklagt hatte ein CDU-Abgeordneter, der sich in seinen Rechten als Mitglied des Bundestages verletzt sah. Das oberste Gericht sah diese Beschwerde als so berechtigt an, dass es das Heizungsgesetz vorerst stoppte.
Die Begründung hat es in sich: „Den Abgeordneten steht nicht nur das Recht zu, im Deutschen Bundestag abzustimmen, sondern auch das Recht zu beraten. (…) Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können.“ Das ist Juristendeutsch für: Die Ampel machte mit ihrem Durchpeitsch-Verfahren vernünftige parlamentarische Arbeit unmöglich.
Diese Klatsche war so laut, dass man sie auch beim SPD-Sommerfest hörte. Dort war man offenbar so siegessicher, dass das Urteil die dort anwesenden völlig unvorbereitet traf: Eilig zogen Scholz und seine Vertrauten sich in ein Festzelt zur Beratung zurück. Drum herum standen lange Gesichter, die es gar nicht so richtig glauben konnten.
Karlsruhe stoppt Habecks Gutsherren-Manier
Zugegeben: Ein Verfassungsgericht, das die Regierung in die Schranken weist, ist man nach den vergangenen Jahren eigentlich nicht mehr gewöhnt. Dass nun auch ausgerechnet der zweite Senat, der traditionell als eher sozialdemokratisch-links gilt, der linken Ampel eine solche Klatsche zukommen lässt, spricht Bände darüber, wie stümperhaft und schlecht das Gesetzgebungsverfahren war. Die Arroganz der Ampel wurde bestraft – und das völlig zurecht.
Denn offenbar dachten Scholz und Habeck, sie könnten das Gesetz in Gutsherren-Manier einfach durchpeitschen. Das ganze hatte schon eher Verordnungs-Charakter als den Stil von parlamentarisch-demokratischer Gesetzgebung: Da war Habeck, der ganz offen zugab, dass er für seine Pläne keine Mehrheit im Volk hat. Dann das manische Draufprügeln von Grünen und Sozialdemokraten auf die FDP, die in den letzten Monaten zumindest noch ein wenig Placebo-Widerstand gegen das Heizungsgesetz leistete. Parlamentarier, die ihre Standpunkte vertreten? Das grenzt an Kanzlerverrat!
Natürlich ließ sich die FDP – wie war es auch anders zu erwarten – am Ende doch noch auf Rot-Grüne Linie bringen. Dann wollte man das unpopuläre Habeck-Gesetz noch schnell vor der Sommerpause durchkriegen, allen parlamentarischen Gepflogenheiten zum Trotz. Es brauchte das Bundesverfassungsgericht, um diesem ganzen autoritären Schauspiel Einhalt zu gebieten und die Ampel an etwas zu erinnern, was jeder Neuntklässler im Politikunterricht lernt: In Deutschland entscheiden noch immer das Parlament und seine Abgeordneten, nicht der Kanzler und seine Minister.
Für den Parlamentarismus hat die Ampel keinen Respekt
Offensichtlich ist und bleibt: Für den Parlamentarismus haben diese Bundesregierung und diese Koalition keinen Respekt. Das zeigten die Vorgänge um das Heizungsgesetz erneut, die sich in eine lange Reihe von politischen Unflätigkeiten gesellen. Da wäre erst Olaf Scholz’ Auftritt in der parlamentarischen Fragestunde vom vergangenen Mittwoch, in der er sich schlicht weigerte, den Abgeordneten vernünftige Antworten auf ihre Fragen zu liefern.
Wir erinnern uns auch an die ungefähr erste Amtshandlung der Ampel, die darin bestand, die Unionsfraktion unter wüsten Beschimpfungen sitzordnungsmäßig an den rechten Rand des Parlamentes zu schieben – einfach, weil man ihr eins auswischen wollte. Olaf Scholz gewann die Bundestagswahl unter dem Slogan „Respekt für dich“ – Parlament und Opposition waren damit offenbar nicht gemeint.
Wo war eigentlich Bärbel Bas?
In diesem Zusammenhang bleibt auch bemerkenswert, dass man von einer Person zu dieser ganzen Angelegenheit nichts gehört hat: Bundestagspräsidentin Bärbel Bas. Von Amtswegen ist sie eigentlich die Hüterin der Rechte des Parlaments. Ihre Vorgänger nahmen diese Rolle sehr ernst und waren deswegen auch in ihrer Heimatfraktion gefürchtet: In der CDU/CSU wusste jeder, was Bundestagspräsident Norbert Lammert für Ansagen machen konnte.
Der CDUler scheute sich nicht, regelmäßig Minister und sogar die Kanzlerin im Plenum ordentlich einzunorden, wenn sie den Abgeordneten, dem Parlament und seinen Prozessen nicht genügend Respekt zollten. Ein Norbert Lammert hätte ein solches Verfahren nicht zugelassen und der Regierung ordentlich die Meinung gegeigt. Bärbel Bas hingegen sagt – nichts. Und hinterlässt so einen fatalen Eindruck.
Die Ampel plant bereits den nächsten Coup
Lernt die Ampel aus diesem Urteil? Natürlich nicht. Jetzt will man – das hat man wohl im SPD-Festzelt hinter den Bierbänken beschlossen – mal eben eine Sondersitzung des Bundestages in der Sommerpause anbelangen. Die Klatsche aus Karlsruhe scheint einige immernoch nicht zur Besinnung gebracht zu haben.
Beispielhaft ist ein SPD-Bundestagsabgeordneter, den die Bild-Zeitung am Donnerstag zitiert. Der meint, das alles sei „halb so schlimm“. Abfällig-arrogant erklärt er: „Dann kann die Union noch ein bisschen Gesetzestext lesen“. Das ist eine derartige Verachtung, dass nicht mal mehr „Arroganz der Macht“ es richtig trifft. Es ist viel schlimmer als das. Innehalten nach so einem Gerichtsbeschluss? Die eigenen Prozesse hinterfragen? Fehlanzeige. Die Ampel meint längst, sie stünde mit ihren Vorhaben über der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik.
Sie haben brisante Insider-Informationen oder Leaks? Hier können Sie uns anonyme Hinweise schicken.
wie ist dagegen zu wirken?
Die nächsten Wahlen 2025, bis dathin ist Deutschland „pleite“ oder wie Habeck es ausdrückt, wenn nicht mehr produziert wird, dann ist es keine Involvenz, sondern, nur ein Stillstand, und was bedeutt das für ds FA-Ministerium… keine Steuereinnahmen aus der Wirtschaft, schon längst wird in Richtung „bessere“ Bedienung, der Abbruch von Hallen in mittelständigen Betrieben durchgerechnet und dann sind diese Arbeitsplätze weg!!!
Ach wie haben ja genug Facharbeiter, die sich per gummiboot undIhr Fachwissen im Kopf, hochkomplexe maschinen bedienen können, oder gleich die leitenden Stellen imGesundheitswesen incl. „Scheiß
e Wischen“ ausfüllen.
Und wer notiviert mit guten Sprachkenntnisse, der wird im Ausland im benachnbarten EU-Land mit offenen Armen aufgenommen.