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Mit dem „Demokratiefördergesetz“ wird alles möglich – auch der staatliche Kampf gegen die Opposition

Mit dem „Demokratiefördergesetz“ will die Ampel-Regierung „gesellschaftliche Vielfalt gestalten“ - allein das klingt schon dystopisch. Dass man vor diesem Hintergrund auch noch Jagd auf Äußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ machen will, offenbart den totalitären Geist des Vorhabens: Jeden Demokraten muss es im Anblick dieses Gesetzes gruseln.

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Sprache ist verräterisch – immer. Aus der Art, wie Menschen sprechen, geht immer hervor, wie Menschen denken. Und in der Politik gilt ein Leitsatz: Je blumiger die Benennung eines Vorhabens oder Gesetzes abläuft, desto aufmerksamer muss man als Bürger verfolgen, was die politischen Kräfte dahinter in Wahrheit im Schilde führen.

Folgt man diesem Leitsatz, müssen bei einem Entwurf wie dem „Demokratiefördergesetz“ alle Alarmglocken schrillen. Und das zurecht. Demokratiefördergesetz klingt harmlos und richtig – wer will nicht die Demokratie fördern? Doch liest man das Gesetz oder hört der mitverantwortlichen Familienministerin Lisa Paus zu, enttarnt die dortige Sprache das Gesetz als das Gegenteil des Titels. Selten gab es in der Bundesrepublik ein Gesetzesvorhaben, das so offen einen totalitären, antidemokratischen Geist vor sich herträgt.

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Es führt die „Nichtregierungsorganisationen“ der „Zivilgesellschaft“ ohnehin ad absurdum, wenn sie Hand in Hand mit Regierung und Staat arbeiten. Und genau das stellt das Demokratiefördergesetz dar: Mit der „verlässlichen staatlichen Förderung“ per Gesetz verheiratet es die NGOs mit Regierung und Staat – wess‘ Brot ich ess‘, des‘ Lied ich sing.

Das alles dient natürlich hehren Zielen: Immer wieder fallen im Gesetzesentwurf blumige Begriffe wie „Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt“. Wenn eine Regierung es als ihren Auftrag begreift, Gesellschaft von oben herab per Gesetz zu gestalten, hat der Totalitarismus im Denken längst Einzug gehalten. Der lange Arm von Regierung und Partei in Form eines Gesetzes: Diese Form der „Gesellschaftsgestaltung“ erinnert vielleicht eher an das faschistische Durchdringen aller Lebensbereiche im Italien der 20er, oder an die aufgesetzten „antifaschistischen“ DDR-Massenveranstaltungen – mit einer offenen, liberalen Gesellschaft hat dieses Denken aber sicher nichts mehr zu tun.

Der Bundesregierung, insbesondere den Grünen, geht es offensichtlich nicht um die Demokratie: Zweck des Gesetzes ist einzig und alleine, das grüne, linke und linksradikale Vorfeld von „Nichtregierungsorganisationen“ per Gesetz mit dem Begriff Demokratie gleichzusetzen. Wie heuchlerisch das in Wahrheit ist, zeigt das Fehlen einer Extremismusklausel, die die Förderung von Extremisten ausschließt. Dafür gebe es „weder Anlass noch Bedarf“, meint Lisa Paus. Für das Verzichten auf eine solche Klausel kann es eigentlich nur einen Grund geben: Man will vorsätzlich auch Extremisten und linksradikale Gruppen fördern. Radikale Kampftruppen des eigenen Vorfeldes, die „dem Feind“, also der gesellschaftlichen Opposition gegen Links, auf der Straße entgegentreten.

Dafür spricht auch, dass die sogenannte Förderrichtlinie des Gesetzes – also die Bestimmung, wer unter dem „Demokratiefördergesetz“ Mittel erhält – nur durch die Regierung entschieden wird: Wer das „Demokratiefördergeld“ kriegt, entscheidet die Bundesregierung ganz alleine. Das würde „von der Exekutive entschieden werden“, erklärt Lisa Paus in der Bundespressekonferenz. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Lisa Paus spricht im Zusammenhang mit dem Demokratiefördergesetz auch von Dingen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“, denen man sich annehmen müsse. Diese Idee hatte ihre Parteigenossin und Amtskollegin Josephine Paul in NRW auch schon. Doch was nicht strafbar ist, geht den Staat nichts an – und wer staatliche oder halbstaatliche Akteure auf Dinge „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ ansetzt, öffnet Willkür Tür und Tor. Denn rechtsstaatliche Gesetze regeln Strafbarkeit und staatliche Verfolgungsmandate klar und deutlich, schwarz auf weiß. Der Auftrag des „Demokratiefördergesetzes“ ist hingegen völlig schwammig. Was sind zum Beispiel „Ideologien gegen Geschlechtergerechtigkeit“, die das Gesetz mehrmals problematisiert? Und wer definiert diesen wabernden Begriff überhaupt – die Regierung? Auf Basis solcher Formulierungen ist das Gesetz im Endeffekt anti-rechtsstaatlich – und jeder, der die Regierungsversion von „Geschlechtergerechtigkeit“ oder ähnlich wabernde Ideologie-Begriffe kritisiert, kann zum Ziel der „zivilgesellschaftlichen“ Kettenhunde der Bundesregierung geraten. Jeden Anhänger eines liberalen Rechtsstaates muss es beim „Demokratiefördergesetz“ gruseln.

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