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Tat im April

Messerattacke auf Vierjährige in Wangen: Staatsanwaltschaft fordert Sicherheitsverwahrung für syrischen Täter

Ein gebürtiger Syrer soll im April in Wangen im Allgäu ein vierjähriges Mädchen in einem Supermarkt mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun, den 35-Jährigen dauerhaft in Sicherheitsverwahrung unterzubringen.

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Landgericht Ravensburg: Andreas Praefcke, CC BY 3.0 , via Wikimedia Commons

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Ein gebürtiger Syrer mit niederländischem Pass soll im April in Wangen im Allgäu ein vierjähriges Mädchen in einem Supermarkt mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert nun, den 35-Jährigen dauerhaft in Sicherheitsverwahrung unterzubringen. Nach Angaben der Polizei geschah der Messerangriff ohne Vorwarnung. Der Täter und das Opfer kannten sich den Ermittlungen zufolge nicht. Das Mädchen befand sich zum Zeitpunkt der Tat mit ihrer Mutter in dem Supermarkt und musste aufgrund ihrer Verletzungen operiert werden.

Unmittelbar nach dem Angriff wurde der Täter aufgrund eines Unterbringungsbefehls in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde angeordnet, um den Geisteszustand des Mannes zu überprüfen. Die Ermittler bestätigten, dass der Mann der Polizei bereits bekannt war. Das Motiv des Täters bleibt weiterhin unklar. Ob es bereits einen Prozesstermin am Landgericht Ravensburg gibt, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft hat einen Antrag zur Durchführung eines Sicherungsverfahrens gestellt, das im Falle einer möglichen Schuldunfähigkeit des Täters eingeleitet wird. Dieser Antrag ersetzt die Anklageschrift und zielt darauf ab, den Täter dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Die Anklagebehörde wirft dem Mann versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Der 34-Jährige soll 2023 nach Wangen gekommen sein, um seine Schwester und deren Familie zu besuchen. Staatsanwaltschaft und die Polizei bestätigen diesen Sachverhalt nicht direkt, sondern sprechen lediglich von „Familienangehörigen des Tatverdächtigen“, bei denen er sich einige Monate vor der Messerattacke im Supermarkt aufgehalten habe. Bereits damals soll der Mann gegenüber seinen Verwandten, einschließlich der Kinder, aggressiv und teilweise gewalttätig aufgetreten sein, was letztlich zu seinem Rauswurf aus der Familie führte.

Nach seinem Rauswurf übernachtete der Tatverdächtige an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet, darunter in einer Tiefgarage oder im Wald. Auch in dieser Zeit fiel er erneut polizeilich auf. Mehrere Platzverweise wurden gegen ihn ausgesprochen, strafrechtlich relevante Verhaltensweisen wurden jedoch nicht festgestellt. Der wohnungslose Tatverdächtige wurde zeitweise in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht und kam erneut mit der Polizei in Kontakt. Im März soll er einem anderen Bewohner ins Gesicht geschlagen haben.

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