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Staatlich finanziert

Max-Planck-Institut hält Vorlesungen über „Hassrede gegen Tiere“

Das Max-Planck-Institut in Hamburg veranstaltet eine Vorlesung zu „Hassrede gegen Tiere“ und wie man diese bekämpfen kann. Bund und Länder finanzieren das Institut.

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Hassrede gegen Tieren ist ein ernstzunehmendes Problem – zumindest, wenn es nach dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg geht. Dort steht ein Vortrag zu dem Thema an: Das Institut lässt die Juristin Saba Pipia eine Vorlesung über „Hassrede gegen Tiere“ halten. Mitte August soll der Vortrag, mit dem Ziel, so heißt es vom Max-Planck-Institut, die moralischen und rechtlichen Dimensionen von Hassreden gegen Tiere zu „identifizieren“, stattfinden.

Es gehe Pipia, die an der Georgian-American University im georgischen Tiflis unterrichtet, darum, „die Durchführbarkeit bestehender Menschenrechtsgesetze zur Verhinderung solcher Hassreden zu untersuchen“ und diese „Vorschriften mit denen zu Hassreden gegen Menschen zu vergleichen“.

Stigmatisierung von Tieren rechtlich bekämpfen

Schon die Beschreibung des Vortrags klingt skurril. In der Beschreibung vom Max-Planck-Institut ist die Rede von „Untersuchung der Muster der Tierdarstellung in religiösen Schriften, Kunst, Literatur, Filmen und Musik“, wobei der „Schwerpunkt auf negativen Darstellungen und der Verwendung von Tiernamen in abwertenden Kontexten liegt“. Durch die Untersuchung dieser Darstellungen soll dann gemeinsam erörtert werden, wie sie zur „Stigmatisierung und Diskriminierung von Tieren beitragen“.

Diese Stigmatisierung gelte es zu bekämpfen – auch mithilfe rechtlicher Normen. „Anhand von Parallelen zur Entwicklung von Gesetzen gegen Hassreden wird die Notwendigkeit ähnlicher Normen erörtert, um die Stigmatisierung von und unter Tieren zu bekämpfen. Der Vortrag wird sich mit Speziesismus und Diskriminierung innerhalb einer Spezies befassen und aufzeigen, wie die Darstellung bestimmter Tiere als ,heilig‘ oder ,schön‘ im Gegensatz zu ,böse‘ oder ,hässlich‘ die Diskriminierung fördert“, heißt es in der Vortragsbeschreibung. Mit solchen Gedankenspielen setzt man sich also dank der staatlichen Förderung auseinander.

Ein zentraler Aspekt des Vortrags geht ins rechtliche Gebiet. Man wolle eine rechtliche Analyse zu der Frage, ob Hassreden gegen Tiere, wie sie in der „Populärkultur“ zum Ausdruck kommen, im Rahmen der Meinungsfreiheit eingeschränkt werden können. Die Meinungsfreiheit als hohes Gut der Verfassung stellt hohe Anforderungen an ein einschränkendes Gesetz – ob ein Eingriff in die Meinungsfreiheit aus Gründen des Schutzes der Ehre von Tieren gerechtfertigt ist, soll dann wohl Gegenstand der Debatte sein. Im Programm heißt es: „Anhand eines Vergleichs mit der Art und Weise, wie Hassreden gegen Menschen zur Rechtfertigung von Einschränkungen der Meinungsfreiheit herangezogen werden, wird der Vortrag versuchen zu untersuchen, ob Hassreden gegen Tiere ein moralisches und rechtliches Problem darstellen. In dem Vortrag wird untersucht, ob der derzeitige Rechtsrahmen für Menschenrechte die Verhinderung solcher Äußerungen ermöglicht, und er wird mit den gesetzlichen Bestimmungen über Hassreden gegen Menschen verglichen.“

Um solche Veranstaltungen Realität werden zu lassen, bedarf es Geld. Das bekommt das Max-Planck-Institut allerdings bequem vom Bund und von den Ländern. Jeweils 50 Prozent Grundfinanzierung liefern der Bund und die Länder dem Institut. Circa 140 Mitarbeiter zählt das Institut insgesamt.

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