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Leiten „Beratungsstellen gegen Rechts“ Daten über Familienangehörige an Sicherheitsbehörden weiter?

In vom Bund finanzierten Beratungsgesprächen können Menschen über ihr Leid mit Rechtsextremismus und Verschwörungstheorien sprechen. Auf Nachfrage von Apollo News kann das Innenministerium aber nicht versichern, dass die Inhalte der Gespräche einer Schweigepflicht unterliegen und nicht an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden.

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Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat dem Rechtsextremismus den Krieg erklärt und mit ihrem „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ auch Beratungsstellen für den Kampf gegen Rechts und Verschwörungstheorien geschaffen. Wer in diesen Anlaufstellen einen sicheren Hafen erkennen möchte, hat sich gewaltig geschnitten: hier gesammelte personenbezogene Daten und Inhalte könnten an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden – Bürger können hier also Familienangehörige anschwärzen.

Das geht aus einer Anfrage an das Bundesministerium des Innern (BMI) hervor. Apollo News erkundigte sich, ob das BMI garantieren könne, dass bei Beratungsgesprächen gesammelte Informationen und Meldungen über möglicherweise radikalisierte Personen, nicht an die zuständigen staatlichen Behörden weitergegeben und weiterverfolgt werden.

Das BMI umgeht die Frage: „Sicherheitsbehörden werden bei Beratungsprozessen nicht automatisch informiert.“ Diese Antwort irritiert, weil die Behörde nicht explizit ausschließen kann, dass Daten und Meldungen weitergeleitet werden. Das BMI wollte lediglich erklären, dass die Weitergabe „nicht automatisch“ geschehen würde.

Wie diskret sind die Beratungsstellen?

Die Beratungsstellen sind eine Maßnahme in Kooperation mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, die auf dem 2022 konzipierten „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ basiert. Hier steht auf Seite 4 geschrieben, dass „Verschwörungsideologien“ mit ihrem „antidemokratischen Populismus“ der „Türöffner“ für Rechtsextremismus seien.

Deshalb werden jetzt bundesweit Beratungsstellen eröffnet, an die sich Menschen wenden können, wenn sie die eigene Gesinnung oder die Gesinnung anderer für fragwürdig oder ideologisch bestimmt halten (Apollo News berichtete).

Ähnlich wie bei einer Suchtberatungsstelle dürfen Betroffene hier seelischen Beistand und psychologische Expertise erwarten. So erklärt die Beratungsstelle „veritas“, man würde Personen helfen, die sich „durch Menschen, die Verschwörungserzählungen verbreiten, belastet fühlen.“

Erzählt eine betroffene Person von ihrem näheren Umfeld, geht sie also davon aus, sich lediglich ihrer seelischen Last zu entsagen. So könnte eine Tochter im Beratungszentrum berichten, ihr Vater hätte unterm Weihnachtsbaum davon gesprochen, dass Ausländer das deutsche Sozialsystem belasten und besser abgeschoben werden sollten, wenn sie nicht arbeiten.

Aber obliegen die Inhalte solcher Konsultationen ähnlich wie die Inhalte ärztlicher oder psychologischer Gespräche dann einer Schweigepflicht? Die Informationen werden zumindest „nicht automatisch“ an die Sicherheitsbehörden weitergeleitet und die Anlaufstellen müssen zudem ihre Expertise hinsichtlich der Grundlagen der Beratungsarbeit nachweisen, dazu zählt das BMI auch „Vertraulichkeit“.

Beratungsstellen klären auf, wie man mit „verschwörungs­gläubigen Personen“ umgehen soll

Die von der Bundeszentrale für politische Bildung unterstützte „veritas“ ist eine von vielen Beratungsstellen, die es mittlerweile deutschlandweit gibt. Ihr Schwerpunkt liegt auf dem Ursprung allen Übels: den Verschwörungs­erzählungen. Die „veritas“ erklärt den richtigen Umgang mit Verschwörungstheorien und dass diese uns vor allem seit der Pandemie „vor große gesellschaftliche Heraus­forderungen“ stellen würden.

Die „veritas“ möchte mit den Hilfesuchenden zusammenarbeiten, um eine langfristige Veränderung bei „verschwörungsgläubigen Personen“ zu bezwecken, um so zu beeinflussen. „Denn aus unserer Erfahrung wissen wir, dass das soziale ­Umfeld einen bedeutenden Einfluss auf Menschen ­haben kann“, erklärt die „veritas“. Man sollte sich im Umgang mit diesen Personen aber unbedingt Grenzen setzen, auch ein Kontaktabbruch sollte „als äußerstes Mittel in Betracht gezogen werden, wenn Unsicherheiten, Ängste oder Bedrohungsgefühle bestehen.“

Bundesinnenministerin Faeser begrüßt die Initiativen. Bereits im Januar verkündete sie, „alle Instrumente, die unserer wehrhaften Demokratie zur Verfügung stehen: die Mittel des Strafrechts, genauso wie Vereinsverbote“ gegen den Rechtsextremismus zu nutzen. Könnten ihr dabei die Beratungsstellen als verlängerter Arm nützlich werden?

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