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Gesetzesänderung

Kommunen in ganz NRW treiben Rundfunkbeiträge nicht mehr ein – Zuständigkeit liegt plötzlich beim WDR

In Nordrhein-Westfalen sind seit diesem Jahr nicht mehr die Kommunen für die Eintreibung säumiger Rundfunkbeitragszahlungen zuständig. Grund ist eine Gesetzesänderung. Der WDR muss diese Aufgabe ab sofort selbst übernehmen.

In Deutschland ist abgesehen von einigen gesetzlichen Ausnahmen jeder Haushalt gezwungen, den Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat zu zahlen. Allein im Jahr 2022 hat der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk hierdurch fast 8,6 Milliarden Euro eingenommen. Dabei mussten ARD, ZDF und Co sich bisher nicht einmal selbst um die Eintreibung der Zahlungen kümmern, wenn Haushalte den Rundfunkbeitrag nicht entrichten wollten oder konnten. Doch genau das hat sich in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen geändert.

Schon seit Beginn des Jahres haben mehrere Kommunen bekannt gegeben, säumige Beiträge nicht mehr zu vollstrecken. Hürth, Eschweiler, Düsseldorf und Meschede haben entsprechende Bekanntmachungen herausgegeben. In den Mitteilungen hieß es, dass ab sofort nicht mehr die kommunale Verwaltung für die Beitreibung säumiger Zahlungen in Anspruch genommen wird. Zuständig sei hierfür nun der WDR selbst. Die Beitreibung der Gebührenzahlungen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt und liegt in der Zuständigkeit der Länder. Bisher sah das Gesetz in NRW vor, dass die Kommunen Personal für die Eintreibung unbezahlter Rundfunkbeiträge abstellen müssen. 2022 wurde das jedoch vom Gesetzgeber geändert.

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Gemäß § 3 Abs. 3 AO VwVG NRW heißt es nun: „Der Westdeutsche Rundfunk Köln nimmt die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen“ wahr. Diese Änderung ist grundsätzlich zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Aufgrund eines Rundschreibens des Justizministeriums NRW in Absprache mit der Staatskanzlei sowie dem Finanz- und Innenministerium wurde für den WDR jedoch eine Übergangsregelung eingeführt.

Der WDR erhält den Rang einer Vollstreckungsbehörde

Demnach sollte die Änderung zunächst nur für ausgewählte Gerichtsbezirke gelten. Die neue Regelung ist aus diesem Grund bis zum 1. Januar 2026 nur vorbehaltlich anzuwenden. Bis zum 1. Januar 2024 sei jedoch die Anwendung der Gesetzesänderung auf alle Gerichtsbezirke „anzustreben“. Dies wurde wohl tatsächlich umgesetzt. Auf Anfrage von wa.de erklärte ein WDR-Sprecher, dass der WDR seit 2024 die Zuständigkeit zur Eintreibung von fälligen Gebühren vollständig übernommen habe.

Dies bedeutet, dass der WDR in ganz NRW ab sofort selbst den Rang einer Vollstreckungsbehörde erhält. Für die beitragspflichtigen Haushalte geht hiermit (zunächst) keine Änderung einher. Der WDR selbst kann bei Zahlungsrückstand schriftliche Zahlungsaufforderungen verschicken und gegebenenfalls Gerichtsvollzieher zur Eintreibung säumiger Zahlungen beauftragen. Jedoch dürfte hiermit ein erheblicher Kosten- und Verwaltungsaufwand einhergehen, der plötzlich nicht mehr von den Kommunen, sondern vom WDR geschultert werden muss.

In ganz Deutschland zahlen rund 38 Millionen Haushalte den Rundfunkbeitrag. Aus NRW erhält der Öffentlich-Rechtliche-Rundfunk so viele Gebühren wie aus keinem anderen Bundesland. In Nordrhein-Westfalen sind nach neuesten Zahlen rund 8 Prozent der Haushalte mit der Zahlung des Rundfunkbeitrags in Rückstand. Dabei geht die Tendenz steil nach oben. Dennoch wird aktuell die Erhöhung der Rundfunkbeiträge vorbereitet. Der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zufolge soll der Rundfunkbeitrag ab 2025 auf 18,94 Euro steigen.

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