„Wichtige Botschaft“
„Klimaneutralität“ im Grundgesetz: Baerbock geht von zahlreichen Klagen aus
Die kürzlich beschlossene Grundgesetzänderung verankert erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ in der Verfassung. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sieht darin erweiterte Klagemöglichkeiten gegen vermeintlich klimaschädliche Projekte.

Mit der noch im alten Bundestag durch Grüne, SPD und Union durchgesetzten Grundgesetzänderung wurde erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ verfassungsrechtlich festgeschrieben. Nach Ansicht von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock eröffnet dies die Möglichkeit, künftig vermeintlich umweltschädliche Bauprojekte vermehrt juristisch anzufechten.
Bezüglich der erstmaligen Ausformulierung des Ziels der „Klimaneutralität“ im Grundgesetz erklärte Baerbock am Rande des Petersberger Klimadialogs in Berlin: „Ich glaube, das ist eine wichtige Botschaft“. Sie sagte, dass jede gesetzliche Regelung und sämtliche Maßnahmen in anderen Bereichen durch diese Grundgesetzänderung beeinflusst werden könnten. Wenn beispielsweise neue Straßen gebaut würden „oder was auch immer“, könne dies stets vor Gericht angefochten werden, sofern es nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Grundgesetz vereinbar sei, so ihre Aussage.
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CDU-Chef Friedrich Merz schätzt die juristische Sachlage hingegen gänzlich anders ein. Ihm zufolge habe man kein neues Staatsziel formuliert. Wirtschaftliche Nachteile sowie erweiterte Klagemöglichkeiten eröffne die Formulierung seiner Meinung zufolge nicht. „Es ist kein neues Staatsziel. Es gibt hier keine Veränderungen der Grundlagen in unserer Verfassung in dieser Frage“, so Merz konkret. Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte hingegen: „Wenn es da unterschiedliche Interpretationen dieses Passus gibt, dann kann man den vor Gericht wunderbar klären lassen“.
Union, SPD und Grüne haben in der vergangenen Woche im alten Bundestag ein umfassendes Schuldenpaket durchgesetzt. Neben der Lockerung der Schuldenbremse wurde zudem der Weg für die Aufnahme eines Sondervermögens in der Höhe von 500 Milliarden Euro frei gemacht. Dieses Sondervermögen ist für Infrastrukturprojekte und „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ vorgesehen.
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Bin gespannt wann die ersten Klagen die Rüstungsindustrie treffen, denn diese Industrie ist weder nachhaltig noch Klimaneutral.
Und so können vielleicht 10% der Wähler in Deutschland 90% der Wähler terrorisieren, mit Themen die überall auf der Welt zur Bedeutungslosigkeit verkommen. Danke CDU, Danke Herr Merz, sie wandeln wie zuerwarten in den Spuren von Merkel!
Es ist schon beunruhigend, dass nach der Verabschiedung dieser Grundgesetzänderung nicht einmal bei denen, die sie betrieben haben, Klarheit darüber besteht, was sie da eigentlich beschlossen haben.
Die Abschaffung des Verbandsklagerechts wäre in Schritt, den grünen Verhinderungs-NGOs den Weg zum Ziel zu verbauen. Leider in der derzeitigen Parlamentskonstellation ohne Aussicht auf Erfolg.
Historisch betrachtet ist die jetzige Grundgesetzänderung in der Tat weitreichend. Bisherige Staatsziele, etwa Umweltschutz oder soziale Gerechtigkeit, wurden bewusst abstrakt gehalten, um politische und juristische Handlungsspielräume offen zu halten. Baerbocks Erwartung, dass nun vermehrt gegen umweltschädliche Projekte geklagt werden wird, ist realistisch. Sie hat implizit die Tür für eine neue Generation von Klimaklagen weit geöffnet – und dies mit vollem Bewusstsein. Mit der Verankerung der Klimaneutralität im Grundgesetz könnte künftig nahezu jedes wirtschaftliche Großprojekt, jede neue Autobahn, jedes Kraftwerk und jeder Flughafenausbau zu einem juristischen Schlachtfeld werden – Deutschland riskiert damit einen jahrelangen Stillstand durch Gerichtsverfahren, die unsere Infrastruktur und Wirtschaft lähmen könnten.
Merz: es ist kein Staatsziel.
Ich müsste laut lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
Merz und seine Versprechen! Frisst den Grünen aus der Hand.
Wir werden ins Mittelalter zurück geklagt, vielleicht kommen wir wieder bei Pest und Hexenverbrennung an.
Wenn man will, kann man so ziemlich alles als klimaschädlich definieren.
Die NGO – Industrie wird sich entsprechend aufstellen.
Keinen Cent Steuergeld für diese Politik.
Die haben wirklich einen Sprung in der Schüssel