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„Wichtige Botschaft“

„Klimaneutralität“ im Grundgesetz: Baerbock geht von zahlreichen Klagen aus

Die kürzlich beschlossene Grundgesetzänderung verankert erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ in der Verfassung. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock sieht darin erweiterte Klagemöglichkeiten gegen vermeintlich klimaschädliche Projekte.

Baerbock geht davon aus, dass es künftig vermehrt zu Klagen gegen umweltschädliche Projekte kommen wird

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Mit der noch im alten Bundestag durch Grüne, SPD und Union durchgesetzten Grundgesetzänderung wurde erstmals das Ziel der „Klimaneutralität bis 2045“ verfassungsrechtlich festgeschrieben. Nach Ansicht von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock eröffnet dies die Möglichkeit, künftig vermeintlich umweltschädliche Bauprojekte vermehrt juristisch anzufechten.

Bezüglich der erstmaligen Ausformulierung des Ziels der „Klimaneutralität“ im Grundgesetz erklärte Baerbock am Rande des Petersberger Klimadialogs in Berlin: „Ich glaube, das ist eine wichtige Botschaft“. Sie sagte, dass jede gesetzliche Regelung und sämtliche Maßnahmen in anderen Bereichen durch diese Grundgesetzänderung beeinflusst werden könnten. Wenn beispielsweise neue Straßen gebaut würden „oder was auch immer“, könne dies stets vor Gericht angefochten werden, sofern es nicht mit dem Ziel der Klimaneutralität im Grundgesetz vereinbar sei, so ihre Aussage.

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CDU-Chef Friedrich Merz schätzt die juristische Sachlage hingegen gänzlich anders ein. Ihm zufolge habe man kein neues Staatsziel formuliert. Wirtschaftliche Nachteile sowie erweiterte Klagemöglichkeiten eröffne die Formulierung seiner Meinung zufolge nicht. „Es ist kein neues Staatsziel. Es gibt hier keine Veränderungen der Grundlagen in unserer Verfassung in dieser Frage“, so Merz konkret. Regierungssprecher Steffen Hebestreit erklärte hingegen: „Wenn es da unterschiedliche Interpretationen dieses Passus gibt, dann kann man den vor Gericht wunderbar klären lassen“.

Union, SPD und Grüne haben in der vergangenen Woche im alten Bundestag ein umfassendes Schuldenpaket durchgesetzt. Neben der Lockerung der Schuldenbremse wurde zudem der Weg für die Aufnahme eines Sondervermögens in der Höhe von 500 Milliarden Euro frei gemacht. Dieses Sondervermögen ist für Infrastrukturprojekte und „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045“ vorgesehen.

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53 Kommentare

  • Bin gespannt wann die ersten Klagen die Rüstungsindustrie treffen, denn diese Industrie ist weder nachhaltig noch Klimaneutral.

    74
  • Es ist schon beunruhigend, dass nach der Verabschiedung dieser Grundgesetzänderung nicht einmal bei denen, die sie betrieben haben, Klarheit darüber besteht, was sie da eigentlich beschlossen haben.

  • Und so können vielleicht 10% der Wähler in Deutschland 90% der Wähler terrorisieren, mit Themen die überall auf der Welt zur Bedeutungslosigkeit verkommen. Danke CDU, Danke Herr Merz, sie wandeln wie zuerwarten in den Spuren von Merkel!

    80
  • Historisch betrachtet ist die jetzige Grundgesetzänderung in der Tat weitreichend. Bisherige Staatsziele, etwa Umweltschutz oder soziale Gerechtigkeit, wurden bewusst abstrakt gehalten, um politische und juristische Handlungsspielräume offen zu halten. Baerbocks Erwartung, dass nun vermehrt gegen umweltschädliche Projekte geklagt werden wird, ist realistisch. Sie hat implizit die Tür für eine neue Generation von Klimaklagen weit geöffnet – und dies mit vollem Bewusstsein. Mit der Verankerung der Klimaneutralität im Grundgesetz könnte künftig nahezu jedes wirtschaftliche Großprojekt, jede neue Autobahn, jedes Kraftwerk und jeder Flughafenausbau zu einem juristischen Schlachtfeld werden – Deutschland riskiert damit einen jahrelangen Stillstand durch Gerichtsverfahren, die unsere Infrastruktur und Wirtschaft lähmen könnten.

    38
  • Die Abschaffung des Verbandsklagerechts wäre in Schritt, den grünen Verhinderungs-NGOs den Weg zum Ziel zu verbauen. Leider in der derzeitigen Parlamentskonstellation ohne Aussicht auf Erfolg.

  • Wenn man will, kann man so ziemlich alles als klimaschädlich definieren.
    Die NGO – Industrie wird sich entsprechend aufstellen.

    27
  • Wir werden ins Mittelalter zurück geklagt, vielleicht kommen wir wieder bei Pest und Hexenverbrennung an.

    31
  • Keinen Cent Steuergeld für diese Politik.

    19
  • Merz: es ist kein Staatsziel.
    Ich müsste laut lachen, wenn es nicht so traurig wäre.
    Merz und seine Versprechen! Frisst den Grünen aus der Hand.

    42
  • Ich weiß, Bäume sind keine Menschen! Aber ich bereite die Verfassungsklage eines „Straßenbaumes“ vor, der sich gegen das Wort „Klimaneutralität“ wehrt. Denn auch bei besten Bedingungen ist es dem Baum selbst nicht möglich, den CO2-Aufwand für Baumschule, Bewässerung, Transport, Pflanzung und (in Berlin) sechs Jahren Anwachspflege durch Stamm- und Kronenwachstum selbst zu kompensieren. Dazu kommen die alljährlichen Aufwendungen für Baumpflege, Offenhaltung des Lichtraumprofils für Busse und LKW, und die Laubsammlung und Transport zur Laubkompostierung. Bei der Laubkompostierung wird das in Blättern gespeicherte C02 atmosphärisch freigesetzt. Der Baum in seinem Schlußplädoyer: Die Forderung nach Klimaneutralität ist für „mich als Baum“ völlig unrealistisch, unnatürlich und nicht „baumgerecht!“

  • Dadurch, dass der Begriff „Klimaneutralität“ hohl ist, geht es nur um den damit erzeugten Lärm. Oder wie William Shakespeare einst schon wusste: The empty vessel makes the greatest sound (Heinrich V., 4. Akt, 4. Szene). Letztlich bleibt es von vornherein bloß Ausdruck einer schieren Pseudo-Aktivität, die nunmehr sogar Eingang im Grundgesetz gefunden hat.

  • Wenn Baerbock sich mit ihren erweiterten Klagemöglichkeiten man nicht täuscht; bedeuten doch vermeintlich klimaschädliche Projekte nicht selten, dass sie mindestens das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit existentiell tangieren; womit sie in Konflikt mit bisherigen Zusicherungen des GG geraten.

  • müsste man da nicht Baerbock wegen ihrer exorbitanten Flüge durch die Welt und damit dem Klimaziele widersprechenden Handlungen verklagen?

  • Hosianna! Frohlocket! Der völlige Untergang ist nah. Mit Hurra in den Abgrund!👍🏻😂🤪🤦🏻

  • Da bestehen die „Demokraten“ auf die Einhaltung des Grundgesetzes…also so wie es ihnen passt. Diese Doppelmoral ist so typisch!

  • Die haben wirklich einen Sprung in der Schüssel

  • die deutsche umwelthilfe wird sich nicht zweimal bitten lassen.
    die wetzen schon die messer 🙂

  • „Klagemöglichkeiten gegen vermeintlich klimaschädliche Projekte.“

    Da hätte ich gleich die erste Klage zu melden: Windkrafträder, welche unser Klima nachhaltig stören und nebenher die Landschaft um das Windkraftrad herum verwüsten, durch massive Betonarbeiten und später durch toxischen Feinstaub durch den Abrieb der Rotorblätter.

  • Verarmung, Unfreiheit und Elend werden bewusst in Kauf genommen, wenn nicht sogar beabsichtigt.

  • zB das Bundeskanzleramt für fast 1 Milliarden. Völlig überdimensioniert.Die Baerbock haut doch eh bald ab.

  • Merz ist ein Schwätzer.

    11
  • Der Wonnemonat MAI wurde in Deutschland durch den Depressionsmonat MERZ ersetzt. Die Baer-Böcke werden von den MERZ-Böcken klar in den Schatten gestellt.

  • Man kann jetzt schon Wetten abschließen, dass die Linksradikalen und grünen Ideologen die Dauerkläger sind.

  • Das Grundgesetz ist zu einem Gästebuch verkommen in das man schnell beim verlassen der Regierung noch schnell eine sinnfreie Widmung kritzeln darf.
    Schnell mal in 48 Stunden das Grundgesetz ändern? Wer hatn Text?

  • die Umwelthilfe sollte sich damit begnügen alte Menschen mit Klimaschutzcreme einzureiben.

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