Verwaltungsgericht Berlin
Klatsche für die Bundesregierung: Kanzleramt muss Corona-Protokolle ungeschwärzt offenlegen
Das Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, dass das RKI die Corona-Protokolle weitgehend entschwärzen muss. Die Argumentation der Hausjuristen des Bundeskanzleramts wurde für abwegig befunden.
Das Multipolar Magazin hatte vor rund zwei Monaten die sogenannten RKI-FIles veröffentlicht. Das RKI hatte jedoch weite Teile der über 200 Seiten umfassenden Dokumente schwärzen lassen. Der Frankfurter Arzt Christian Haffner wollte sich dies nicht gefallen lassen. Er verklagte die Bundesregierung auf vollständige Freigabe der Corona-Protokolle. Das Verwaltungsgericht gab dem Mann nun Recht. Es urteilte, dass dem Mann Zugang auch zu den geschwärzten Passagen gewährt werden muss. Nur einige ausgewählte Informationen dürfen unter Verschluss bleiben.
Das Verwaltungsgericht erklärte, dass dem Mann die Information über die Wirksamkeit einiger Impfstoffe und Medikamente zustehen. Der Frankfurter Arzt erklärte gegenüber der Berliner Zeitung, das Urteil sei ein „Teilerfolg, der wichtig ist, um über politischen Diskussionen über die medizinische Wirkung der Corona-Impfstoffe Transparenz herzustellen“. Die Argumentation der Bundesregierung wies das Gericht scharf zurück. Das Kanzleramt erklärte, dass die vollständige Freigabe der Protokolle die Teilnahme des Staates am Wirtschaftsleben „nachhaltig beschädigen“ könne.
Diese Auffassung hält das Verwaltungsgericht für abwegig und erteilte den Hausjuristen des Bundeskanzleramtes eine herbe Klatsche. Konkret erklärte das Gericht, dass die „Befürchtung, die Preisgabe der Informationen sei geeignet, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei einer zukünftigen zentralen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffung zu ihrem Nachteil zu beeinträchtigen und ihre Verhandlungsposition zu schwächen“, fernliegend.
Lediglich in einigen Teilfragen entschied das Gericht zum Nachteil Haffners. So bestehe etwa kein Informationsanspruch darauf, wie man sich innerhalb der Dokumente zur Corona-Politik Chinas positioniert habe. Ebenso blieb offen, ob die Protokolle so zu entschwärzen sind, dass die jeweiligen Aussagen einem konkreten Sachverständigen zuzuordnen sind. Das Berliner Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl das Bundeskanzleramt als auch der Mediziner aus Frankfurt haben noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Berufungszulassung zu stellen. Die Entscheidung über diesen liegt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Wer nichts zu verbergen hat, braucht keine Angst vor der vollständigen Freigabe und Entschwärzung haben und sich mit Klauen und vielen Anwälten dagegen wehren. Den Angstschweiß kann man riechen und das würde auch erklären, warum sich bereits einige Protagonisten aus der Plandemiezeit vom Acker machen wollen.
🙂
Die Namen dieser
Kriegs-Sklaven Roms sind bereits bekannt.
Nach der Entschwärzung kann angeklagt werden.
Jedoch wird niemand bestraft werden.
Auch nicht das Spahnferkel mit seiner Luxusvilla.
😉
Wenn überhaupt, dann natürlich erst NACH den Wahlen.
Würde die Protokolle vor der Wahl veröffentlicht und das Verbrechen im ÖRR breit getreten, dann würden das gesamte Parteienkartell unter die 5% Hürde fallen.
„Das Kanzleramt erklärte, dass die vollständige Freigabe der Protokolle die Teilnahme des Staates am Wirtschaftsleben „nachhaltig beschädigen“ könne.“
In einem fiktiven Clan-Roman würde das so klingen; “ Der Anwalt von Ali erklärt, dass sein Mandant nicht aussagen werde, da die Aussage seine Teilnahme am nächsten Museumseinbruch nachhaltig gefährdenden könnte.“
Nur Gauner schwärzen.
Finde ich toll ,das die Gerichte diese Arroganz dieser Regierung langsam aber sicher einmal in die Schranken weisen ,wie bei den AKW Protokollen.
Also, kurz gesagt, nur das unbedingt Notwendige darf geschwärzt werden. Was für eine Bananenrepublik!
„…die Teilnahme des Staates am Wirtschaftsleben „nachhaltig beschädigen“ könne.“
Teilnahme des Staates???
Am Wirtschaftsleben???
Hmm…
In welcher Form will er denn teilnehmen?
Und will der Staat überhaupt teilnehmen?
Und will er tatsächlich Wirtschaftsleben?
Fragen über Fragen ….
Der Angestellte(Regierung),darf also entscheiden wieviel und welche Informationen über seine Tätigkeit er seinem Arbeitgeber( Deutsches Volk) überlässt. Interessant.
„Nur einige ausgewählte Informationen dürfen unter Verschluss bleiben.“
„…kein Informationsanspruch darauf, wie man sich innerhalb der Dokumente zur Corona-Politik Chinas positioniert habe. Ebenso blieb offen, ob die Protokolle so zu entschwärzen sind, dass die jeweiligen Aussagen einem konkreten Sachverständigen zuzuordnen sind.“
Das klingt nach Schmierentheater. Man positioniert sich absichtlich auf Seiten des Klägers, um den Schein eines Rechtsstaates aufrecht zu erhalten. Nur ist das belanglos, wenn trotzdem die „ausgewählten“ Infos geschwärzt bleiben und keine Positionen und Bezüge nachvollziehbar sind.
Mal abwarten, was wirklich aufgedeckt wurde, aber wahrscheinlich nichts wirklich Belastendes…
„Das Kanzleramt erklärte, dass die vollständige Freigabe der Protokolle die Teilnahme des Staates am Wirtschaftsleben „nachhaltig beschädigen“ könne.“
Wieso das denn? Ohne jeden Zweifel hat die Regierung in höchstem Maße korrekt und vertrauenswürdig gehandelt, oder wollen die was anderes andeuten?
Steht dann auch noch dasselbe drin wie vorher ?
Diese Möglichkeit betrachte ich als nicht gegeben.
Das Volk interessiert die Ampelregierung einen Dreck. Demokratie sieht anders aus. Wir werden belogen und betrogen. Und natürlich ausgeraubt. Wo wird das enden??? Wir hatten mal eine Demokratie. Nun leben wir in einer lupenreinen Diktatur. Helmut Schmidt wird sich im Grabe umdrehen. Wann arbeitet die Regierung endlich, endlich wieder für das deutsche Volk??
Naja, wer gegen den Strom schwimmt kommt heutzutage selten soweit um an einem Oberverwaltungsgericht „Recht“ sprechen zu dürfen.
Die Druckerpatronenindustrie wird hierzulande Behördlicherseits wohl weiterhin nicht am Hungertuch nagen müssen.
Herr Dr.Haffner wird weitermachen bis alles ungeschwärzt veröffentlicht und überprüft
ist.Bisher ist es für ihn ein Teilerfolg.
Bei derartig dummdreisten Kanzleramtslügen
stehen die Chancen gut,dass sich Olaf+Co. die nächste Klatsche einfängt.
Herr Dr.Haffner schützen Sie sich gut.
Organisiertes Verbrechen kennt keine Skrupel.
Ein wunderbares Urteil. So etwas brauchen wir auch für die Impfverträge. Vollständige Offenlegung und dann eine Klage gegen Frau von der Leyen und ihre Helfer.
Es geht hier nicht um die sog. RKI-Files, die von Multipolar herausgeklagt wurden! Es handelt sich hier um die Protokolle des Expertenrates!
Endlich! Ich hoffe das Ganze fliegt den Verantwortlichen jetzt gehörig um die Ohren!
Ich will Handschellen klicken hören!
(frei nach Peter Hahne)
Was bitte heißt hier schon wieder weitgehenst. Warum nicht wieder alles? Ich möchte alle Lumpen wissen! Wir haben ein Reecht darauf!
Hier wurde etwas „geschwärzt“. Wenn das nicht rassistisch ist, weiß ich nicht, was rassistisch ist. „Schwärzen“ ist das „Blackfacing“ für Buchstaben, Wörter, ja ganzen Sätzen. Haben Wörter kein Anrecht auf Buntheit? Diskriminierung in Reinkultur: kein gelben, röten, grünen.
Schämt Euch!