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Verwaltungsgericht Berlin

Klatsche für die Bundesregierung: Kanzleramt muss Corona-Protokolle ungeschwärzt offenlegen

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, dass das RKI die Corona-Protokolle weitgehend entschwärzen muss. Die Argumentation der Hausjuristen des Bundeskanzleramts wurde für abwegig befunden.

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Das Multipolar Magazin hatte vor rund zwei Monaten die sogenannten RKI-FIles veröffentlicht. Das RKI hatte jedoch weite Teile der über 200 Seiten umfassenden Dokumente schwärzen lassen. Der Frankfurter Arzt Christian Haffner wollte sich dies nicht gefallen lassen. Er verklagte die Bundesregierung auf vollständige Freigabe der Corona-Protokolle. Das Verwaltungsgericht gab dem Mann nun Recht. Es urteilte, dass dem Mann Zugang auch zu den geschwärzten Passagen gewährt werden muss. Nur einige ausgewählte Informationen dürfen unter Verschluss bleiben.

Das Verwaltungsgericht erklärte, dass dem Mann die Information über die Wirksamkeit einiger Impfstoffe und Medikamente zustehen. Der Frankfurter Arzt erklärte gegenüber der Berliner Zeitung, das Urteil sei ein „Teilerfolg, der wichtig ist, um über politischen Diskussionen über die medizinische Wirkung der Corona-Impfstoffe Transparenz herzustellen“. Die Argumentation der Bundesregierung wies das Gericht scharf zurück. Das Kanzleramt erklärte, dass die vollständige Freigabe der Protokolle die Teilnahme des Staates am Wirtschaftsleben „nachhaltig beschädigen“ könne.

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Diese Auffassung hält das Verwaltungsgericht für abwegig und erteilte den Hausjuristen des Bundeskanzleramtes eine herbe Klatsche. Konkret erklärte das Gericht, dass die „Befürchtung, die Preisgabe der Informationen sei geeignet, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei einer zukünftigen zentralen Impfstoff- und Medikamentenbeschaffung zu ihrem Nachteil zu beeinträchtigen und ihre Verhandlungsposition zu schwächen“, fernliegend.

Lediglich in einigen Teilfragen entschied das Gericht zum Nachteil Haffners. So bestehe etwa kein Informationsanspruch darauf, wie man sich innerhalb der Dokumente zur Corona-Politik Chinas positioniert habe. Ebenso blieb offen, ob die Protokolle so zu entschwärzen sind, dass die jeweiligen Aussagen einem konkreten Sachverständigen zuzuordnen sind. Das Berliner Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl das Bundeskanzleramt als auch der Mediziner aus Frankfurt haben noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Berufungszulassung zu stellen. Die Entscheidung über diesen liegt beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

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