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Doppelmoral

Kinder-Vergewaltiger darf an Olympia teilnehmen, Pferdeschlägerin nicht

Die Dressur-Reiterin Charlotte Dujardin wurde für die Olympischen Spiele gesperrt, da sie vor vier Jahren ein Pferd geschlagen hat. Währenddessen darf der Beachvolleyball-Spieler und verurteilte Vergewaltiger eines Zwölfjährigen Mädchens Steven van de Velde ungehindert teilnehmen.

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Die britische Dressurreiterin und dreifache Goldsiegerin Charlotte Dujardin kann nicht an den Olympischen Spielen 2024 in Paris teilnehmen. Der Weltverband Fédération Equestre Internationale (FEI) hat sie für das Turnier suspendiert, nachdem der Vereinigung Aufnahmen zugespielt wurden, die Dujardin dabei zeigen, wie sie ein Pferd mit einer Peitsche schlägt. 

Die Aufnahmen sind bereits vier Jahre alt, wurden aber weniger als 72 Stunden vor Olympiabeginn veröffentlicht. Charlotte Dujardin wurde trotzdem umgehend ausgeschlossen, veröffentlichte eine Entschuldigung. 

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In Großbritannien ist man inzwischen nicht mehr so sicher, ob der rasche Ausschluss Dujardins nicht übereifrig war. Denn der Zeitpunkt so kurz vor der Olympiade macht skeptisch, wo die Aufnahmen schon so alt sind. Zumal der Anwalt, der das Video für seine Mandantin veröffentlichte, Niederländer ist. Die Niederlande gilt neben den Deutschen als Hauptrivale für die Briten in der Dressur. 

In den Medien wurde es so dargestellt, als hätte sie auf das Pferd eingeschlagen, es nahezu verprügelt. Tatsächlich gibt sie ihm Klapse auf das Hinterteil, während es läuft. Das Pferd ist erkennbar gereizt und schlägt aus. Bleibende Spuren hinterlässt die Peitsche nicht. 

Verurteilter Straftäter tritt für Niederlande an

Keine Spuren hinterlassen zu haben, kann Steven van de Velde nicht von sich behaupten. Vor zehn Jahren wurde der heute 29-jährige Niederländer in Großbritannien zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, weil er ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt hat. 

Er hatte das Mädchen auf Facebook kennengelernt, zunächst gab sie sich als 16 Jahre alt aus. Sie gab dann aber zu, erst 12 zu sein. Der Kontakt zwischen beiden brach ab. Später suchte Van de Velde jedoch aufs neue die Nähe zu ihr. An einem Tag, an dem die Mutter des Mädchens nicht zu Hause war, kam er zu ihr, gab ihr Alkohol und vergewaltigte sie dreimal. Er gestand die Vergewaltigungen vor Gericht.

Der verurteilte Straftäter darf aber ungehindert bei den Olympischen Spielen als Repräsentant für sein Land im Beachvolleyball antreten. Nur im olympischen Dorf wird er nicht wohnen – allerdings auf seine eigene Entscheidung hin. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) versicherte, dass es bei den Olympischen Spielen strenge Sicherheitsmaßnahmen gäbe, die den Schutz der weiblichen Sportlerinnen vor ihm gewährleisten würden. 

Der Sprecher des IOC Mark Adams erklärte, das Komitee sei mit der Lage alles andere als „glücklich und zufrieden“, aber: „Wir nehmen die Situation jetzt so, wie sie ist.“ Van de Velde hätte das Recht auf Rehabilitation – ein Recht, das Charlotte Dujardin nicht zuteilwurde. 

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