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"Systematischer Rassismus"

Kanada: Vergewaltiger muss nicht ins Gefängnis – weil er schwarz ist

Statt zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt ein kanadisches Gericht einen Vater, der seine Tochter vergewaltigte, u.a. wegen seiner dunklen Hautfarbe nur zu Hausarrest – denn seine „moralische Schuld“ müsse „im Kontext historischer Faktoren und des systemischen Rassismus bewertet werden“.

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Justitia war in diesem Fall nicht blind

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In der kanadischen Provinz Nova Scotia (Neuschottland) hat ein geistig behinderter Vater seine eigene, ebenfalls geistig behinderte Tochter wiederholt vergewaltigt, im Alter von 23 Jahren hat sie ein schwer geschädigtes Kind geboren. Der Vergewaltiger wurde nun verurteilt, allerdings weit unter dem, was dieser Mann eigentlich für eine Strafe verdient hätte.

Denn das zuständige Provinzgericht hat den Täter nur zu zwei Jahren Hausarrest statt der in den Verurteilungsrichtlinien vorgesehenen vier bis sechs Jahren Haft verurteilt. Ein Vorteil des Täters dabei: Seine Hautfarbe.

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„Relevante, systemische und Hintergrundfaktoren“

2 Jahre Hausarrest für eine Vergewaltigung, von der sich das Opfer wahrscheinlich nie vollständig erholen wird und aus der ein schwer behindertes Kind entstanden ist. Womit will man eine solche Entscheidung begründen? Unter anderem tut es die urteilende Richterin, mit der Hautfarbe des Täters – der Täter ist nämlich schwarz und gehört der „afrikanischen Community“ in Nova Scotia an.

Im Urteil steht wörtlich, die Richterin habe anerkannt, dass „relevante, systemische und Hintergrundfaktoren bei der Ausarbeitung einer Strafe berücksichtigt werden“ müssen.

Dann, so das Urteil: „Selbst wenn es sich um eine sehr schwere Straftat handelt, müssen die Auswirkungen des systemischen Rassismus und seine Folgen für den Straftäter berücksichtigt werden. Die objektive Schwere einer Straftat ist nicht die einzige Metrik für die Festlegung des Strafmaßes, das eine sorgfältige Abwägung aller Strafbemessungsziele widerspiegeln muss.“

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Schuld müsse „im Kontext des systemischen Rassismus“ betrachtet werden

„Die moralische Schuld eines afro-neuschottländischen Straftäters muss im Kontext historischer Faktoren und des systemischen Rassismus bewertet werden, wie es in diesem Fall geschehen ist. Der Hintergrund und der soziale Kontext des afro-neuschottländischen Straftäters können sich mildernd auf die moralische Schuldfähigkeit auswirken.“

Das Gericht urteilt also nicht mehr nur nach Handlungen des Täters, sondern auch, ob er „strukturellen Rassismus“ erlebt haben könnte. Erkennt man die bloße Hautfarbe als ein strafmildernder Faktor an, dann bröckelt die Gleichheit vor dem Gesetz.

Und das tut das Gericht in Kanada, im Urteil heißt es weiter: „Der hochgradig individualisierte Strafbemessungsprozess, der darauf abzielt, eine angemessene und verhältnismäßige Strafe für einen afrikanischen Straftäter aus Neuschottland zu bestimmen, muss den sozialen Kontext von Rassismus und historischer Ungerechtigkeit berücksichtigen.“

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