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Internetkriminalität

Kampf gegen Hass-Postings: Hessen will flächendeckende Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen

Hessen will über den Bundesrat eine systematische Vorratsdatenspeicherung durchsetzen, um Internetkriminalität besser bekämpfen zu können. Insbesondere bei „Hatespeech“ dürfte die Maßnahme wohl Wirkung zeigen.

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Die hessische Landesregierung will eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen, die den Kampf gegen „Internetkriminalität“ ausweitet – mit massiver Vorratsdatenspeicherung. Internetanbieter sollen verpflichtet werden, IP-Adressen aller Nutzer ohne jeden Anlass für einen Monat zu speichern – für den Fall, dass es Ermittlungen geben sollte.

Datenschutz dürfe kein Täterschutz sein, sagte Hessens CDU-Ministerpräsident Boris Rhein bei der Vorstellung bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt. Bei dem Vorhaben geht es laut Justizminister Christian Heinz (ebenfalls CDU) vor allem um sexuelle Gewalt gegen Kinder, jedoch auch um Hasspostings und Volksverhetzung, welche als schwere Straftaten bezeichnet wurden. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt musste seit Oktober 2022 knapp 30.000 Verfahren einstellen, weil keine IP-Adresse vorläge, argumentierte man.

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Anlasslose Vorratsdatenspeicherung wurde vom Bundesverfassungsgericht eigentlich untersagt, vom Europäischen Gerichtshof streng reglementiert. Vorratsdatenspeicherung könnte zu massiven Ermittlungswellen gegen sogenannte „Hass-Postings“ führen, da die vermeintlichen Täter durch die Speicherung der IP-Adresse in vielen Fällen erstmals ermittelbar werden würden. Angesichts der ohnehin geplanten Ausweitung dieses Kampfes u.a. durch eine neue Abteilung beim Bundeskriminalamt würde das dieser Agenda insofern wohl in die Karten spielen.

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