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Neuer Gesetzentwurf

Justizministerin Hubig plant Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung

In bestimmten Fällen soll künftig wegen Volksverhetzung verurteilten Straftätern das passive Wahlrecht entzogen werden können. Das plant Justizministerin Stefanie Hubig in einem neuen Gesetzentwurf.

Ein Gesetzentwurf aus Stefanie Hubigs Justizministerium plant eine Verschärfung des Volksverhetzungs-Paragrafen (IMAGO/)

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, bestimmten Straftätern, die wegen Volksverhetzung verurteilt worden sind, das passive Wahlrecht zu entziehen. Das sieht ein Gesetzentwurf zu einer im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarten Strafrechtsreform vor – darüber berichtete zuerst das Onlineportal Legal Tribune Online.

Demnach dürften Gerichte künftig bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten den Entzug des passiven Wahlrechts und den Verlust der Amtsfähigkeit verhängen. Der Entzug würde bis zu fünf Jahre dauern.

Zudem wird die Höchststrafe für Volksverhetzung von drei auf fünf Jahre erhöht. Als Begründung für die Verschärfung nennt das Gesetz das Ziel, die „demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens“ vor Repräsentanten zu schützen, die sich in „agitatorisch-aggressiver Weise“ gegen dessen Grundwerte wenden.

Der Entwurf greift auf Vorarbeit der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser zurück – ist jedoch noch deutlich schärfer gestaltet als Faesers Version. Bereits im Koalitionsvertrag war ein möglicher Entzug des passiven Wahlrechts, jedoch bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung, festgeschrieben worden – damals wurde das im Zusammenhang mit dem Kampf „gegen Hass und Hetze“ genannt.

Bisher ist der Entzug des passiven Wahlrechts mit massiven Hürden verbunden: Bei schweren Gewaltstraftaten wie Raub, Mord oder schwerer Körperverletzung kann ein Gericht einen solchen Wahlrechtsentzug für fünf Jahre anordnen. Ohne eine Verurteilung kann ein Grundrechtsentzug bei Einzelpersonen nur in einem langwierigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht durchgesetzt werden.

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Die neue Strafrechtsverschärfung ist offensichtlich gegen Politiker vermeintlicher extremer Parteien gerichtet. Vor allem Vertreter der AfD wurden dabei in den vergangenen Jahren wegen Volksverhetzung angeklagt – darunter auch der Thüringer Landeschef Björn Höcke. Die Verfahren wurden dabei, wie im Fall Höckes, meist eingestellt – zumindest bislang.

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133 Kommentare

  • Das wäre und ist der Todesstoß für die Meinungsfreiheit. Werden die Bürger das akzeptieren ? Bald ist Wahl…

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    • Die Michel in diesem Schland akzeptieren seit weit über 20 Jahren alles was die Reste von Demokratie , Freiheit und Rechtsstaatlichkeit weiter zerstört, daran wird sich bei dem Untertanenvolk auch nie etwas ändern!

      • Der Michel glaubte ja auch, das Merkel die Demokratie mitgebracht hat!

        • Nein, Merkel brachte die Stasikratie mit und machte die CDU zu einem jämmerlichen Linksgrün-Verein.

          1
    • Deshalb und nur deshalb MUSS die Legislative das VOLK sein.

      Denn das Volk soll und muss ALLEIN bestimmen können, nach welchen Regeln sie/es leben wollen/will als Gesellschaft.

      Das Beherrschen von Menschen endete eben nicht 1918, sondern lebt weiter durch den Parteienadel.

      Eine freie Gesellschaft, Demokratie – eine Fiktion des 20. und 21. Jh..

      PS: Eine Wahl wer als Beherrscher die jetzigen Beherrscher ablöst, kann KEINE Lösung sein.

      • das Volk ist zu dumm.
        Eine freie Gesellschaft setzt freie Menschen voraus und die haben wir nicht, weder im Denken noch in der Daseinsfürsorge.

        • Das ist leider zutreffend.

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        • stimmt:
          … denn Menschen, die „auf einer Scheibe“ leben, würden es fürchten, künftig „auf einer Kugel“ zu leben;

          0
    • Das erfährt doch fast niemand. Die meisten haben Long Tagesschau. Es sind nur wenige, die sich aktiv informieren. Und in deutscher Sprache gibt es relativ wenig. Aber der Trend ist unser Friend.

    • Werden die Bürger das akzeptieren ? Ja klar!

    • Springen Sie doch nicht auf jeden Quatsch hier gleich mit beiden Beinen drauf.
      Lesen,Kopfschütteln und weg damit.

    • Gibt es ein Gesetz, das eine Verhöhnung des Volkes durch Politiker, das Volk schützt?

    • Dann werden wohl bald die Altparteien entscheiden, welche Person man über den Vorwurf der Volksverhetzung aus dem politischen Wettbewerb ausschalten kann.
      Das Bestreben, auch die Gerichte mit willigen Gefolgsleuten zu besetzen, lässt sich schon länger beobachten und fügt sich in das Gesamtvorhaben ein.

    • Der Deutsche war nie freier, mündiger Bürger, sondern im Zweifel dann doch immer devoter, autoritätsgläubiger Untertan. Das ist sein Ding, das kann er so gut wie kein anderer,…bis in den Untergang wenn’s sein muss….

  • Mal weiterdenken, was das bedeutet. Die weisungsgebunden Staatsanwaltschaften klagen Politiker der AfD wegen angeblicher Volksverhetzung an – darunter fällt ja schon, wenn man einen Mann einen Mann und eine Frau eine Frau nennt. Die Gerichte entziehen den AfD-Politikern dann das passive Wahlrecht – und „UnsereDemokratie“ hat sich weiterhin ihre Posten gesichert.

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    • Das ist der Plan.

      • Deshalb müssen wir den Deutschen Richterbund unterstützen, weil der §146 GVG (also das Weisungsrecht) abschaffen will. Die kämpfen seit Jahren dafür, dass die Justiz sich selbst verwaltet. Deren Sieg würde bedeuten, dass sich Politiker endlich mal verantworten müßten. Man muß sich das mal bewußt machen; in der EU gibt es nur ein Land, das eine freie Justiz hat; Italien.

    • Das mag der Plan sein. ABER: Auch die SED und ihre Stasi hatten 1989 noch Pläne für ihre schmutzige Zukunft. Und???

      • Der Westen hat es noch immer nicht verstanden.

        • Stimmt, die meisten von denen kann man mit Schalke, billigem Bier und Porno sedieren.

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    • Wir werden von Ver****ern regiert, die schrecken vor nichts mehr zurück.

  • „Je näher der Zusammenbruch eines Imperiums rückt,
    desto verrückter sind seine Gesetze.“
    (Marcus Tullius Cicero 106 – 43 v.Chr.)

  • Irgendwann kommt das Karma zurück!

  • Mein Gott Walter……die Vorschläge aus der Regierung und den Altparteien werden immer skurriler und dubioser.
    Nur Drohungen und Verbote, sonst fehlt denen nichts ein.
    Armes Deutschland.

    • Wer plant jetzt die Internierungslager? 1988 hatte die SED-Stasi dafür eine eigene Planungsgruppe. Sind die wieder beauftragt?

  • Ich wette, jetzt wird jeder aussichtsreiche Oppositionskandidat mit Volksverhetzungsklagen überzogen das die Balken biegen.

    • Das ist der Plan.

    • Das Pendel kann aber auch sehr schnell zur anderen Seite ausschlagen.

      Und alle können sie uns nicht umbringen.

      • Wetten würde ich da nicht drauf.

        • Die SED hat es auch überlegt und geplant. Ich habe den Kessel am Dresdner Hauptbahnhof und den 9. Oktober 89 in Leipzig miterlebt.

          Da haben die Feiglinge auch so geredet wie Sie. Wir anderen hatten Mumm – und letztlich Erfolg.

          1
  • „Als Begründung für die Verschärfung nennt das Gesetz das Ziel, die „demokratische Verfasstheit unseres Gemeinwesens“ vor Repräsentanten zu schützen, die sich in „agitatorisch-aggressiver Weise“ gegen dessen Grundwerte wenden.“

    Das sollte sie sich nochmal durh den Kopf gehen lassen.
    Denn wenn Corona juristisch aufgearbeitet wird, wird das Gesetz bestimmt auf viele von Grünen, SPD und CDU zutrffen und dann Verurteilungen zur Folge haben.

    • Richtig! Daran sieht man wieder, dass auf der linken Seite ein erhebliches Defizit in Sachen Risikoanalyse und Folgenabschätzung besteht.

      Dann muss auch das Baerbock wegen „Alle Männer lügen“ aus dem Verkehr gezogen werden… Und eine Reihe von Äußerungen der Damen Faeser, Haßelmann, Dröge, MASZ, Bas und Reichinek werde ich dann auf diese Delikte prüfen.

    • Selbst ohne Corona müssten die alle belangt werden, insbesondere die pathologischen Russlandhasser und Kriegstreiber!

      • Hallooo,
        das Einzige was ich legal hassen darf ist Putin. Und jetzt kommst Du und willst mir auch das noch verbieten.
        Ja wo sammer dann hier ?

        -20
        • Sie sollten an Ihren kognitiven Kompetenzen arbeiten.
          Man muss so nicht leben… lassen Sie sich helfen.

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    • Genau diese Argumente sind so fadenscheinig. Warum sagt sie nicht klar und deutlich wir Teilen unsere Vollversorgung nicht weder den üppig gedeckte Tisch noch die Privilegien denn gehören uns allein, das wäre ehrlich. Und mit dem Vorwand Demokratie kommen glaubt kein Mensch mehr seit der Brandmauer.

  • Please take over, Mr. President. 🇺🇸
    Thank you!

  • Sehr riskant! Dann müsste ja für viele SED-Kandidaten und etliche Grüninnen das Eis seeeehr dünn werden.

  • Ich schließe mich vielen Kommentatoren an. Mord, Raub, Körperverletzung – das sind von der Rechtsgutsverletzung her halbwegs eindeutige Taten. Wenn man sieht, was manche schon für „Volksverhetzung“ halten, dann wäre ein solches Gesetz ein weiterer Rückbau des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates – und diese Ansicht wohl nicht weit von einer „Delegitimierung des Staates“ bzw. von „Volksverhetzung“ entfernt.

  • Das – vorgelagerte – Hauptproblem ist doch, dass § 130 StGB Volksverhetzung wie viele andere Paragrafen interpretationsbedürftig und fähig ist. Pauschale Aggressivität gegenüber einer „nationalen, rassischen, religiösen oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmten Gruppe“ bzw. eine Äußerung, die „die Menschenwürde anderer dadurch angreift,“ dass sie „eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe … beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,“ muss nachgewiesen werden, was als intersubjektives Urteil gar nicht so leicht ist. Und hier scheinen Beleidigungen der Großgruppe der „Deutschen“, auch Beschimpfungen von Parteien/Parteimitgliedern („Nazipartei“) in praxi in der Rechtsprechung nicht eingeschlossen zu sein. Also, was für den einen V. ist, ist es für den anderen Betrachter vielleicht nicht so eindeutig.

  • Ja sind wir denn wieder on der DDR?

    • Sieht so aus..!?

    • Ich ahnte es1989 schon. Aber das man so lange dafür brauchte dachte ich nicht.

  • Da sollten die USA mal genau hinschauen.

  • Man kann nur hoffen, dass Trump weiter, für eine echte Demokratie, intervenieren wird…

  • Der Begriff der Volksverhetzung ist wachsweich. Er wird von vielen hart an der Grenze der Verfassungsgemäßheit gesehen. Auf diese Norm einen schweren Grundrechtsentzug zu setzen, stellt einen großen Denk- und Rechtsfehler dar!

  • Ich bin fuer den Entzug.des passiven Wahlrechts bei korrupten Politikern und von Steuergeld verprassenden Politikern.

  • Ich hoffe, die Amerikaner schreiten endlich ein. Die Entwicklung in Deutschland gefällt mir gar nicht.

    • Mir auch nicht, wir sind auf keinen guten Weg. Wenn ich überlege wohin der führt wird mir schwindlig.

  • Der Staat schafft sich ab, er delegitimiert sich selbst.

  • Das ist Wahnsinn.

  • Hass und Hetze erlebe ich nur sowohl als Schwuler, wenn ich LGBTQ sachlich und vernünftig kritisiere, da für mich diese Gemeinschaft in der klassischen Schwulen- und Lesbenbewegung bereits alles erreicht hat und die heutige Ausrichtung mehr politische Ideologie ist, die mit Gleichheit und Normalität nichts mehr zu tun hat, als auch im Hinblick darauf, mich als frauenfeindlich und Frauenhasser verunglimpfen lassen zu müssen, nur weil ich meiner Mutter dankbar bin, dass sie meinen Bruder und mich in den 80ern und 90ern nicht in Ganztagseinrichtungen gebracht hat, um Karriere zu machen.

    Bei beiden Themenfeldern werde ich (obwohl ich selbst schwul bin und Frauen achte und schätze) seit Jahren online von politisch links-rot-grünen Nutzern aufs Übelste beschimpft, beleidigt und verunglimpft – da kann ich noch so bemüht sachlich schreiben.

    Kümmert das irgendeinen Politiker, ein Meldeportal oder eine Staatsanwaltschaft?

    • Ach so, noch etwas: sich in der heutigen Zeit der Volksverhetzung schuldig zu machen, tja, dafür braucht es nicht viel, ist doch inzwischen fast alles, was kritisch, nicht genehm und „frei Schnauze“ geäußert wird bei bestimmten Themen, sofort Volksverhetzung, allerdings nur in eine einzige Richtung – die linke Gegenseite kann meist äußern, was sie will, ohne strafrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.

      Mal abgesehen davon ist der Volksverhetzungsparagraf so oder so extrem schwammig, so dass man oft gar nicht weiß oder einschätzen kann, wann man in dieser „Demokratie“ lieber den Mund halten sollte.

      • Ja, und gerade das Unbestimmte steigert die Macht der Entscheider

    • Haben Sie es schon mal im hessischen Denunzianten-Portal versucht ?

      -14
      • @Wortleser. So etwas mache ich nicht. Das ist eben der Unterschied zwischen mir und üblen Denunzianten wie man sie heute noch aus Belarus kennt. Zudem würde das dort doch eh niemanden interessieren. Da gibt es auf AN einen guten Artikel, der genau das zum Thema hatte.

  • Da werden dann ganz viele ihr Wahlrecht verlieren die sich heute noch auf der richtigen Seite wähnen. Denn solche Gesetze funktionieren natürlich in beide Richtungen. Hätte z.B. Lübcke sein Wahlrecht verloren? Ein Gericht hätte zu der Einschätzung JA kommen können. Alles eine Frage der Machtverhältnisse.

  • Das Altparteienkartell schützt sich vor Konkurrenz, der Rest ist Lametta.

  • Die Absicht ist kristallklar. Verbot der AfD auf kaltem Wege durch die Hintertür. Man muss nur den Begriff Volksverhetzung schön flexibel interpretieren.

    • Sie haben es bei Marie le PEN in Frankreich gesehen und denken das können wir auch.

  • Ich bin so froh dass Links vorbei ist…

    • Der ist gut. 🤠

  • Soll das ein Versuch der Volksfrontparteien werden, bei den anstehende Landtagswahlen die Kandidaten der AfD von den Wahlen auszuschalten?

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