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Strafunmündig

Junger Marokkaner begeht über 70 Einbrüche und wird nicht strafrechtlich verfolgt

Obwohl ein junger Marokkaner bereits 70 Einbrüche mit seiner Bande beging, ist er noch auf freiem Fuß. Da er erst elf Jahre alt ist, gilt er als strafunmündig und kann noch über zwei Jahre ohne strafrechtliche Konsequenzen kriminell sein.

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Ein elfjähriger Marokkaner begeht über 70 Einbrüche und wird nicht strafrechtlich belangt

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Eine zehnköpfige kriminelle Jugendbande treibt in Hamburg und im angrenzenden Schleswig-Holstein ihr Unwesen. Im Mittelpunkt steht ein elfjähriger Marokkaner, der im November 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und kurze Zeit später in die kriminelle Jugendbande gelangte. Über 70 Einbrüche gehen auf das Konto der Bande, für die der Elfjährige eine zentrale Schlüsselrolle spielt, wie die Bild berichtet.

Da in Deutschland Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, muss der Elfjährige keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten. Einen Umstand, den die kriminelle Jugendbande ausnutzt. So auch bei den fünf Einbrüchen, die der Elfjährige am vergangenen Dienstag Norderstedt beging. Während der Elfjährige den Einbruch beging und diverse Wertegegenstände wie Schmuck aus den Häusern entwendete, stand sein Kollege Schmiere. Beide wurden nach dem fünften Einbruch an dem Tag von der Polizei festgenommen. Während sein Kollege aufgrund seines Alters, immerhin ist er 16 Jahre alt, in Untersuchungshaft kam, musste der Elfjährige wieder auf freien Fuß gelassen werden.

Alle Mitglieder der kriminellen Jugendbande sind beim gleichen Kinder- und Jugendnotdienst in Hamburg untergebracht und kennen sich daher. Der Elfjährige wurde seit seiner Ankunft bereits über 100 Mal bei der Polizei als vermisst gemeldet. Bisher gelingt es den Behörden und den Betreuern nicht, die kriminelle Jugendbande wieder auf den Weg der Rechtsstaatlichkeit zu führen.

Der elfjährige Marokkaner kann noch über zwei Jahre kriminell sein, ohne dass er strafrechtliche Konsequenzen fürchten muss. Bis dahin müssen sich die Anwohner auf weitere Straftaten der kriminellen Jugendbande einstellen, die im Fall des elfjährigen Marokkaners nicht strafrechtlich geahndet werden.

In Deutschland gibt es immer wieder Debatten um die Strafunmündigkeit. Besonders stark wurde das Thema in der Öffentlichkeit nach dem Mord an der zwölfjährigen Luise im März 2023 im rheinland-pfälzischen Freudenberg debattiert. Da die beiden Täterinnen zwölf beziehungsweise dreizehn Jahre alt waren, musste sie keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten. Die jüngere der beiden Täterinnen hatte sich vor der Tat über die rechtliche Situation der Strafunmündigkeit in Deutschland informiert. Die zuständige Staatsanwaltschaft stellte seine Ermittlungen im Herbst 2023 ein.

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