Verfassungsrichterin
Juli Zeh zu Corona: „Wir Richter haben versagt“
Juli Zeh, Verfassungsrichterin in Brandenburg, spricht von einem Versagen der Justiz in der Corona-Krise. Auch die Rechtsanwältin Jessica Hamed berichtet, wie Richter rechtsstaatliche Verantwortung wegschoben und das Regime von Verordnungen aus Angst gewähren ließen.
Juli Zeh hat ein Versagen der Justiz während der Coronamaßnahmen angeprangert. „Ich finde eben auch, dass wir Richter alle auch versagt haben in der Coronazeit“, sagte die bekannte Autorin. Zeh ist auch Richterin am Brandenburger Landesverfassungsgericht. Bei einer Veranstaltung der CDU-nahen „Denkfabrik21“ führte sie weiter aus: „Es ist in der Coronazeit ja unheimlich viel im Eilrechtsschutz entschieden worden – notwendigerweise, weil es musste schnell gehen.“
Aber: Zeh sprach auch von Angst bei Richtern, gegen die Coronamaßnahmen vorzugehen. „Soll ich jetzt derjenige sein, der die Maskenpflicht aufhebt und hinterher infizieren sich 20.000 Leute? Das Parlament hat es nicht hingekriegt“, erläuterte sie die Gedanken von Richtern, die völlig allein gelassen worden wären.
Die Rechtsanwältin Jessica Hamed führte in der Coronazeit viele Verfahren. Auch sie spricht von einer „Angst“ bei Richtern. Verantwortliche hätten sich das Thema wie eine heiße Kartoffel hin – und hergeschoben. Ein Richter, so die Anwältin, habe sie gebeten, eine Maßnahmen-Thematik doch bitte an einem anderen Gericht zu behandeln, um selbst keine Grundsatzentscheidung treffen zu müssen. „Das war das Bild, das ist die Praxis, mit der ich jeden Tag konfrontiert war“, meint Hamed auf der R21-Veranstaltung. Ein vorsitzender Richter sagte ihr: „Ich habe mir nochmal die Umfragewerte angeschaut – die Menschen stehen immernoch hinter den Maßnahmen.“ Hamed war erschüttert. „Wir haben keine Tyrannei der Mehrheit“, sagte sie. „Wie kann das eigentlich sein?“
Auf der Veranstaltung „Zwischen Covid und Klima – Grundrechte unter Vorbehalt?“ diskutierten Persönlichkeiten aus verschiedenen Bereichen und aus unterschiedlichen politischen Lagern auf Einladung der CDU-nahen Denkfabrik R21. Sie einte, dass sie in der Pandemie besonders feinsinnig und sensibel zu der Frage Stellung bezogen hatten, „ob und inwieweit individuelle Freiheitsrechte einem vermeintlichen oder tatsächlichen kollektiven Gut untergeordnet werden sollen oder können.“
Die Richter waren nicht die Opfer, die allein gelassen worden sind.
Sie sind die Täter, die die kritischen Wissenschaftler, Mediziner, Rechtsanwälte und Bürger im Kampf gegen das Coronaverbrechen allein gelassen haben,
Es ist gut, dass Frau Zeh diese Äußerungen gemacht hat, aber es fehlt der nächste Schritt und eine der Ursachen des ganzen Schlamassel:
Es gibt keine unabhängige Justiz und wirkliche Gewaltenteilung, denn die Judikative wird von einem Justizminister aus den Regierungsparteien geleitet.
Der kommt aus der Exekutive. Die Richter und Staatsanwälte arbeiten also nicht nach Recht und Gesetz, sondern nach Vorgaben der aktuellen Mehrheiten. Das ist falsch und macht Richter und Staatsanwälte beeeinflussbar und linientreu, da sie sonst Nachteile befürchten müssen. Sie dürfen oft gar nicht ermitteln oder Strafanzeigen machen oder annehmen, da sie weisungsgebunden sind. Das sollte Frau Zeh öffentlich anprangern, sie weiß es doch. Ansonsten sind ihre Aussagen wertlos.
Frau Zeh macht es sich einfach. Ein Richter Dettmer der sich alle Beweise und Fakten zu Corona erarbeitet hat und sich dann gegen diese Maskenpflicht in den Schulen/Kindergärten entschieden hat (mit Beweiseaufnahme). Wird bis heute politisch verfolgt von genau diesen Richtern und Politkaspern die sie nennt.Ein Richter muss Bewiesaufnahme machen und er kann nicht einfach sagen das RKI hat gesagt. Eine Behörde die auf de Weisung der Spitzenpolitik aus dem Bund hören muss kann kein Teil der Beweisaufnahme sein, besonders dann wenn man eindeutig sieht das sie Lügt. Die Masken sind Staubmasken das sagen bereits die technischen Daten deshalb wirken die nicht man müsste für eine Wirksamen Schutz eine Art ABC Halbmasken die dann auch gegen solche Teilchen wirken können benutzen. Dies ist in der Arbeitsmedizin bekannt und es waren alle diese Maßnahmen ein Verstoß gegen Art.1 +2 des GG. Deren Aushebelung zeigen eindeutig das das GG nach dem Völkerrecht nur ein Provisorium durch die USA/GB sind.
Ja hinterher wenn es egal ist kann man sich immer hinstellen und den großen Mahner spielen. Unfug. Ablenkung. Leeres Gewäsch. Wir werden nicht vergessen.
Und was soll uns das für die Zukunft sagen? Jedesmal wenn ein Richter „Angst hat“ mit seiner ausschließlich dem Gesetz verpflichteten Entscheidung anzuecken oder den Mächtigen auf die Füße zu treten muss der Bürger Angst haben seiner Rechte beraubt zu werden? So billig kommt ihr nicht davon, wir vergessen und vergeben nichts.
Blablabla… No Mercy. Hier wird nichts verziehen. Richtern, Staatsanwälten und Polizisten sowieso nicht! 😡
Der Weimarer Richter der sich traute hier ein Urteil zu sprechen, wurde selbst angeklagt und verurteilt! Wieso wird das nicht thematisiert?
Alle Corona-Entscheidungen haben es unterlassen zu prüfen, ob das IfSG als wirksame Ermächtigungsgrundlage herangezogen werden konnte. Jedenfalls sind die Formulierungen mehrdeutig und damit auslegungsbedürftig. Diese Auslegung ist aber in ausnahmslos allen Entscheidungen übersprungen worden. Es gab keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes. Nicht umsonst trägt „Justzia“ eine Augenbinde. Alle Richter waren von Blindheit geschlagen.
Es gab keine Güterabwägung mehr, sondern nur noch eine Mengenabwägung. Die Bevölkerung als diffuse Menge von Menschen zählt allemal mehr als der einzelne Mensch mit seinen individuellen Rechten.
In allen Urteilen findet sich derselbe oder ähnliche Wortlaut zu den Abwägungskriterien. Dann folgt ohne jede weitere Subsumption eine Schlussfolgerung, die ungefähr stets so lautete: Nach alledem überwiegen eindeutig die drohenden Nachteile für die Bevölkerung. Das Interesse des Einzelnen hat demgegenüber zurückzustehen.
Dafür sind viele Richter bis heute noch sehr aktiv in Sachen Corona gegen Menschen, die nichts anderes getan haben um ihr Recht auf Leben zu verteidigen! Richter denken immer noch, sie stehen über dem Gesetz. Auch nach der Naziära wurde unter Richtern nichts aufgearbeitet!
Das Vertrauen in Richter ist unbegründet. Schon immer waren sie Handpuppen.Feige und angepasst.
Bei Eilanträgen zur Ausgangssperre die Eilanträge ablehne ist kein Versagen. Das ist eines Rechtsstaates nicht würdig, denn genau dafür gibt es Eilanträge. Nachdem das Kind 7 Tage im Brunnen lag, kann es nicht mehr gerettet werden. Eine Untersuchung für die Ablehnenden Richter ist zwingend Notwendig. Das war eine Aktive Rechtsbeugung.
Die Justiz ist doch sonst immer so „staubtrocken“ und agiert rein rational auf Basis von Gesetzen und auf ihrer Verfahrenspraxis. Ob ein Urteil dazu führt, dass daraufhin irgendwas Schlimmes passiert, liegt m.E. nicht in der Verantwortung der Richter, solange sie sich strikt an das Recht halten.
Bis dahin war es so, dass Verordnungen oder Gesetze, die grundrechtseinschränkenden Charakter besitzen, plausibel begründet werden mussten. Dies bedeutete im Falle einer z.B. Maskenpflicht, dass der Gesetzgeber an dieser Stelle nachweisen muss, dass diese Maßnahmen die Wirkung x haben, damit das Gericht die Verhältnismäßigkeit nachvollziehen und eine Entscheidung überhaupt treffen kann.
Das ist auf breiter Front nicht passiert. Auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht fiel darunter. Das Gericht wäre in der Pflicht gewesen, Nachweise einzufordern, die einen Fremdschutz klar belegen. Nur DANN wäre dies rechtens gewesen.
Ja, es ist immer blöd, wenn man die Vorzüge eines Amtes genießen möchte, aber die damit verbundene Verantwortung scheut, vor allem die möglichen Nachteile, wenn man nach seinem Gewissen handeln soll. Es war leicht, über die Richter der Nazi-Zeit den Stab zu brechen und so zu tun, als man selbst integer geblieben wäre. Wer über andere urteilen will, sollte es nur dann tun, wenn er selbst schon in deren Situation war. Allerdings erwarte ich nicht, dass die aktuelle Juristenklasse in ihrer Gesamtheit irgendwie Demut zeigen würde. Früher war das ja auch nicht der Fall. Nun ja, es ist wie es ist.
Als Arzt musste ich auch gegen den Mainstream meine Patienten schützen mit der Gefahr verurteilt zu werden. Trotzdem bin ich angetan von den Richtern wenigstens jetzt unter Nennung ihres Namens ihr Versagen zuzugeben.Das lässt auf eine bessere Zukunft und notwendige Gewaltenteilung zwischen Exikutive und Judiskative schließen.Liebe zu den Menschen bewegt Berge.
Wir haben als Richter versagt?Würde eher behaupten,das Richter und Justiz immer und andauernd versagen.Und nicht nur in Sachen Corona.Die Justiz in Deutschland betreibt nur noch Täterschutz und lässt viele Opfer in Agonie( qualvoller, auswegloser Zustand)zurück.Täter haben hier noch kaum Strafen zu befürchten. Außer bei nicht zahlen von GEZ,Falschparken und Schwarzfahren.Unsere Politiker dürfen jegliche Straftaten gegen Staat und Bürger vollbringen und müssen sich nie dafür wirklich verantworten.
Wir brauchen keine Justiz mehr.
Wenn Richter aus Angst, eine falsche Entscheidung zu treffen, nicht nach besten Wissen und Gewissen urteilen, dann sind sie fehl am Platz. Das Gericht hat den Sachverhalt zu ermitteln und muss diesen dann rechtlich subsumieren. Hierbei kann es soviele Sachverständige hinzuziehen, wie es benötigt, um sich ein abschließendes Bild zu machen. Tut es dies nicht, sondern entscheidet nach politischen Vorgaben, so liegt hierin ein klarer Rechtsverstoss, möglicherweise sogar eine Rechtsbeugung vor und nicht lediglich ein menschliches Versagen.
Noch heute noch glauben selbst kritische Richter, dass eine Masken Pflicht das Infektionsgeschehen maßgeblich beeinflusst hätte. Virologen in Wuhan und anderswo tragen schon seit eher im Labor fremdbelüftete Überdruckanzüge. Der einzig wirksame Schutz. Auch alle arbeitsmedizinischen Erkenntnisse aus der Vorcovid19zeit wurden von den Gerichten über Bord geworfen. Hier zeigt sich mal wieder : „Juris non calculat.“ oder besser „Juris non cogitat.“
Was das Grundgesetz wert ist, zeigt uns dessen ‚
Artikel 139:
„Die zur >Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus< erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
Wenn also der Stellvertreter (Leutnant Лейтена́нт oder Oberleutnant Старший лейтенант) des Kommandeurs der sowjetischen Kommandantur in Techentin (Dorf im Kreis Parchim, Bezirk Schwerin, DDR) den paar hundert Techentinern etwas schriftlich oder mündlich verkünden ließ, dann galt und gilt dies vor dem Grundgesetz.
Das traf und trifft nicht nur auf die Sowjets und Sowjetinnen zu und auf alle anderen sog. Befreier, sondern auf jeden beliebigen Menschen auf Erden, der autorisiert war oder es zu sein meinte, Rechtsvorschriften zur „Befreiung des deutschen Volkes … „ zu erlassen.
Eine solche Verfassung ist – mit Verlaub – einen Scheißdreck wert.
Es gab doch Richter und Beamte, die gegen die Corona-Maßnahmen geurteilt haben. Diese wurden kurzerhand entlassen oder bekamen eine Hausdurchsuchung und eine Anklage. Das sollte Frau doch bitte Zeh bitte auch erwähnen, das mutige und rückgratstarke Menschen sofort abgestraft und medial als Aussätzige bezeichnet wurden.
Das ist das wirkliche Versagen der Justiz, das selbst jetzt noch solche Menschen verurteilt und bestraft werden.
Nein. Denn der Selbstvorwurf ‚versagt zu haben‘ ist Konformität aus der entgegengesetzten Richtung.
Versagt der Taliban oder Nordkoreaner, weil sie sich ihrer Bezugsgruppe nicht widersetzen – nein.
Menschen entwickeln sich in Phasen – auch Juristen. Nach der Pubertät folgt die Konformität. Phasen können nicht einfach übersprungen werden.
Es wird voraussichtlich noch viele Jahrhunderte dauern, bis es allgemein bewusst wird. Vermutlich mit dem Übergang der Epoche Aufklärung zu ihrer nachfolgenden.
Ob in der Zukunft Gesellschaften sich die Fähigkeiten erarbeiten können, Ketzer zu würdigen, bleibt offen. Denn Ketzer entwickeln sich auch in Phasen und der Trugschluss ‚Wissen würde zur Vernunft führen – Myside Bias‘ bleibt ihre Hürde.
Liebe Frau Zeh: Herr Harbarth und seine „Kollegen“ haben seit 2020 kein einziges mal das Kindeswohl und die Elternrechte und deren Bürgerrechte GG1-20 geschützt.Was sich diese Scheininstitution erlaubt hat seit 2020 hat nichts mehr mit einem Verfassungsgericht, wie es fälschlicherweise heißt, Das die körperliche Unversehrtheit , wie alle anderen Bürgerrechte auch, ein Abwehrrechte des Bürger gegen den Staat ist und nicht der Staat gegen den Bürger anwenden darf, ist ein verfassungsrechtlicher Fakt der nicht disskutiert oder umstritten ist. Herr Papier sagte dies deutlich mich wundert nur das alle anderen ehemaligen Verfassungsrichter hier den Mund gehalten haben. Dies hatten wir schon 2 mal Adolf H und die DDR seit 9.11.1918 als man Deitschland ins Chaos stürzte mit voller Absicht der Angelsachsen.
Aus wessen Mund nicht umgehend die Wahrheit spricht, hat als Richter oder Staatsanwalt keine Berechtigung.
Werte Kommentatoren , was immer noch bis zum HEUTIGEN Tage ausbleibt ist der Nachweis nach denKochschen Postulaten das es Tatsächlich so genannte “ viren “ gibt !!!!
Wo ist der ?!
Wo ist die “ wissenschaftlich / NACHVOLLZIEHBARE “ Puplikation veröffentlicht worden ?!