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Wegen „Remigrationsplänen“

Jetzt doch Einreise-Verbot für Martin Sellner

Martin Sellner soll nun diesmal wirklich die Einreise nach Deutschland untersagt werden. Dies bestätigte jetzt das Ausländeramt Potsdam. Begründung ist das Potsdamer Treffen.

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Der Gründer der Identitären Bewegung, Martin Sellner, darf dieses Mal nun nicht nach Deutschland einreisen. Wie der 35-jährige Aktivist in einem Video auf der Plattform „X“ selbst mitteilte, hat die Ausländerbehörde der Stadt Potsdam ihm ein Einreise-Verbot erteilt. Die Potsdamer Behörde bestätigte dies der Süddeutschen Zeitung. Es ist der nächste staatliche Versuch, Sellner den Zutritt zu verweigern, nachdem der erste Versuch Ende Januar für die staatlichen Behörden in einer Blamage geendet hatte.

Mitte Februar hatte der Bürgermeister von Potsdam, Mike Schubert (SPD), bei einer Demonstration gegen Rechts dies bereits angekündigt. Damals erklärte er: „Wir wollen mit allen rechtsstaatlichen Mitteln verhindern, dass er seine Hetze hier verbreiten kann.“

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Potsdamer-Treffen als Begründung

Anlass für das Einreise-Verbot ist wie beim ersten Versuch das inzwischen berühmte Treffen von Rechten, Rechtskonservativen und AfD-Funktionären im November in einer Villa am Lehnitzsee in Potsdam. Sellner, führender Kopf der „Identitären Bewegung“ (IB) im deutschsprachigen Raum, hatte dort nach den fehlerhaften und bewusst falschen Recherche des Magazins Correctiv angeblich Pläne für eine groß angelegte „Remigration“ präsentiert, geframet damals als ein Verschwörungstreffen zur Planung einer millionenfachen Abschiebung von Einwanderern und Deutschen mit Migrationshintergrund.

Stück für Stück wurden der Correctiv-Spin seitdem aufgedeckt und zerpflückt (Apollo News berichtete). Das Treffen reicht nun trotzdem für ein erneutes Einreise-Verbot. Die Behörde aus Potsdam beruft sich bei der Entscheidung auf die Geschehnisse im November.

Erste Runde endete in einer Blamage

Das erste Kapitel Sellner gegen deutsche Behörden endete Ende Januar peinlich für den Staat. Nachdem am 27. Januar medial bekannt gemacht wurde, dass der Österreicher nicht einreisen dürfe, hatte es Martin Sellner trotzdem beinah problemlos geschafft an dem deutschen Grenzschutz vorbeizukommen. Bei einer Grenzkontrolle hätten Bundespolizisten nicht gewusst, ob eine Sperre vorliege und ihn nach einer Durchsuchung – inklusive kritischer Inspektion seiner Zahnbürste – durchgelassen, berichtete der Österreicher damals. Mit den Worten: „Ich darf einreisen, danke Scholz“ setzte der IB-Aktivist damals seine Reise nach Passau fort.

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Eigenen Angaben zufolge wurde Sellner, von der Bundespolizei damals befragt, was er in Deutschland vorhabe und wie lange er bleiben wolle. Er habe erklärt, sein Ziel sei es, in Passau nur einen Kuchen zu essen und im Anschluss wieder zurück nach Österreich zu reisen, um seinen Mietwagen zurückzugeben. Eigenen Angaben zufolge hat Sellner auch keinen Asylantrag gestellt. Später erklärte Sellner das er bei jeder Grenzüberschreitung kontrolliert wird und sollte er politischen Veranstaltungen besuchen, könnte ihm die Einreise verweigert werden.

Das nun ausgesprochene Verbot soll Sellner generell die Einreise verwehren. Das Verbot gelte „prinzipiell sofort“, sagte eine Stadtsprecherin. Die Bundespolizei kann Sellner jetzt an der Grenze die Einreise verweigern. „Nach Einreise nach Deutschland kann eine Person, gegen die ein Einreise- und Aufenthaltsverbot besteht, abgeschoben werden“, so die Stadtsprecherin gegenüber der Bild weiter. „Außerdem ist eine Einreise entgegen einem Verbot strafbar und kann strafrechtliche Konsequenzen haben.“

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