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Sachsen

„Hetzjagden“ in Chemnitz 2018: Gericht lehnt Verfahren ab

Insgesamt neun Angeklagte sollen sich nach Vorwürfen der Chemnitzer Staatsanwaltschaft 2018 an sogenannten „Hetzjagden“ in Chemnitz beteiligt haben. Das Landgericht folgt dieser Einschätzung jedoch nicht und hat jetzt die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt.

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2018 wurde in Chemnitz ein Deutscher von einem Migranten getötet. In der sächsischen Stadt kam es daraufhin zu Großprotesten. Insgesamt neun Angeklagten wurde zur Last gelegt, nach dem von AfD, Pegida und Pro Chemnitz organisierten Trauermarsch Teilnehmer einer Gegenkundgebung angegriffen und elf Personen verletzt zu haben. An einer sogenannten „Hetzjagd“ sollen sie sich beteiligt haben. Das Landgericht Chemnitz hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens nun jedoch abgelehnt.

Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten vor, „Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen im Stadtzentrum“ begangen zu haben. Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Das Gericht argumentierte, dass die Strafbarkeit für die zur Last gelegten Tatbestände voraussetze, dass die Beschuldigten selbst als Täter oder Mitwirkende an den Taten beteiligt waren. Dies sei jedoch nicht feststellbar.

Den Ermittlungen zufolge erschöpfe sich die Beteiligung aller Angeklagten „in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten“. Zwar erkannte man an, dass es gewalttätige Ausschreitungen gegeben hatte, den Angeklagten war eine Teilnahme hieran jedoch nicht nachzuweisen. Gegen den Beschluss haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dies bereits getan. Jetzt liegt die Entscheidung beim Oberlandesgericht Dresden.

In einem früheren Verfahren im Zusammenhang mit dem damaligen Vorfall entschied das Landgericht im Januar, das Verfahren gegen drei verbliebene Angeklagte von ursprünglich neun einzustellen. Diese mussten jeweils 1.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Bereits zuvor war die Zahl der Angeklagten durch verschiedene Faktoren reduziert worden, darunter Verfahrenseinstellungen und die Tatsache, dass ein Angeklagter flüchtig und ein weiterer in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht war.

Ende August 2018 wurde der 35-jährige Deutsche Daniel H. von dem Iraker Alaa S. und einem seit dem untergetauchten Komplizen getötet. In Chemnitz kam es in der Folge zu tagelangen Protesten. Zwei weitere Deutsche erlitten schwere Verletzungen. Der Iraker S. wurde bereits zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Nach einem Trauermarsch am 1. September 2018 kam es nach Angaben zahlreicher Medien zu „Hetzjagden“ gegen Ausländer. Auch Altkanzlerin Angela Merkel benutzte das Wort. Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen wurde von seinem Posten entfernt, als er erklärte, dass eben keine „Hetzjagden“ stattfanden.

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