Sachsen
„Hetzjagden“ in Chemnitz 2018: Gericht lehnt Verfahren ab
Insgesamt neun Angeklagte sollen sich nach Vorwürfen der Chemnitzer Staatsanwaltschaft 2018 an sogenannten „Hetzjagden“ in Chemnitz beteiligt haben. Das Landgericht folgt dieser Einschätzung jedoch nicht und hat jetzt die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt.
2018 wurde in Chemnitz ein Deutscher von einem Migranten getötet. In der sächsischen Stadt kam es daraufhin zu Großprotesten. Insgesamt neun Angeklagten wurde zur Last gelegt, nach dem von AfD, Pegida und Pro Chemnitz organisierten Trauermarsch Teilnehmer einer Gegenkundgebung angegriffen und elf Personen verletzt zu haben. An einer sogenannten „Hetzjagd“ sollen sie sich beteiligt haben. Das Landgericht Chemnitz hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens nun jedoch abgelehnt.
Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten vor, „Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in elf tateinheitlichen Fällen im Stadtzentrum“ begangen zu haben. Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Das Gericht argumentierte, dass die Strafbarkeit für die zur Last gelegten Tatbestände voraussetze, dass die Beschuldigten selbst als Täter oder Mitwirkende an den Taten beteiligt waren. Dies sei jedoch nicht feststellbar.
Den Ermittlungen zufolge erschöpfe sich die Beteiligung aller Angeklagten „in der bloßen Anwesenheit und dem Mitlaufen in einer Menschenmenge am Ort der Gewalttätigkeiten“. Zwar erkannte man an, dass es gewalttätige Ausschreitungen gegeben hatte, den Angeklagten war eine Teilnahme hieran jedoch nicht nachzuweisen. Gegen den Beschluss haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Die Generalstaatsanwaltschaft hat dies bereits getan. Jetzt liegt die Entscheidung beim Oberlandesgericht Dresden.
In einem früheren Verfahren im Zusammenhang mit dem damaligen Vorfall entschied das Landgericht im Januar, das Verfahren gegen drei verbliebene Angeklagte von ursprünglich neun einzustellen. Diese mussten jeweils 1.000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Bereits zuvor war die Zahl der Angeklagten durch verschiedene Faktoren reduziert worden, darunter Verfahrenseinstellungen und die Tatsache, dass ein Angeklagter flüchtig und ein weiterer in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht war.
Ende August 2018 wurde der 35-jährige Deutsche Daniel H. von dem Iraker Alaa S. und einem seit dem untergetauchten Komplizen getötet. In Chemnitz kam es in der Folge zu tagelangen Protesten. Zwei weitere Deutsche erlitten schwere Verletzungen. Der Iraker S. wurde bereits zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt. Nach einem Trauermarsch am 1. September 2018 kam es nach Angaben zahlreicher Medien zu „Hetzjagden“ gegen Ausländer. Auch Altkanzlerin Angela Merkel benutzte das Wort. Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen wurde von seinem Posten entfernt, als er erklärte, dass eben keine „Hetzjagden“ stattfanden.
Schade, dass die Justiz dazu fast 6 Jahre brauchte. Die nicht stattgefundenen Hetzjagden gingen medial um die ganze Welt, aber von dem Mordopfer sprach bald keiner mehr.
Inzwischen sind solche Gewalttaten fast Alltag geworden.
Ja, da hat die böse Frau aus der Uckermark wohl nicht die Wahrheit gesagt, vielleicht weil ihre „Politik“ auch genau dazu geführt hat?
Das will ja auch niemand hören.
Maaßen hatte Recht.
Merkel sollte im Knast sitzen, stattdessen gibts einen Orden nach dem anderen!
Warum werden eigentlich Politiker angegriffen aber niemand von den ÖRR die mit den größten Schaden im Land anrichten?
Damit sagt das Gericht im Grunde auch, dass Dr. Maaßen zu Unrecht entlassen wurde. Im übrigen ist ein Video von ihm viral, in dem er sagt, dass er 2015 bei Schäuble war und ihm sagte, dass er dafür sorgen solle, dass Merkel zurücktritt nach ihrer eigenmächtigen Grenzöffnung. Schäuble gab ihm zwar recht, sagte aber, er könne das nicht ,dann das würde die CDU sprengen. Die Partei, und natürlich seine Position, waren wichtiger als das deutsche Volk und das Land.
Es war mehr als voraussehbar . Wie bei der Correctiv-Kampagne wurde der Kampf gegen Rechts gegen berechtigte Empörung der Bürger eingesetzt.
Wer nicht die Antifas Zeckenbiss Version glaubte wurde als Rechter beschimpft oder sogar um seinen Job fürchten. eine Entschuldigung wäre angebracht. Aber diese wird es nie geben. Es bleibt ein Toter der nichts gegen eingewanderte Messerkriminalität machen konnte.
& JAHRE, um im Endeffekt festzustellen, dass es kein Verfahren geben kann, weil NICHTS von den Vorwürfen wahr ist !!!!
ALLES WIEDER nur ERFUNDENE Anschuldigungen, von den öffentlichen Meinungsmachern ( wie z.B. auch der Habeckangriff auf der Fähre)!
Sehe ich da Licht am Horizont? Eine politisch motivierte Staatsanwaltschaft ist auf den Fels eines unabhängigen Gerichts aufgelaufen und ist abgesoffen.
Es sind Entschuldigungen an Herrn Maaßen fällig. Er war der John Maynard, der Kurs gehalten und uns gerettet hätte, aber finstere Meuterer und Piraten haben ihn von der Brücke gestoßen.
(Alles mal freundlich ausgedrückt und umschrieben – der Feind der Demokratie liest mit!)