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Nordrhein-Westfalen

Unterlassungserklärung: Hendrik Wüst darf nicht mehr für „So Done“ werben

Als Ministerpräsident warb Hendrik Wüst für das Abmahn-Start-up „So Done“. Jetzt musste NRW eine Unterlassungserklärung in dieser Sache abgeben.

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Hendrik Wüst hatte für eine Firma geworben, die das Internet nach Beleidiungen durchsucht und diese anzeigt.

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Ministerpräsident Hendrik Wüst darf nicht mehr für „so Done“ oder eine andere Firma werben. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat eine Unterlassungserklärung abgegeben, es zu unterlassen, zu werben und/oder werben zu lassen. Das berichtet Bild. Wirbt das Bundesland dennoch, muss eine Vertragsstrafe gezahlt werden. 

Grundlage für die Unterlassungserklärung ist die Tatsache, dass Ministerpräsident Wüst in seiner Funktion als Ministerpräsident für die Firma „So Done“ geworben hatte. Der Anwalt Joachim Steinhöfel sagte zu Bild: „Wüst nutzt sein offizielles Amt, um Werbung für ein Wirtschaftsunternehmen zu machen. Das verstößt gegen seine Pflicht zur neutralen und objektiven Amtsführung und ist rechtswidrig.“ Er hatte den Ministerpräsident abgemahnt. Auch Robert Habeck hatte der Anwalt abgemahnt, weil dieser ebenfalls als Minister auf der Webseite der Firma geworben hatte. 

Das Unternehmen schrieb auf seiner Internetseite, dass das Zitat von Wüst „zur Vermeidung von möglichen Missverständnissen entfernt“ worden sei. Das Wirtschaftsministerium hat laut Bild bis 15 Uhr Zeit, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. „So Done“ ist eine Meldestelle, die das Internet mit Künstlicher Intelligenz nach Beleidigungen durchsucht. Anschließend prüft das Start-up, ob die Beleidigungen strafrechtlich relevant sind. Wenn sie justiziabel sind, bietet die Firma straf- und zivilrechtliche Verfolgung an. Muss der Täter eine Geldstrafe zahlen, bekommt „So Done“ die Hälfte von dem Betrag.

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