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Verfassungsschutz-Chef

Haldenwang feiert AfD-Urteil: „Sonne lacht für freiheitlich-demokratische Grundordnung“

Verfassungsschutzchef Haldenwang zelebrierte in einem öffentlichkeitswirksamen Auftritt am Montag das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Einstufung der AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“. Er sieht sich in seinem Vorgehen gegen die Partei bestärkt.

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Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte im Rechtsstreit zwischen Bundesverfassungsschutz und AfD am Montag, dass der Inlandsnachrichtendienst die Partei als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen darf. Das bedeutet, dass das Amt nachrichtendienstliche Mittel gegen die Partei einsetzen darf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kündigte bereits eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an.

Doch das hindert Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), nicht daran, sich schon jetzt als strahlenden Sieger im Kampf gegen „Verfassungsfeinde“ zu inszenierten. „Die Sonne lacht heute über Köln. Die Sonne lacht über Münster. Die Sonne lacht für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung“, erklärte er vor Medien am Montag in Köln. „Das BfV hat heute im Verfahren der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall auf ganzer Linie obsiegt.“

Der Behörden-Chef nutzte die Gelegenheit, um sich bei allen Mitarbeitern des BfV zu bedanken, insbesondere bei jenen, „die wegen dieser wichtigen Arbeit aus bestimmten Kreisen öffentlich und in sozialen Medien in den vergangenen Monaten immer wieder mit Hass und Hetze überzogen wurden, denen verfassungswidriges und rechtswidriges Verhalten vorgeworfen wurde und die unerträgliche Beleidigungen aushalten mussten. Sie alle können sich durch das Urteil bestätigt fühlen in ihrer Arbeit.“ Das Urteil sei „ein Erfolg für den gesamten Rechtsstaat, für die Demokratie und für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.“

Die Aussage ist insofern bemerkenswert, da das Gericht lediglich bestätigt, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall zulässig ist. Das heißt noch lange nicht, dass die Partei tatsächlich verfassungsfeindlich ist. Als Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Haltungen in der AfD nannte Haldenwang „Hass und Hetze gegen Muslime, gegen Migranten aller Art“. Außerdem soll es Anhaltspunkte für „demokratiefeindliche Bestrebungen“ geben.

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