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Urteil als Notfall

Mit diesem absurden Plan will Habecks Berater die Schuldenbremse umgehen

Der Habeck-Berater und Wirtschaftsprofessor Jens Südekum schlägt wegen der Haushaltskrise die Ausrufung einer Notfallsituation vor. Als Grund soll dabei gerade das KFT-Urteil des Bundesverfassungsgerichts herhalten, das er so auf eine Stufe mit Krieg oder Naturkatastrophen stellt.

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Wirtschaftsprofessor Jens Südekum berät Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und gehört zum wissenschaftlichen Beirat in Habecks Ministerium. Dieser stellt nun eine Umgehung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Teilhaushaltssperre in den Raum.

Er schlägt die Ausrufung einer Notfallsituation nachträglich für 2023 und für 2024 vor. Keine völlig neue Idee, bemerkenswert ist allerdings, wie er sie begründet. Denn das soll weder mit dem Klimaschutz, noch mit den Kriegen in Israel und der Ukraine geschehen. Stattdessen meint der Habeck-Berater, man solle bei der Notfallsituation auf die „neuen Rahmenbedingungen der Finanzpolitik seit dem BVerfG-Urteil abstellen“.

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In anderen Worten: Er will keine anderen Gründen vorschieben, um in Reaktion auf das Urteil einen Notfall zu erklären, sondern er will das Urteil des Verfassungsgerichts selbst zum Grund und Auslöser einer Notfallsituation machen und damit indirekt auf eine Stufe mit Naturkatastrophen und Krieg stellen. Es herrscht ein Notfall, weil ein verfassungswidriges Vorgehen vom Gericht zurückgepfiffen wurde, sozusagen.

Die Ampel hätte „im guten Glauben an die Rechtmäßigkeit“ den Haushalt verabschiedet.Durch das aktuelle Urteil des Verfassungsgerichts hätte sich nun jedoch eine Notlage ergeben, was eine wesentlich höhere Schuldenaufnahme ermögliche. Die Ausrufung einer Notfallsituation könne mit einfacher Mehrheit erfolgen. Dennoch rät der Habeck-Berater dazu, eine große politische Mehrheit zu suchen, um „weitere Klagen zu vermeiden“.

Andere Optionen seien unrealistisch

Als weitere Option käme dem Wirtschaftsprofessor zufolge eine „generelle Reform der Schuldenbremse“ in Betracht. Bei Investitionsausgaben könne Südekum zufolge die Schuldenbremse fallen. „Die Schaffung eines neuen Sondervermögens“ sei eine weitere Möglichkeit. Beide Optionen sind jedoch sehr unrealistisch, da zur Verabschiedung jeweils eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich ist.

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Weitere Möglichkeiten, die Haushaltskrise zu überwinden, sieht der Professor wenig. „Sozial ausgewogene Steuererhöhungen“ seien zwar „mittelfristig durchaus bedenkenswert“, hierunter könne etwa die Erhöhung des Solidaritätszuschlags, ein höherer Spitzensteuersatz oder eine „Reform“ der Erbschaftssteuer fallen, biete sich aber in der gegenwärtigen konjunkturellen Situation nicht an. Einsparpotentiale im Haushalt sieht der Habeck-Berater nur wenige.

Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. 60 Milliarden Euro, die in den Klima- und Transformationsfonds (KFT) umgeschichtet wurden vom Bundesverfassungsgericht gesperrt. Das Finanzministerium hat die Haushaltssperre nun nahezu auf den gesamten Etat ausgeweitet.  Die Ampel steht damit vor den finanziellen Trümmern ihrer Politik.

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