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Mit Rap-Videos gegen Diskriminierung

„Hab ich was gegen!“ – Die peinliche Kampagne von Ferda Ataman

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine neue Kampagne zur Bewerbung des Antidiskriminierungsgesetzes gestartet. Bereits unerwünschte Komplimente sind demnach rechtlich relevante Diskriminierung, aber Israel-Hass bekommt eine Plattform.

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Die Antidiskriminierungstelle des Bundes (ADS) unter der Leitung der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman hat was gegen Diskriminierung: Das Antidiskriminierungsgesetz oder auch: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das ist eigentlich nicht neu – es trat 2006 in Kraft und beruht auf Antidiskriminierungsrichtlinien der EU von 2000. Trotzdem hat die ADS gerade jetzt entschieden, eine Kampagne zur Bewerbung dieses Gesetzes zu starten. Man will die diskriminierten Bürger Deutschlands über ihre unbenutzten Rechte aufklären – mit Rapvideos auf Instagram und Bannerplakaten auf den Straßen. Man hat wahrlich weder Kosten noch Mühen gescheut. 

Das AGG ist das Allheilmittel gegen so ziemlich alles. In der Kampagne werden nur einige Fallgruppen zusammengefasst. Wenn die Personalchefin sagt: „Für den Job sind Sie zu alt!“, greift das AGG. Wenn sie im Hotel sagen: „Als Paar können Sie hier nicht einchecken!“, greift das AGG. Wenn der Fitnesstrainer sagt: „Nimm die Kippa ab!“, greift das AGG. Wenn du an der Clubtür hörst: „Typen wie du heute nicht!“, greift das AGG. Wenn die Vermieterin sagt: „Aber nur ohne Kopftuch!“, greift das AGG. Wenn in der Kündigung steht: „Weil Sie taub sind, klappt es nicht“, greift das AGG. Und wenn der Kollege sagt: „Scharfe Figur, Süße!“, greift das AGG auch. 

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Wir haben es also mit Altersdiskriminierung, Diskriminierung wegen der Sexualität, Antisemitismus, Rassismus, Islamophobie, Behindertenfeindlichkeit und Sexismus zu tun. Ein Fall sticht schnell ins Auge: Gelten unangebrachte Komplimente wirklich schon als rechtlich strafbare Diskriminierung? Diese Frage beantwortet der „Diskriminierungs-Check“, den die AGS auf der extra eingerichteten Website habichwasgegen.de bereithält. Und ja: Im Arbeitsumfeld ist Schutz gegen Diskriminierung vor dem Arbeitsgericht einklagbar. 

Verharmlosung echter Diskriminierung 

Eindeutiger als Diskriminierung erkennbar ist der Fall des Juden, dem das Tragen seiner Kippa untersagt wird. Doch fällt dieser Fall im Vergleich zum anderen Beispiel für Religionsdiskriminierung trotzdem harmlos aus. Immerhin wird die Muslima der Kampagne nicht etwa beim Gewichtheben gestört, sondern man verweigert ihr eine Wohnung. 

Für Antisemitismus hätte es definitiv eindeutigere Fälle geben können – gerade weil die Realität gerade so viele Beispiele liefert. Dass ein antisemitischer Fitnesstrainer nun das Musterbeispiel für rechtliche Schritte gegen Diskriminierung sein soll, wird der aktuellen Lage nicht gerecht. Es wirkt lieblos. Auch weil im Rappvideo im Bezug auf Antisemitismus umgangssprachlich von „dissen“ gesprochen wird, während bei den anderen Fälle klar als Diskriminierung und Vorurteilen gesprochen wird.  

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Es ist fragwürdig, warum hier so ein Wertungsunterschied vorgenommen wird. Problematisch ist das deshalb, weil es Hinweise gibt, dass es sich hierbei nicht um einen Zufall handelt. Liegt es vielleicht daran, dass das Interesse von Ferda Ataman eher dem „antimuslimischen Rassismus“ gilt als dem Antisemitismus?

Wie der Staat Israel-Hass eine Plattform bietet

Der Vorwurf, sie habe zum Angriff auf Israel am 7. Oktober lange geschwiegen stimmt zwar nicht – sie äußerte sich bereits am 8. Oktober auf Instagram dazu. Ich denke nicht, dass Ferda Ataman Antisemitismus unbedingt egal ist – ihr passt nur nicht ins Bild, von wem er ausgeht. Fakt ist: Der Nahostkonflikt hat offengelegt, in welchen Bevölkerungsgruppen Antisemitismus nicht etwa nur in extremistischen Randgruppen vorkommt, sondern breitflächig und offen ausgelebt wird. Ferda Ataman mag sich gegen Antisemitismus ausgesprochen haben – doch zu muslimischem Antisemitismus schweigt sie. 

Drei Tage nach den terroristischen Gräueltaten in Israel gibt sie ein Statement zu Rechtsextremismus und Nazi-Terror ab. Und erschwerend kommt dazu: Vor der „Hab ich was gegen!“-Kampagne organisierte die Antidiskriminierungsstelle (ADS) die Kampagne „Diskriminierung ist verboten“ – Hier ist eine andere Muslima das Beispiel für Religionsfeindlichkeit. Dabei handelt es sich um die ägyptisch-deutsche Schauspielerin Tua El-Fawwal. Auf Instagram verbreitet sie Videos über die Unterstützung der Palästinenser und teilt einen Beitrag, der Israel Kriegsverbrechen unterstellt. 

Außerdem postet sie Beiträge von Global South United, einer pro-palästinensischen Organisation, die wegen ihrer latent antisemitischen Äußerung auffällt. Viele der pro-palästinensische Demonstrationen in Kreuzberg und Neukölln – auf denen es immer wieder zu Ausschreitungen kommt – sind von Global South United organisiert gewesen. Den Aufruf zur nächsten Demonstration am 11.11. hat El-Fuwwal auf ihrem Instagram-Account verbreitet. Zu ihrem Account findet man übrigens sehr leicht, weil der Account der ADS ihn in ihrem Beitrag verlinkt. Israel-Hass bekommt so eine staatlich finanzierte Plattform. Zwar gibt die Antidiskriminierungsstelle an, seit 2021 nicht mehr mit der Schauspielerin zusammenzuarbeiten und die Kampagne mit Tua El-Fawwal ist vor Amtsantritt von Ferda Ataman entstanden. Fest steht jedoch trotzdem: Obwohl die Antidiskriminierungsstelle Kenntnis von den Aktivitäten El-Fawwals hat, ist ihr Video samt der Verlinkung zu ihrem Account noch auf dem Instagram-Account der ADS online.

Wenn Antidiskriminierung gefährlich wird

Und noch etwa ist an der Kampagne problematisch. Mit der tauben jungen Frau, der wegen ihrer Behinderung gekündigt wurde, mag man erstmal Mitleid haben. Doch ein Bekannter von mir arbeitet im OP und hat vor kurzem eine neue Mitarbeiterin ins Team bekommen, die stark schwerhörig war. Es dauerte nicht lange bis mehrere Mitarbeiter begannen, sich zu weigern mit ihr zusammen in den OP zu gehen. Weil sie behindertenfeindlich waren? Nein, weil die neue taube Kollegin nur die Hälfte mitbekam und die Arbeit, die sie nicht erledigen konnte, von den anderen mitgemacht werden musste. Feuern konnte man sie nicht, weil es Behindertendiskriminierung gewesen wäre. 

Die Vorgesetzten stimmten einer Versetzung erst zu, als ein Patient kurz nach seiner OP einen Herzstillstand erlitt, ohne dass sie – die einzige in der Nähe – das bemerkte oder eingriff. Dem Patienten konnte erst geholfen werden, als ein anderer Mitarbeiter zufällig dazu kam. Zugegeben, der OP-Saal ist ein Extremfall. Im Büro mag man mit solchen Einschränkungen besser umgehen können. Und man muss ja auch sagen, dass es wichtig und begrüßenswert ist, dass Behinderte sich nach ihren Möglichkeiten einen eigenen Lebensunterhalt verdienen und ein möglich unabhängiges Leben führen können. 

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In den meisten Fällen hängt von fehlerfreier Arbeit nicht das Leben eines Menschen ab. Doch der Fall meines Bekannten ist ein gutes Beispiel, wie weitreichend der Begriff der Diskriminierung heutzutage ausgelegt wird. In diesem Fall musste erst im wahrsten Sinne des Wortes ein Menschenleben in Gefahr sein, bis ausreichend Argumente vorlagen, eine Versetzung zu rechtfertigen. 

Ist jetzt alles Diskriminierung?

Und so lässt diese Kampagne einige Sorgen zu: Sind viele der vorgestellten Fälle so minderschwer, weil es schwer ist, wirklich harte Fälle von Diskriminierung in eine muntere bunte Rap-Kampagne unterzubringen? Oder kann man wirklich schon einen Rechtsstreit vom Zaun brechen, wenn man vom Türsteher wegen uneindeutiger Gründe vom Club abgewiesen wird? Muss man im Alltag bei jeder unglücklich gewählten Äußerung rechtliche Konsequenzen fürchten? Viele der Musterbeispiele in der Kampagne sind gar nicht eindeutig diskriminierend. Wenn ein Türsteher sagt: „Typen wie du heute nicht!“ – ist das wirklich so eindeutig darauf bezogen, dass der Abgewiesene schwarz ist? 

Tatsächlich gibt es von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Flyer, der speziell über die Rechte bei Abweisungen durch Türsteher aufklärt. „Du darfst rein“, heißt das Schriftstück, deren Publikation unter anderem im Rahmen eines EU-Projekts gefördert wurde und als Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zählt. „Deine Freundinnen und Freunde kommen problemlos in den Club. Nur für Dich ist beim Türsteher oder bei der Türsteherin immer wieder Schluss? Wer nicht „typisch deutsch“ aussieht oder mit Akzent spricht, ist häufig Diskriminierungen ausgesetzt. Gerade auch an der Diskotür.“ 

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Ja, wer kennt sie nicht, die blond und blauäugige Partyszene, die mit ihren Mittelscheiteln im Berghain oder das Kitkat dominieren, während alle anderen draußen bleiben müssen. Für Schutz vor Diskriminierung ist von Seiten des Staates also gesorgt: Aber nur wenn sie von Türstehern oder Fitnesstrainern ausgeht. Sind es dagegen islamistische Mobs, hat man hierzulande nur Statements über Rechtsextremismus parat. Und achten Sie in Zukunft darauf, welcher Kollegin Sie Komplimente wegen ihres Kleides machen. Sonst sehen Sie sie mit Ferda Ataman vor Gericht wieder. 

Hinweis: In einer früheren Version konnte der Eindruck entstehen, dass Tua El-Fawwal Teil der Kampagne „Hab ich was gegen“ war. Das ist falsch. Sie war Teil einer früheren Kampagne unter dem Motto „Diskriminierung ist verboten!“, die zwar auf das gleiche Gesetz gerichtet ist, aber vor Amtsantritt von Ferda Ataman entstand.

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