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„Gesichert extremistisch“ 

Gerichtsurteil bestätigt Verfassungsschutz – versucht Faeser jetzt die Junge Alternative zu verbieten?

Das Kölner Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland, die Junge Alternative, als gesichert rechtsextrem einstufen darf. Das könnte Pläne beflügeln, ein Verbotsverfahren durchzuführen.

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Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Junge Alternative (JA), die Nachwuchsorganisation der AfD, als gesichert rechtsextrem einstufen darf. Die Entscheidung wurde bereits am Montag per Beschluss getroffen und weist einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurück, den die AfD und die JA im vergangenen Juni gestellt hatten. Das Gericht erklärte in seiner Mitteilung, dass das BfV die Junge Alternative als Organisation mit „gesichert extremistische Bestrebungen“ behandeln dürfe. Dies markiert einen weiteren Schritt in einem anhaltenden rechtlichen Streit, bei dem die Partei und ihre Jugendorganisation gegen die Einstufung als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz im April 2023 vorgehen.

Das Gericht wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab, was bedeutet, dass die Einstufung der JA als extremistisch vorerst bestehen bleibt. Die AfD und die JA haben jedoch die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wäre zuständig, über mögliche Beschwerden zu entscheiden.

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Das könnte den Plänen eines JA-Verbots neuen Auftrieb verleihen. Ein Verbot der Jungen Alternative würde sich anders gestalten als ein Verbot der AfD selbst, da es sich bei der JA um einen Verein handelt, wie es in der Satzung festgelegt ist. Für ein Vereinsverbot gelten rechtlich andere Hürden als für ein Parteiverbot, was möglicherweise zu einem schnelleren und einfacheren Ablauf führen könnte. Allerdings ist zu betonen, dass dies juristisch nicht unumstritten ist. Gemäß Artikel 9 des Grundgesetzes, der die Vereinigungsfreiheit regelt, dürfen sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck in Vereinen zusammenschließen. Allerdings legt Absatz 2 dieses Artikels fest, dass Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten sind.

Ein solches Vereinsverbot könnte allerdings das Innenministerium eigenmächtig verhängen – Nancy Faeser schloss dies jüngst nicht aus. In der aufgeheizten Anti-AfD-Stimmung könnte ein Vorstoß, die JA zu verbieten, der nächste Schritt sein.

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38 Kommentare

  • Sollen sie doch machen. Sollen sie am besten gleich alles verbieten, was mit der echten Opposition zu tun hat. Bitte auch die nächsten Wahlen verbieten. Ansonsten ist ja die „Demokratie“ in Gefahr. Sollen sie all das ruhig machen. Der Souverän bleibt aber das Volk. Und das wird durch solche offensichtlich undemokratischen Maßnahmen bestimmt nicht umerzogen. Sondern weiter aufgebracht. Bis dem Staat wirklich alles um die Ohren fliegen wird.

  • Da sie die AfD nicht einfach verbieten können (wie sie das nur zu gerne wollten), muss es eben scheibchenweise gemacht werden. So geht Demokratie in Deutschland heute.

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  • Tja, die Vorstellung der JA vom „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“ stellt eben einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar.

    Die Zerstörung eines Volkes in seinem ethnischen Bestand ist also kein Verstoß gegen die Menschenwürde – im Gegenteil, der Versuch, die demographische Zusammensetzung einer autochthonen Bevölkerung zu erhalten ist es.

    „Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“ – Art. 6 der Entschließung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 17.04.1998

  • Gibt es irgendwo eine Übersicht was unter gesichert rechtsextrem fällt?

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  • Regimemitglied Ötzdemir hatte diesen Monat zugegeben, daß das Scholz-Regime die Gerichte alle gleichgeschaltet hat. Und die Anhängerin des Roten Terrors hat diese gleichgeschalteten Gerichte schwanzwedeln lassen. Das „Urteil“ ist einen feuchten Kehricht wert. Auch Honecker hat seine Gerichte instruiert. Bzw. hätte, denn damals wie heute wußten die Genossen Richter schon, wie der Richterspruch auszufallen hat, weil sonst der nächste zu rollende Kopf der eigene gewesen wäre.
    Die DDR mußte weg wie jetzt die BRD weg muß!

  • Zur Überschrift: ja, wird Frau Faeser natürlich vorhaben. Das war und ist ihr Bestreben. Ob sie damit der Demokratie einen Gefallen tut, bezweifele ich. Es werden weiterhin im Schnitt über 20% AfD wählen wollen.
    Sinnvoller als alle Aktionen wäre mMn endlich mal die Zusagen in Sachen Abschiebungen, Clans, Grenzkontrollen, …. umzusetzen. Aber hier erkenne ich nur Worte ohne Taten.

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  • Was genau ist „rechtsextrem“? Wie definiert das Verwaltungsgericht das?

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  • Das ist ein geniales Konzept von der ReGIERung: die AfD Stück für Stück verbieten. Dazu noch von der Finanzierung ausschließen und medial dämonisieren. Die beste Idee aller Zeiten, meinen Glückwunsch. Denn wenn die AfD nicht mehr gewählt werden kann verschwinden alle Probleme, die von der ReGIERung verursacht wurden. Whooosh – alles wieder in Ordnung! Dann sind alle Bürger zufrieden. Keine Migrationsprobleme mehr, das Sozialsystem inkl. Rente ist stabil, die Energie wird spottbillig, die Steuern fallen gar nicht mehr ins Gewicht, die Infrastruktur ist wie neu und überall sind wir bis in die letzte entbürokratisierte Behörde digitalisiert. Und alles Dank der mutigen ReGIERung, die die böse AfD vernichtet. Naaa, wer glaubt daran? Außer denen, die gerade gegen rechts demonstrieren wohl niemand.

  • Absolut alles geht inzwischen in Richtung „AfD zerstören“ (Opposition ausschalten), da gibt es so gut wie kein Tabu mehr und alle Sicherheitsmechanismen werden nacheinander ausgehebelt!
    Und nach der AfD wird wahrscheinlich die WerteUnion dran sein.

    Ich glaube, den wenigsten ist wirklich bewußt was genau jetzt in Deutschland los ist. Die Zeiten als alle meinten „in 5 oder in 10 Jahren haben wir hier die und die Zustände“ sind vorbei. Wir haben diese Zustände längst!

  • So sieht nicht DEMOKRATIE aus in dem man Parteien über die Hintertür verbieten will… das ist ganz einfach die pure ANGST und Unfähigkeit einer MINISTERIN die von Innenpolitik keine AHNUNG hat.

  • Es verwundert schon sehr, wie viele Menschen noch an die „Gewaltenteilung“ glauben.

  • Und was ist mit der Jungend SPD ? Die ist doch gesichert linksextrem. Dort tummeln sich Leute die mit Linksextremisten sympathisieren.

  • Wer ist hier doch gleich die Bedrohung der Demokratie?
    Antifa darf ganz offen Leute einschüchtern und ggf. zusammenschlagen, die Anführerin der „Hammerbande“ kriegt noch gesagt, ihre Motivation sei „ehrenhaft“ gewesen, Mitglieder der AfD müssen sich Sorgen um Gesundheit, Familie, Eigentum machen… gleichzeitig kommt es zu sexuellen Übergriffen auf Frauen und Mädchen, die Zahl der Gewaltdelikte durch Migranten ist viel höher, als deren prozentualer Anteil vermuten lassen sollte, Islamisten im Lande…
    Aber die „Gefahr“ geht natürlich von rääächts aus.
    Alles klar, Frau Faeser.
    Ich hoffe auf den Tag der Abrechnung an der Wahlurne, und BETE, dass genügend Bürger erkennen, wohin die Ampel zielstrebig steuert.

  • Ich dachte immer, wir wären ein Rechtsstaat!…

  • Langsam sollte die AfD daran denken für ihre engagiertesten, erfolgreichsten Wahlhelfer eine Auszeichnung zu vergeben.
    Drau Faeser kame als erste Preisträgetin mehr als nur in Frage.
    Ein herzliches Danke für diesen Selbstkostenpreis Einsatz! Weiter so!

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  • Die Mehrheit des Volkes lehnt diese Ampel ab und Faeser wird nicht alle zukünftigen Oppositionsparteien verbieten können. Während diese Ampel das Land in den Ruin treibt werden sich die Gegner formieren und aufstehen. Wer ist eigentlich die größte Gefahr für die Demokratie ?

  • Das Kölner VG hat bestätigt, dass der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der AfD, die JA, als gesichert rechtsextrem einstufen darf…

    Richter U. Hochschild vom VG Dresden:
    „In DE ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter Diener der Macht, sondern Diener des Rechts. Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht… “ Wiki

    Eine weitere Brechung des Gewaltenteilungsprinzips: die sehr starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses gehört eindeutig der Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft erlassen, … durch den sog. „judicial self-restraint“ (wie lange noch „self restraint“?) keine allzu großen tatsächlichen Verwerfungen im System gegeben (soso…).

  • Wie steht es mit Scholz in der Affaire Cum-Ex, , Nord Stream II? Und wie sieht es aus mit dem Habeck und seiner Heizpumpe?

  • Frau Faeser dient nur einer Sache, ihrer Unfähigkeit. Sie unternimmt alles, um die AFD und ihre möglichen Nachfolger zu stoppen. Warum unternimmt aber genau diese Person nichts gegen die Übergriffe in diesem Land? Erhofft sie sich neue Stimmen für ihre Wirtschaftsvernichtungspartei? Denn nur wem man erzählt, das er hier sein Kreuz machen muss ohne fragen, der scheint für diese Regierung fähig zu sein! Deutsche Politiker wissen genau, das sie nur eine Selbstverwaltung betreiben und sonst nichts. Deutsche Beamte gibt es nicht, auch nicht bei Richtern.

  • „… gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung“. Solche Schwammigkeiten lieben Richter! Sie geben größte Freiheit, um festzulegen, was konkret darunter fällt. Die Mannigfaltigkeit des Lebens in Paragraphen zu meißeln ist noch nie gelungen und daher wird dieser Versuch, Gerechtigkeit zu schaffen, irgendwann zur Seite gelegt werden. Dann, wenn die Menschen auf einer höheren Bewusstseinsstufe angelangt sind.

  • Nicht mehr ganz aktuell, aber ganz informativ, was der VS so als „Argumente“ für seine Einschätzungen anzuführen pflegt:
    Siehe ‚Clownswelt‘, Youtube, „Nichts konkretes, aber genug“, vom 27.4.23. Aufschlussreich.
    – Ich möchte eigentlich nicht AfD wählen. Die Werteunion gefällt mir besser. Aber wenn ich sehe, mit welchen Methoden die AfD hier in Deutschland niedergemacht wird, wähle ich die vielleicht doch. Jetzt erst recht. Ich lasse mir nicht von irgendwelchen Spinnern vorschreiben, wen ich nicht wählen darf.

  • Wenn das geschieht, sehe ich schon die Jugendorganisationen der Grünen und der SPD als Vergleichsobjekte vor Gericht. Die sind ja auch nicht unradikal – unextremistisch. Wie viele von denen sind auch aktiv bei der Antifa und bei den Menschenschleppern?

  • Ich bin überzeugt davon, dass Faeser die JA
    verbieten wird und inzwischen jede denkbare Möglichkeit überlegen wird, die AFD zu verbieten.
    Ob es kranke/irre Linksextreme gibt oder Islamisten, das scheint sie nicht zu interessieren– .
    Doch wenn sie meint, damit Wählerstimmen zu bekommen, könnte es wohl für sie eine Enttäuschung geben– wer wählt wohl eine Politikerin, die scheinbar für viele Bürger selber die Enttäuschung in Person ist.

  • Wenn diese Frau nicht um sich herum alles (zumindest
    aber viel zu viel) kurz und klein schlagen kann – ich glaube,
    dann war das für die ein verlorener Tag. Wie anders kann
    man dieses Menschenkindlein noch wahrnehmen? Was ist
    bei der im Leben möglicherweise so alles falsch gelaufen?
    Jetzt muß ich stark überlegen, ob selbst die ollen Griechen,
    die ja auch nicht immer so ganz zimperlich waren, für so
    etwas überhaupt einen Geschäftszweig hatten, geschweige
    denn eine Chefin.

  • In der Satzung der JA stehen Begriffe die auch in unserem Grundgesetz enthalten sind wie z.B das deutsche Volk oder abgelehnte Asylbewerber abschieben. Mir kommt es so vor als wenn die Richter krampfhaft etwas gesucht haben, um diese Entscheidung zu rechtfertigen.
    Ist unser Grundgesetzt nun auch gesichert rechtsextrem ?

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