„Gesichert extremistisch“
Gerichtsurteil bestätigt Verfassungsschutz – versucht Faeser jetzt die Junge Alternative zu verbieten?
Das Kölner Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der Alternative für Deutschland, die Junge Alternative, als gesichert rechtsextrem einstufen darf. Das könnte Pläne beflügeln, ein Verbotsverfahren durchzuführen.

Das Kölner Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Junge Alternative (JA), die Nachwuchsorganisation der AfD, als gesichert rechtsextrem einstufen darf. Die Entscheidung wurde bereits am Montag per Beschluss getroffen und weist einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zurück, den die AfD und die JA im vergangenen Juni gestellt hatten. Das Gericht erklärte in seiner Mitteilung, dass das BfV die Junge Alternative als Organisation mit „gesichert extremistische Bestrebungen“ behandeln dürfe. Dies markiert einen weiteren Schritt in einem anhaltenden rechtlichen Streit, bei dem die Partei und ihre Jugendorganisation gegen die Einstufung als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz im April 2023 vorgehen.
Das Gericht wies den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz ab, was bedeutet, dass die Einstufung der JA als extremistisch vorerst bestehen bleibt. Die AfD und die JA haben jedoch die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster wäre zuständig, über mögliche Beschwerden zu entscheiden.
Das könnte den Plänen eines JA-Verbots neuen Auftrieb verleihen. Ein Verbot der Jungen Alternative würde sich anders gestalten als ein Verbot der AfD selbst, da es sich bei der JA um einen Verein handelt, wie es in der Satzung festgelegt ist. Für ein Vereinsverbot gelten rechtlich andere Hürden als für ein Parteiverbot, was möglicherweise zu einem schnelleren und einfacheren Ablauf führen könnte. Allerdings ist zu betonen, dass dies juristisch nicht unumstritten ist. Gemäß Artikel 9 des Grundgesetzes, der die Vereinigungsfreiheit regelt, dürfen sich Menschen zu einem gemeinsamen Zweck in Vereinen zusammenschließen. Allerdings legt Absatz 2 dieses Artikels fest, dass Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten, verboten sind.
Ein solches Vereinsverbot könnte allerdings das Innenministerium eigenmächtig verhängen – Nancy Faeser schloss dies jüngst nicht aus. In der aufgeheizten Anti-AfD-Stimmung könnte ein Vorstoß, die JA zu verbieten, der nächste Schritt sein.
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Sollen sie doch machen. Sollen sie am besten gleich alles verbieten, was mit der echten Opposition zu tun hat. Bitte auch die nächsten Wahlen verbieten. Ansonsten ist ja die „Demokratie“ in Gefahr. Sollen sie all das ruhig machen. Der Souverän bleibt aber das Volk. Und das wird durch solche offensichtlich undemokratischen Maßnahmen bestimmt nicht umerzogen. Sondern weiter aufgebracht. Bis dem Staat wirklich alles um die Ohren fliegen wird.
Da sie die AfD nicht einfach verbieten können (wie sie das nur zu gerne wollten), muss es eben scheibchenweise gemacht werden. So geht Demokratie in Deutschland heute.
Tja, die Vorstellung der JA vom „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“ stellt eben einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar.
Die Zerstörung eines Volkes in seinem ethnischen Bestand ist also kein Verstoß gegen die Menschenwürde – im Gegenteil, der Versuch, die demographische Zusammensetzung einer autochthonen Bevölkerung zu erhalten ist es.
„Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische, sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung und/oder durch die Sesshaftmachung von Siedlern oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.“ – Art. 6 der Entschließung der Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen vom 17.04.1998
Gibt es irgendwo eine Übersicht was unter gesichert rechtsextrem fällt?
Zur Überschrift: ja, wird Frau Faeser natürlich vorhaben. Das war und ist ihr Bestreben. Ob sie damit der Demokratie einen Gefallen tut, bezweifele ich. Es werden weiterhin im Schnitt über 20% AfD wählen wollen.
Sinnvoller als alle Aktionen wäre mMn endlich mal die Zusagen in Sachen Abschiebungen, Clans, Grenzkontrollen, …. umzusetzen. Aber hier erkenne ich nur Worte ohne Taten.
Regimemitglied Ötzdemir hatte diesen Monat zugegeben, daß das Scholz-Regime die Gerichte alle gleichgeschaltet hat. Und die Anhängerin des Roten Terrors hat diese gleichgeschalteten Gerichte schwanzwedeln lassen. Das „Urteil“ ist einen feuchten Kehricht wert. Auch Honecker hat seine Gerichte instruiert. Bzw. hätte, denn damals wie heute wußten die Genossen Richter schon, wie der Richterspruch auszufallen hat, weil sonst der nächste zu rollende Kopf der eigene gewesen wäre.
Die DDR mußte weg wie jetzt die BRD weg muß!
Das ist ein geniales Konzept von der ReGIERung: die AfD Stück für Stück verbieten. Dazu noch von der Finanzierung ausschließen und medial dämonisieren. Die beste Idee aller Zeiten, meinen Glückwunsch. Denn wenn die AfD nicht mehr gewählt werden kann verschwinden alle Probleme, die von der ReGIERung verursacht wurden. Whooosh – alles wieder in Ordnung! Dann sind alle Bürger zufrieden. Keine Migrationsprobleme mehr, das Sozialsystem inkl. Rente ist stabil, die Energie wird spottbillig, die Steuern fallen gar nicht mehr ins Gewicht, die Infrastruktur ist wie neu und überall sind wir bis in die letzte entbürokratisierte Behörde digitalisiert. Und alles Dank der mutigen ReGIERung, die die böse AfD vernichtet. Naaa, wer glaubt daran? Außer denen, die gerade gegen rechts demonstrieren wohl niemand.